Arbeitslosengeld 1?

5 Antworten

Da sowohl die Mutterschutzzeit als auch die Elternzeit bis zum dritten Geburtstag als versicherungspflichtige Beschäftigungszeiten gelten, sind diese anwartschaftsbegründend für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch wenn tatsächlich nur weniger als zwölf Monate tatsächlich gearbeitet wurde. Die Höhe des Anspruchs würde jedoch nach Qualifikationsstufe fiktiv bemessen.


Jasmina3553 
Beitragsersteller
 09.05.2025, 20:44

Vielen Dank sowas ähnlich hab ich nämlich auch gelesen und war mir nicht so sicher

schonen  10.05.2025, 08:37
@Jasmina3553

Ergänzend könmte man spekulieren, ob andere Gründe wie Verfügbarkeit, Sperrzeit oder Teilzeitbeschäftigung Auswirkungen auf den Arbeitslosengeldanspruch haben.

Nach nur 7 Monaten leider Nein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Man muss für das ALG - 1 eine Anwartschaftszeit erfüllt haben, also innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Dann hätte man sich einen Anspruch von min. 6 Monaten ALG - 1 erworben und bei min. 24 Monaten mit Beiträgen in der Arbeitslosenversicherung unter 50 Jahren max. 12 Monate Anspruch.

Aber selbst wenn man das erfüllt hätte, muss man beim ALG - 1 der Agentur für Arbeit für min. 15 Stunden die Woche der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehen können.

Einen Antrag kann man natürlich immer stellen, kann im schlimmsten Fall ja nur abgelehnt werden.

Dann bleibt je nach individuellen Umständen vorrangig Wohngeld von der Wohngeldbehörde und Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit oder dann zur Aufstockung unter derzeit noch Bürgergeld vom Jobcenter.


Jasmina3553 
Beitragsersteller
 09.05.2025, 20:39

Also mit dieser Anwartschaftszeit komm ich irgendwie nicht klar, da ich irgendwas gelesen habe von wegen die Elternzeit word mit berücksichtigt wenn man 150 Tage sprich kmpp 4 Monate gearbeitet hat dann bekommt man ALG 1. Oder hab ich sa was missverstanden? Ach nein Wohngeld und alles andere das brauch ich garnicht, mich hat es halt einfach nur interessiert wie es abläuft da ich noch nie ALG bezogen habe und nach meiner Tochter bin ich sofort wieder arbeiten gegangen aber jetzt kommt sie in die schule und mein Sohn in den Kindergarten und von den Arbeitszeiten passt es mir einfach nicht aber sobald man ein Vorstellungsgespräch hat und man sagt man kann erst um halb 9 anfangen und bis spätestens 14 Uhr da zeigt man dir den Vogel und heut zu tage hört man so viele und da habe ich einfach zu viel angst meine kinder bei einer Tagesmutter zu lassen.

Vielen Dank für die Antwort

isomatte  09.05.2025, 20:50
@Jasmina3553

Die Elternzeit wird zwar berücksichtigt, aber wenn Du innerhalb von 30 Monaten nicht min.auf 12 Monate mit Beiträgen in der Arbeitslosenversicherung kommst, hättest Du die Anwartschaftszeit ja gar nicht erfüllt.

Wie erklärt, einfach einen Antrag stellen und auf den Bescheid warten, musst dem Arbeitsmarkt nur min. 15 Stunden in der Woche zur Verfügung stehen, dann kann bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen auch Anspruch bestehen.

Nur würde dieser dann entsprechend geringer ausfallen, wenn Du dem Grunde nach einen Anspruch hättest, aber dieser aus einer vorherigen Vollzeitbeschäftigung entstanden wäre und Du nun der Vermittlung in Arbeit nur noch teilweise zur Verfügung stehen kannst oder willst.

Bitteschön

schonen  10.05.2025, 08:34
@isomatte
Die Elternzeit wird zwar berücksichtigt, aber wenn Du innerhalb von 30 Monaten nicht min.auf 12 Monate mit Beiträgen in der Arbeitslosenversicherung kommst, hättest Du die Anwartschaftszeit ja gar nicht erfüllt.

Mit der Elternzeit kommt man auf deutlich mehr als zwölf Monate Anwartschaft.

Es wurden noch nie soviele Jobs wie heutzutage im Angebot. Fast überall werden Leute gesucht.

Und wenn man als Arbeitgeber nicht so schnell jemanden findet ist man eher bereit Kompromisse einzugehen.

Suche dir ne Tagesmutter, dann kannst du zu festen Zeiten arbeiten...


Jasmina3553 
Beitragsersteller
 09.05.2025, 17:29

Ich habe lediglich eine normale Frage gestellt und nicht was ich noch tun könnte. Tut mir leid aber ich gebe mein kind nicht bei einer tagesmutter ab. Ich habe einen Minijob abends wenn die Kinder schlafen also daran mangelt es nicht. Mich hat es lediglich interessiert wenn ich meinen Hauptjob aufgeben. Und es wäre nett wenn man einfach nur eine normale Frage hier beantwortet anstatt sofort zu irgendwelche Schlussfolgerungen kommt das man '' ja trotzdem arbeiten kann''

Nein.


schonen  09.05.2025, 20:01

Diese Antwort ist nicht korrekt.

Jurafuchs  09.05.2025, 20:04
@schonen

Was würde ich nur ohne deine vermeintlichen Belehrungen tun :-)