Kann man einem Gesellen den Gesellenbrief entziehen?
Wenn ein Auszubildender die Ausbildung abgeschlossen hat und sich dann als Geselle im Unternehmen irgendwie doof anstellt, kann dann das Unternehmen die Qualifikation des Gesellen infrage stellen und ihm den Gesellenbrief wieder entziehen?
Es kann ja mal sein, dass ein Geselle sich doof anstellt, der Chef dann ankommt und nach dem Gesellenbrief fragt. Dann würde er bei der IHK anrufen und nachfragen ob denn der Geselle wirklich für diesen Beruf geeignet sei.
Solche Schlaumeier gibt es ja immer wieder mal.
6 Antworten
Nein - den Gesellenbrief erhält man nachdem man vor der Prüfungskommision der Kammer seine Prüfung erfolgreich abgelegt hat - und diesen kann man Dir folgend nicht mehr entziehen.
Dein Arbeitgeber kann Dich max. entlassen, wenn Du folgend keine ausreichenden Leistungen erbringst.
Der Gesellenbrief wird aufgrund einer abgelegten Prüfung von der Handwerkskammer ausgestellt. Der Betrieb kann einen unfähigen Gesellen nur entlassen.
Nein, das ist nicht möglich. Außerdem hat ja der Betrieb den Gesellenbrief nicht ausgestellt.
Nein, da die IHK den Gesselbrief nach bestandener Abschlussprüfung ausstellt 🙂 Bestehst du die Prüfung, hast du gezeigt, dass du fähig bist 👍
Nee- nur kündigen und rauswerfen. Den Gesellenbrief kann man ihm nicht nehmen.