Antrag Grundbucheinsicht - Was muss ich hier eintragen?
Ich will die Adresse meinen alten Vermieters herausfinden, um rechtliche Ansprüche geltend zu machen. Was gebe ich bei den zwei Feldern neben/unter Amtgericht ein?
Meine alte Mietwohnung war in Bremen. Also gebe ich da einfach die Adresse vom Amsgericht bremen ein?
Und was gebe ich in der Mitte nach "von" und "Blatt" ein?
7 Antworten
Im Grundbuch ist nur der Name des Eigentümers zu finden. Da steht mit Sicherheit keine Adresse. Da du aber den aktuellen Eigentümer kennst, kannst du dich ja an den wenden, denn der müsste ja wissen, wer ihm das Haus verkauft hat.
Unabhängig davon muss der Eigentümer/Vermieter dir die Kaution zurück geben, denn sie ist ja dein Eigentum. Du bist doch im Besitz des Nachweises der Kautionsübergabe?
Sollte der alte Eigentümer die Kaution nicht an den neuen Eigentümer übergeben haben, dann kannst du dessen Adresse über das Einwohnermeldeamt der Stadt des letzten Wohnsitzes des alten Eigentümers ermitteln lassen. Du hast ein berechtigtes Interesse dazu. Eventuell gegen Gebühr um die 10€.
Na ja, das ist doch schon etwas. Hat der Vermieter ein Girokonto namentlich?
Ich würde sagen ja. Also er hat ein Girokonto auf sein Unternehmen und sein Unternehmen enthält seinen Namen: Max Mustermann Immobilien Verwaltungs GmbH
und statt Max Mustermann halt der Name des Eigentümers. Wenn ich nach seinen Namen/Unternehmen google, bekomme ich drei Adressen. An eine Adresse habe ich einen Brief geschrieben, aber der Brief wurde zurückgeschickt, weil die Person bzw. Das Unternehmen nicht gefunden wurde.
Dann kannst du über die HRB-Nummer beim Handelsregister nachfragen, Diese Adresse ist dann aber verbindlich.
Es geht um den aktuellen Eigentümer. Der zahlt meine Kaution nicht. Tut mir leid. Ich habe das sehr schlecht formuliert. Ich meine im Grundbuch müsste die Adresse des Eigentümers stehen
Da steht nur Name des/der Eigentümer im GB . Ruf das Grundbuchamt an und lass dir das bestätgen.Zudem kann es tatsaächlich sein, dass der alte Egentümer die Kaution nicht übergeben hat.
Wie bekomme ich die Adresse des aktuellen Eigentümers?
Dein Antrag geht ans AG Bremen, unter Lagebezeichnung, Anschrift - musst du deine alte Wohnanschrift eintragen, da du weder den Namen des Eigentümers noch die Grundbuchblatt Nummer kennst. Geht aber nur auf, wenn es kein Wohnungseigentum war - für den Fall solltest du vorsichtshalber noch den Namen des Vermieters laut deinem Vertrag irgendwo vermerken. Am besten in dem Feld mit dem berechtigten Interesse.
Da ich die Reihenfolge aber noch nicht verstanden habe:
Du hast in Bremen gewohnt, hattest einen Mietvertrag, hast die Wohnung wirksam 2024 wirksam gekündigt und wartest jetzt auf die Auszahlung deiner Kaution.
2022 war ein Eigentümerwechsel, es gab keinen neuen Vertrag - dennoch muss der neue Eigentümer sich ja mit dem Nachweis des Eigentumswechsel bei dir legitimiert haben - sonst könnte ja jeder kommen und sich als neuer Vermieter vorstellen.
An wen hast du denn deine Kündigung gerichtet? Dort .musst du doch eine Anschrift und einen Namen haben?
Dann wohl die vom AG Bremen, nur ist nirgends gesichert, dass die im GB hinterlegte Adresse auch aktuell wäre. Nur wenige Eigentümer machen sich die Mühe, bei jedem Umzug sämtliche Grundbücher diesbezüglich berichtigen zu lassen. Kostenrechnungen etc. können ja auch an Dritte gehen.
wenn ich die alte Adresse habe, dann bekomme ich die neue dann über die Melderegisterauskunft
Wegen einer Adresse wirst du kaum einen Grundbuchauszug bekommen.
Es gab vor 3 Jahren einen Vermieterwechsel und keinen neuen Mietvertrag. Deshalb habe ich keine Anschrift
Dann kontaktiere den alten Vermieter, der weiß, an wen er verkauft hat.
Dann kontaktiere den alten Vermieter, der weiß, an wen er verkauft hat.
Passt nur nicht:
Ich will die Adresse meinen alten Vermieters herausfinden
OK, falsch gelesen. Dann kontaktiere den neuen Vermieter, der wird den vorherigen Vermieter wohl namentlich kennen.
Jetzt ist jeder verwirrt
Also ich miete aktuell eine Wohnung bei meinem aktuellen Vermieter.
Bei meinen alter Vermieter bin ich Ende September 2024 ausgezogen. Der hat noch meine Kaution nicht zurückgezahlt. Der hat die Wohnung Mitte 2022 gekauft.
Jetzt gibt es noch den Vermieter vor Mitte 2022.
Das wirst Du an das zuständige Amtsgericht senden müssen, bei dem das betreffende Grundstück verwaltet wird. Ja, ich gehe von Bremen aus.
was gebe ich in der Mitte nach "von" und "Blatt" ein?
Da Du es nicht weißt, lässt Du das frei und gibst die Adresse bei der Lagebezeichnung ein.
Bei berechtigtest Interesse würde ich folgendes Schreiben:
Der Eigentümer ist mein alter Vermieter, der die Kaution nicht zurück zahlt. Ich brauche die Adresse, um rechtliche Ansprüche geltend zu machen.
Wäre das so in Ordnung?
Wozu benötigst du da denn überhaupt einen Grundbuchauszug? Liegt dir keine alte Anschrift und der vollständige Name vor, so dass du direkt eine EMA machen kannst?
Vollständiger Name liegt vor, aber keine Anschrift. Es gab vor 3 Jahren einen Vermieterwechsel und keinen neuen Mietvertrag. Deshalb habe ich keine Anschrift. Ich habe keine Unterlagen mehr (alles entsorgt), weil ich echt nicht damit gerechnet habe, das die Kaution nicht zurück gezahlt wird
Die Frage ist vielleicht auch, ob Du überhaupt noch einen Anspruch hast; nach drei Jahren verjährt dieser in der Regel bei einer Mietkaution.
Dann verstehe ich dein Anliegen noch viel weniger. Gegen wen willst du denn nun vorgehen - den Alteigentümer oder den aktuellen Eigentümer?
Dein alter Eigentümer ist nicht dein Anspruchsgegner, sondern dein neuer Vermieter. Die Kaution hätte an dich erstattet und von dir an den neuen VM erneut ausgehändigt werden müssen; alternativ hättest du deinem alten VM die Zustimmung zur Übertragung auf ein neues Konto des neuen Eigentümers geben können.
Und wenn es um den aktuellen Eigentümer geht - dann wird dir mangels Unterlagen eine zivilrechtliche Forderung auch nicht gelingen:
Ich habe keine Unterlagen mehr (alles entsorgt)
Fordern kann man viel. Aber wer fordert, muss das auch entsprechend belegen können. Und wenn das Ganze schon drei Jahre zurückliegt, ist hier sowieso schon ggfs. die Einrede der Verjährung möglich. Wann bist du denn dort ausgezogen?
Nein seit Mitte 2022 gab es einenVermieterwechsel (neuen Eigentümer). ich habe die Wohnung Ende September 2024 übergeben/gekündigt.
Dann ist aber doch dieser neue Eigentümer Dein Ansprechpartner und nicht Dein alter, oder liege ich da falsch?
Ich bin Ende September 2024 ausgezogen. Ich habe weiterhin Ansprüche auf meine Kaution.
Na dann viel Spaß beim Nachweis. Ohne Mietvertrag und ohne Beleg der seinerzeit (angeblich) geleisteten Kautionszahlung kann sich der Eigentümer ja sehr gelassen zurücklehnen. Wie willst du denn ohne jeden Nachweis für ein Mietverhältnis, geschweige denn eine vereinbarte Kaution, je nachweisen, dass die überhaupt geschuldet wird?
Du bist doch im Besitz des Nachweises der Kautionsübergabe?
Ich habe nur eine Whatsapp Nachricht, wo der neue Eigentümer bestätigt, dass er meine Kaution erhalten hat.