Arbeitsamt Alg1 Sperre weil bei Zeitarbeits Firma nicht gemeldet?

3 Antworten

Leider schreibst Du nicht, warum Dir Leistungen gekürzt werden sollen.

Für eine Ausbildung im IT-Bereich reicht ein Hauptschulabschluß ggf. tatsächlich nicht.

Um Deine Qualifikation kannst Du Dich jedoch selbst kümmern.

das ich es vom Artz aus auch langsamer angehen sollte

Solltest Du mittels ärztlichem Attest nachweisen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.
BLACKGLUE916 
Fragesteller
 26.04.2024, 15:23

weil ich mcih bei einer zeitarbeitsfirma nichte beworben habe

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BLACKGLUE916 
Fragesteller
 26.04.2024, 15:26

Weil ich mich bei einer Zeitarbeitsfirma nicht beworben habe.

ich habe mit der Ausbildung DQR-Niveau 4 erreicht auserdem ist mein zeugnis ansich nicht schlecht überwiegen 1 und 2 in den Fächern wie Englisch,Deutsch,usw.

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Agamemnon712  27.04.2024, 06:13
@BLACKGLUE916

Die Verhängung einer Sperrzeit aufgrund des Nichtbewerbens erscheint mir dann korrekt.

ich habe mit der Ausbildung DQR-Niveau 4 erreicht auserdem ist mein zeugnis ansich nicht schlecht überwiegen 1 und 2 in den Fächern wie Englisch,Deutsch,usw.

Dann plane doch Deinen persönlichen Bildungsweg und gehe ihn :)

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Tratsch nicht weiter, was dein Arzt gesagt hat, sondern lass dir von ihm schriftlich geben, was du alles (noch) nicht kannst.

Gleichzeitig solltest du zeigen, dass du dich nicht einfach nur auf deinem Arbeitslosenstatus ausruhen willst, sondern selbst aktiv nach einem Job suchst.

JETZT, nicht nach einer Ausbildung im August/ September, der deine "Auszeit" vermutlich ebenso im Weg steht wie dein Schulabschluss.

Krieg den Hintern hoch und organisiere dir einen Mini- oder Teilzeitjob, dann wirst du zumindest eine Zeitlang nicht mehr mit Vollzeitangeboten genervt.

PS: Natürlich kannst du dich krankschreiben lassen, für Betriebe, bei denen du dich bewirbst, bist du damit aber komplett gestorben. "Ich bin garantiert wieder gesund, wenn die Ausbildung anfängt!" outet dich als Blaumacher. Und den will keiner im Unternehmen.

Wenn du beim Arbeitsmarkt gemeldet bist dann musst su eben auf Abruf stehen, wenn du nicht Arbeitsfähig bist musst du das vorlegen, alles andere ist denen völlig egal. Hol dir eine Arbeitsunfähigkeitsbestätigung wenn es nicht geht und dann wirst du sehen wie es weiter geht