Hier steht, was du prinzipiell machen darfst und zu welchen Zeiten: https://schuelerjobs.de/ratgeber/detail/jugendarbeitsschutzgesetz.html

Vielleicht wäre das Austragen der wöchentlichen Anzeigenzeitung etwas für dich oder eine Mitarbeit bei Drogerien und Einzelhändlern.

Ggf. hat eine der vielen Baumschulen Arbeit für dich oder auch der Park der Gärten.

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Soweit ich weiß, geht das. Sie bekommt nur keinen Beitragszuschuss zusätzlich zur Rente, weil sie selbst allein keinen Vertrag dort hat, sondern eben mitversichert ist.

Weitere Fragen beantwortet die Postbeamtenkasse sicher gern: https://www.pbeakk.de/mitgliedschaft/mitversicherte

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Das City-Ticket ist zum Erreichen des entsprechenden Zuges oder des Ziels für eine Fahrt mit dem Nahverkehr gedacht. Es ist keine Tageskarte für diese Stadt. Wenn deine Mutter den Tag über in Frankfurt ÖPNV fahren möchte, muss sie die entsprechenden Tickets lösen oder sich eine Tageskarte leisten.

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Hilft dir das weiter?

Regelung zum „9-Euro-Ticket“ für Bestandskunden (Abos und Jahreskarten)

Fahrkartenarten

  • Abokarten + Jahreskarten
  • Trifft auf alle Tickets im VRM zu, deren Geltungsdauer länger als einen Monat beträgt.
  1. VRM-JobTickets, Schüler-Plus-Tickets, Semestertickets, 60-Plus-Tickets im Abo
  2. Dies umfasst auch Schülerzeitkarten, die der Kostenfreiheit des Schulweges unterliegen (Schülerjahreskarten / Kostenträgerfahrausweise).

Preis

  • Die Preise der o.g. Fahrkarten werden im Aktionszeitraum auf 9 € (brutto) pro Monat reduziert. Die Art der Rabattierung (Preisreduktion/Rückerstattung) obliegt den jeweiligen technischen Möglichkeiten der Verkehrsunternehmen / Vertriebsstellen.

https://www.vrminfo.de/verkehrsverbund/aktuelles/news/news-detail/?no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=6624&cHash=8cf8eb089b72a7d8192cf4553c97400f

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Ab deinem 13. Geburtstag kannst du einen Job annehmen, wenn deine Eltern dieser Arbeit zustimmen. Außerdem darf die Arbeit weder deine Gesundheit gefährden, deinen Schulbesuch behindern, noch darf dich die Arbeit so belasten, dass du in der Schule dem Stoff nicht mehr folgen kannst. Konkret heißt das: Du darfst nicht mehr als zwei Stunden täglich arbeiten. Weiterhin darfst du weder vor dem Schulunterricht noch nach 18 Uhr arbeiten.

Egal welcher Arbeit du nachgehst, dein Arbeitgeber muss immer darauf achten, dass du nicht gefährdet wirst – weder sittlich noch durch gefährliche Tätigkeiten (z.B. Basteleien an Stromleitungen) oder Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen. Außerdem darfst du nicht frei zugänglich und unbeaufsichtigt an Tabak und Alkohol heran.

Neben dem Jugend­arbeits­schutz­gesetz gilt für Kinder zusätzlich die Kinder­arbeits­schutz­ver­ordnung. Hier ist genau geregelt, welchen Tätigkeiten du nachgehen darfst, um dein Taschengeld aufzubessern. Dazu gehören:

  • Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten
  • Im privaten Rahmen (also für Nachbarn zum Beispiel, aber nicht für irgendwelche Firmen!): Tätigkeiten in Haushalt und Garten, Computerhilfe, Botengänge, Betreuung von Kindern oder Haustieren, Nachhilfeunterricht oder als Einkaufshilfe
  • Arbeiten auf Veranstaltungen in deiner Gemeinde oder in deinem Sportverein

Eine genaue Auflistung der zulässigen Beschäftigungen findest du hier.

https://schuelerjobs.de/ratgeber/detail/jugendarbeitsschutzgesetz.html

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Die BSAG schreibt dazu:

Preisvorteil Abonnent:innen des VBN (MIA, MIAplus, JobTicket für Erwachsene und Azubis, Jugend-FreizeitTicket als JahresTicket): Ihr Abo-Ticket gilt als 9-Euro-Ticket und wird auf 9 Euro reduziert.https://www.bsag.de/tickets/ticketinfo-und-fahrpreise/9euro-ticket.html

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Vielleicht hilft dir dies: https://www.bahn.de/angebot/pendler/ic-ec-aufpreise3

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Kinder (13 bis 14 Jahre)

Ab deinem 13. Geburtstag kannst du einen Job annehmen, wenn deine Eltern dieser Arbeit zustimmen. Außerdem darf die Arbeit weder deine Gesundheit gefährden, deinen Schulbesuch behindern, noch darf dich die Arbeit so belasten, dass du in der Schule dem Stoff nicht mehr folgen kannst. Konkret heißt das: Du darfst nicht mehr als zwei Stunden täglich arbeiten. Weiterhin darfst du weder vor dem Schulunterricht noch nach 18 Uhr arbeiten.

Egal welcher Arbeit du nachgehst, dein Arbeitgeber muss immer darauf achten, dass du nicht gefährdet wirst – weder sittlich noch durch gefährliche Tätigkeiten (z.B. Basteleien an Stromleitungen) oder Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen. Außerdem darfst du nicht frei zugänglich und unbeaufsichtigt an Tabak und Alkohol heran.

Neben dem Jugend­arbeits­schutz­gesetz gilt für Kinder zusätzlich die Kinder­arbeits­schutz­ver­ordnung. Hier ist genau geregelt, welchen Tätigkeiten du nachgehen darfst, um dein Taschengeld aufzubessern. Dazu gehören:

  • Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten
  • Im privaten Rahmen (also für Nachbarn zum Beispiel, aber nicht für irgendwelche Firmen!): Tätigkeiten in Haushalt und GartenComputerhilfe, Botengänge, Betreuung von Kindern oder HaustierenNachhilfeunterricht oder als Einkaufshilfe
  • Arbeiten auf Veranstaltungen in deiner Gemeinde oder in deinem Sportverein

Eine genaue Auflistung der zulässigen Beschäftigungen findest du hier.

https://schuelerjobs.de/ratgeber/detail/jugendarbeitsschutzgesetz.html

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Ich würde davon ausgehen, dass du die Ausweichstrecke einfach mit deinem gebuchten Ticket fahren kannst und für die Kontrolle eine Kopie des Schreibens mitführen solltest.

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Hier kannst du dich informieren: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/node.html

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Solange das Praktikum in der Zeit liegt, in der du sonst zur Schule gehst, dürfte es kein Problem geben.

Wenn der Minijob immer am Wochenende ist, ist er das in den Ferien auch, Minijobs haben normalerweise nicht mit den Schul- oder Ferienzeiten zu tun. Man hat dort Urlaub wie in einem normalen Job, also 24 Tage bei einer 6-Tage Woche.

Wenn du nur zwei Tage die Woche arbeitest, hast du sozusagen 8 Tage Urlaubsanspruch.

Du solltest dich bei deinem Arbeitgeber erkundigen, ob das bei deinem Minijob auch so ist.

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