Arbeitszeitbetrug gemeldet und nichts passiert?

1 Antwort

Auch wenn die Antwort wahrscheinlich nicht in deinem Sinne ist und die Umstände nicht schön sind, bleibt das Weisungsrecht nach Paragraph 106 GewO beim Arbeitgeber. Das heißt, er darf bestimmen, wie, wo, wer was macht (oder auch nicht macht). Ihm verbleibt auch das Recht arbeitsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Das heißt aber auch, dass er diese Recht nicht wahrnehmen muss, sondern eigenständig entscheidet, ob er dies tut.

Kurzum: Wenn der Betrug gemeldet wurde, kann der Arbeitgeber etwas machen, er muss es aber nicht. Die Arbeitnehmerschaft hat diesbezüglich kein Interventionsrecht.