Anmeldung Minijob Haushaltshilfe - Rentenbeiträge?

3 Antworten

Auch ein Minijob ist rentenversicherungspflichtig. Man kann aber als Arbeitnehmer diese Pflicht abwählen, so das nur der Arbeitgeber die Pauschalbeiträge zahlt.

Bei 100 € ist es besser, die Beitragszahlung abzuwählen, da es eine Mindestbemessungsgrenze von 175 € gibt. Der AG zahlt nur pauschal von den 100 €, so dass der AN die Differenz voll tragen muss.

Eine Beitragszahlung wäre nur dann sinnvoll, wenn man keine Hauptbeschäftigung hat und keine Rente bezieht (z.B. für Schüler und Studenten oder Hausfrauen/-männer), um Beitragszeiten zu gewinnen. Die daraus erworbenen Rentenansprüche sind minimal.

Letztendlich muss der AN das selbst entscheiden. Frage also deine Haushaltshilfe, ob sie Beiträge zahlen will.

Die Frage müsstest du deiner Haushaltshilfe stellen.

Wenn sie unbedingt Pflichtbeiträge braucht, um irgendeinen Rentenanspruch (früher) zu erreichen, mag das sinnvoll sein, sonst nicht.

Es müssen 18,6% von 175 Euro als Beitrag bei der Minijobzentrale landen. Das sind 32,55 Euro.

Du als Arbeitgeber zahlst 5% von 100 Euro also 5 Euro und die restlichen 27,55 Euro müsste die Haushaltshilfe zahlen.

wenn sie Rentenbeiträge selber zahlen möchte wird das von den 100,- abgezogen , aber bei dem minimalen Betrag lohnt sich das nicht - frag einfach ob sie das möchte


lolarennt478 
Fragesteller
 22.05.2024, 10:19

Ich habe es so verstanden, dass ich einen gewissen Prozentsatz von ihrem Lohn einbehalten muss. Dieser wird dann von der Rentenkasse von meinem Konto abgebucht. Dieser ist leider verhältnismäßig hoch.... Ich habe sie nun gefragt wie es ihr lieber wäre bzgl des Kreuzchen setzens

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Otilie1  22.05.2024, 10:21
@lolarennt478

ja , so läuft das , aber das macht mal an der regulären Rente die sie im Alter bekommen wird vielleicht ein paar wenige € mehr im Monat - ich würde ihr davon abraten

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okieh56  22.05.2024, 15:00

Das stimmt nicht ganz. Es gibt eine Mindestbemessungsgrenze für Minijobs von 175 €. Wenn sie nur 100 € bekommt, muss sie die Beiträge für die 75 € allein tragen, da der Arbeitgeber nur für 15 € zahlen muss (15% von 100 €).

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