Als Lehrling ein Nebenjob?

2 Antworten

Wenn der Ausbildungsvertrag nichts anderes besagt, sit ein Nebenjob erlaubt.

Allerdings kannst du es vergessen bei der Tageszeitarbeit dann auch noch Nachtarbeit zu machen. Du bist nämlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass du am Arbeitsplatz fit bist. Das funktioniert nicht, wenn dir wegen Nachtarbeit der Schlaf fehlt. Außerdem müßtest du für Nachtarbeit volljährig sein.

Zulässige Höchstarbeitszeit sind 48 Std. pro Woche, für beide Jobs.

michi57319  26.08.2021, 00:46

Zwischen Arbeitsende und -beginn müssen 11 Stunden Pause liegen.

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Du musst deinen Arbeitgeber darauf ansprechen.

Es konnte auf den Job an.