Der Nebenjob ist eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung und darf neben einem Minijob ausgeübt werden.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/kurzfristige-beschaeftigung/kurzfristige-beschaeftigung_node.html

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Die Rentenversicherungsnummer entspricht der Sozialversicherungsnummer und gilt lebenslang.

Über einen Minijob ist man nicht krankenversichert, du brauchst dir keine Gedanken zu machen.

Es wird nur die Nummer benötigt.

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Muss ich die Reha machen?

Hallo zusammen,

ich bin Ende 20 und schon länger psychisch krankgeschrieben. Die Krankenkasse hat mich demnach natürlich zu einer Reha gedrängt. Die Kliniken, die ich ausgewählt habe, wurden allesamt abgelehnt. Dann musste ich aus 3 bis 5 Vorschlägen an Reha-Einrichtungen wählen. Das habe ich auch gemacht. Dann wurde ich telefonisch von jemandem aus der Klinik kontaktiert. Da ich in der Vergangenheit oft zu Alkohol und Cannabis gegriffen habe, wurde ich gefragt, ob ich bei der Reha einer zusätzliche Entwöhnungstherapie zustimmen würde. Ich wusste zu diesem Zeitpunkt noch nicht, dass diese Entscheidung schwere Folgen haben kann. So wurde ich gebeten, dementsprechend einen Sozialbericht erstellen zu lassen, was ich ebenfalls gemacht habe.

Und dann kam der Bescheid...

5 Wochen Reha wurden auf 13 Wochen Reha verlängert.

Ich solle das Zimmer mit einem wildfremden Menschen teilen müssen,

Ich hätte die ersten 2 Wochen das Klinikgelände nicht verlassen dürfen

Ich hätte die ersten 8 und die letzten 2 Wochenenden grundsätzlich nicht nach Hause gehen dürfen

Und vieles mehr. Jede Zelle meines Körpers sträubte sich dagegen.

Also habe ich mit meinem Psychiater einen begründeten Widerspruch dagegen eingelegt.

Eine rein psychosomatische Reha im normalen zeitlichen Rahmen wäre aber aufgrund der zugrundeliegenden Suchterkrankung nicht mehr möglich.

Dann wurde mir angeboten, in einer heimatnäheren Klinik eine ambulante Therapie angeboten.

Die Voraussetzung dafür war ein negatives Drogenscreening und unauffällige Laborwerte bezüglich dem Alkoholkonsum. Auch das habe ich gemacht.

Nun kam aber der Bescheid:

6 MONATE ambulante Reha....

Alles, was ich mache, scheint ein Fehler zu sein...

Mein Krankengeld habe ich bereits vollends ausgeschöpft und ich habe jetzt Anträge bei der Arbeitsagentur ausgefüllt.

Ich bin auch nicht vollkommen unkooperativ. Immerhin bin ich FREIWILLIG 2 mal in eine neuropsychiatrische Tagesklinik in meiner Nähe für je 6-7 Wochen gegangen. Diese Klinik wurde aber nicht anstelle einer Reha-Einrichtung akzeptiert. Außerdem habe ich selbstständig eine ambulante Psychotherapie organisiert.

Ich will diese aufgezwungene Reha nicht!

Muss ich diese Reha überhaupt noch machen, wenn das Krankengeld schon nicht mehr gezahlt wird?

Wenn ja, kann ich sie drastisch verkürzen?

Ich bedanke mich im Voraus für helfende Antworten.

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Die Arbeitsagentur wird nur zahlen, wenn ein Verfahren bei der Rentenversicherung läuft.

Also entweder die Reha oder du stellst einen Rentenantrag.

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Ruf bei der Deutschen Rentenversicherung an und erfrage die Sozialversicherungsnummer.

0800 1000 4800

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Erst wenn du eine Arbeit gefunden hast, solltest du das der Deutschen Rentenversicherung mitteilen.

Dann startest du einen Arbeitsversuch und wenn das ein halbes Jahr klappt, prüft die Rentenversicherung die Erwerbsminderung und zahlt dann ggf statt der vollen die Teilrente.

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Die Frage ist, ob es wirklich ein Teilzeitjob oder eher eine kurzfristige Beschäftigung ist.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/kurzfristige-beschaeftigung/kurzfristige-beschaeftigung_node.html

Neben einem Teilzeitjob darf man nur einen Minijob haben, neben einer kurzfristigen Beschäftigung sind zwei dauerhafte möglich.

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Und ich dachte immer, während einer Berufsausbildung bekommt man Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab

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Die Kameras kann man mieten, wenn man sich diesen Spaß mal gönnen möchte. So oft wird damit nicht fotografiert, weil es ein teures Vergnügen ist.

Ich hatte auch mal eine im Visier und habe gerade festgestellt, dass ich sie aus meiner Kleinanzeigensuche gelöscht habe.

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Beim HD-Bild macht die Kamera drei Bilder (fast) gleichzeitig. Ein richtige belichtetes und jeweils ein unter- und überbelichtetes und legt sie übereinander. Dann sind sowohl dunkle als auch helle Bildteile gut zu sehen.

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Der Rentenservice schreibt dazu:

Wann werden die Rentenanpassungsmitteilungen versandt?

Der Versand der Anpassungsmitteilungen beginnt Mitte Juni und ist Ende Juli abgeschlossen. 

Erläuterung: 

Erhalten Sie Ihre Rentenzahlung am Monatsende für den kommenden Monat – also Ende Monat Juni für Monat Juli (vorschüssige Zahlung) – dann wird Ihnen Ihre Rentenanpassungsmitteilung bis Ende Juni zugestellt. 

Erhalten Sie ihre Rentenzahlung am Monatsende für den abgelaufenen Monat – also Ende Monat Juli für den Monat Juli (nachschüssige Zahlung) – dann wird Ihnen Ihre Rentenanpassungsmitteilung im Laufe des Monats Juli zugestellt.

Bitte berücksichtigen Sie, dass mehrere Millionen Anpassungsmitteilungen gedruckt werden und sich der Versand sowie die Zustellung über mehrere Wochen erstrecken. Deswegen möchten wir Sie bitten, von vorzeitigen Nachfragen nach dem Verbleib der Anpassungsmitteilung abzusehen. Bei einem Wohnsitz im Ausland kann sich der Erhalt der Rentenanpassungsmitteilung eventuell verzögern.

https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice/gesetzliche-rente/FAQ.html

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520 Euro Freigrenzen für Schüler und Studenten unter 25 Jahre

Für einige Personengruppen im Bürgergeldbezug gelten noch höhere Einkommensfreibeträge.Für junge Menschen unter 25 Jahren bleibt das Einkommen

  • aus Schüler– bzw. Studentenjobs,
  • aus einer beruflichen Ausbildung,
  • aus einem FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) oder BFD ( Bundesfreiwilligendienst)

bis zur Höhe der 520-Euro-Grenze des Minijobs, also der Minijob-Grenze anrechnungsfrei hinsichtlich des Bürgergeldes.

Diese Nicht-Anrechnung bis zur Grenze von 520 Euro monatlich gilt auch während einer dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung.

Komplett anrechnungsfrei ist der Verdienst aus einem Ferienjob, also einem Schülerjob, der während der Schulferien ausgeübt wird.

Zu beachten ist, das diese hohen Freigrenzen erst ab dem 1. Juli 2023 gelten.

https://www.buerger-geld.org/minijob/

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Den Nachweis über die Sozialversicherungsnummer kannst du beim Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung erfragen.

0800 1000 4800

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Bei einer kurzfristigen Beschäftigung hast du keine Verdienstgrenze von 520 Euro und sie hat auch keine Auswirkungen auf einen dauerhaften Minijob.

Du könntest beides sogar gleichzeitig haben.

Du kannst im Juli mit dem Minijob starten.

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