

Hier kannst du den Rentenantrag online stellen: https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis.seam?conversationId=107634
Hier kannst du den Rentenantrag online stellen: https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis.seam?conversationId=107634
Wenn du mehr als 5 Beitragsjahre in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hast, bekommst du im Alter eine Rente aus Deutschland.
Du kannst dir auch die eingezahlten Beiträge erstatten (auszahlen) lassen und dann hast du das Geld, bekommst später aber keine Rente
Wenn du in den Minijobs den Mindestlohn verdienst, darfst du insgesamt 10 Stunden pro Woche arbeiten. Verdienst du mehr, musst du dir die Stunden ausrechnen. 520: Stundenlohn= Stunden x3 durch 13, drei Monate sind 13 Wochen
Hier steht, was du prinzipiell machen darfst und zu welchen Zeiten: https://schuelerjobs.de/ratgeber/detail/jugendarbeitsschutzgesetz.html
Vielleicht wäre das Austragen der wöchentlichen Anzeigenzeitung etwas für dich oder eine Mitarbeit bei Drogerien und Einzelhändlern.
Ggf. hat eine der vielen Baumschulen Arbeit für dich oder auch der Park der Gärten.
Soweit ich weiß, geht das. Sie bekommt nur keinen Beitragszuschuss zusätzlich zur Rente, weil sie selbst allein keinen Vertrag dort hat, sondern eben mitversichert ist.
Weitere Fragen beantwortet die Postbeamtenkasse sicher gern: https://www.pbeakk.de/mitgliedschaft/mitversicherte
Das City-Ticket ist zum Erreichen des entsprechenden Zuges oder des Ziels für eine Fahrt mit dem Nahverkehr gedacht. Es ist keine Tageskarte für diese Stadt. Wenn deine Mutter den Tag über in Frankfurt ÖPNV fahren möchte, muss sie die entsprechenden Tickets lösen oder sich eine Tageskarte leisten.
Du musst vorher ein Ticket mit dem entsprechenden Rabatt kaufen und dieses mit der Bahncard bei der Kontrolle vorzeigen
Vielleicht liegt es auch an der Höhe des Gehalts. Wenn bis jetzt zwischen 450 und 520 Euro verdient wurden, ist es ab Oktober ein Minijob.
Das kann man nicht.
Aber man einen Midijob von 451 Euro haben und daneben einen Minijob. Das würde die Sozialabgaben verringern
Fahrkartenarten
Preis
https://www.vrminfo.de/verkehrsverbund/aktuelles/news/news-detail/?no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=6624&cHash=8cf8eb089b72a7d8192cf4553c97400f
Ab deinem 13. Geburtstag kannst du einen Job annehmen, wenn deine Eltern dieser Arbeit zustimmen. Außerdem darf die Arbeit weder deine Gesundheit gefährden, deinen Schulbesuch behindern, noch darf dich die Arbeit so belasten, dass du in der Schule dem Stoff nicht mehr folgen kannst. Konkret heißt das: Du darfst nicht mehr als zwei Stunden täglich arbeiten. Weiterhin darfst du weder vor dem Schulunterricht noch nach 18 Uhr arbeiten.
Egal welcher Arbeit du nachgehst, dein Arbeitgeber muss immer darauf achten, dass du nicht gefährdet wirst – weder sittlich noch durch gefährliche Tätigkeiten (z.B. Basteleien an Stromleitungen) oder Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen. Außerdem darfst du nicht frei zugänglich und unbeaufsichtigt an Tabak und Alkohol heran.
Neben dem Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für Kinder zusätzlich die Kinderarbeitsschutzverordnung. Hier ist genau geregelt, welchen Tätigkeiten du nachgehen darfst, um dein Taschengeld aufzubessern. Dazu gehören:
Eine genaue Auflistung der zulässigen Beschäftigungen findest du hier.
https://schuelerjobs.de/ratgeber/detail/jugendarbeitsschutzgesetz.html
Die BSAG schreibt dazu:
Preisvorteil Abonnent:innen des VBN (MIA, MIAplus, JobTicket für Erwachsene und Azubis, Jugend-FreizeitTicket als JahresTicket): Ihr Abo-Ticket gilt als 9-Euro-Ticket und wird auf 9 Euro reduziert.https://www.bsag.de/tickets/ticketinfo-und-fahrpreise/9euro-ticket.html
Wenn ich diese Frage in eine Suchmaschine eingebe, erscheint als erste Antwort dies hier: https://www.thetrainline.com/de/bahn-fahrplan/dusseldorf-nach-london
Vielleicht hilft dir dies: https://www.bahn.de/angebot/pendler/ic-ec-aufpreise3
Ab deinem 13. Geburtstag kannst du einen Job annehmen, wenn deine Eltern dieser Arbeit zustimmen. Außerdem darf die Arbeit weder deine Gesundheit gefährden, deinen Schulbesuch behindern, noch darf dich die Arbeit so belasten, dass du in der Schule dem Stoff nicht mehr folgen kannst. Konkret heißt das: Du darfst nicht mehr als zwei Stunden täglich arbeiten. Weiterhin darfst du weder vor dem Schulunterricht noch nach 18 Uhr arbeiten.
Egal welcher Arbeit du nachgehst, dein Arbeitgeber muss immer darauf achten, dass du nicht gefährdet wirst – weder sittlich noch durch gefährliche Tätigkeiten (z.B. Basteleien an Stromleitungen) oder Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen. Außerdem darfst du nicht frei zugänglich und unbeaufsichtigt an Tabak und Alkohol heran.
Neben dem Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für Kinder zusätzlich die Kinderarbeitsschutzverordnung. Hier ist genau geregelt, welchen Tätigkeiten du nachgehen darfst, um dein Taschengeld aufzubessern. Dazu gehören:
Eine genaue Auflistung der zulässigen Beschäftigungen findest du hier.
https://schuelerjobs.de/ratgeber/detail/jugendarbeitsschutzgesetz.html
Ich würde davon ausgehen, dass du die Ausweichstrecke einfach mit deinem gebuchten Ticket fahren kannst und für die Kontrolle eine Kopie des Schreibens mitführen solltest.
Ich hätte genug Sachen, die ich kaufen würde und die mir wichtiger sind als ein E-Auto.
Hier kannst du dich informieren: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/node.html
Solange das Praktikum in der Zeit liegt, in der du sonst zur Schule gehst, dürfte es kein Problem geben.
Wenn der Minijob immer am Wochenende ist, ist er das in den Ferien auch, Minijobs haben normalerweise nicht mit den Schul- oder Ferienzeiten zu tun. Man hat dort Urlaub wie in einem normalen Job, also 24 Tage bei einer 6-Tage Woche.
Wenn du nur zwei Tage die Woche arbeitest, hast du sozusagen 8 Tage Urlaubsanspruch.
Du solltest dich bei deinem Arbeitgeber erkundigen, ob das bei deinem Minijob auch so ist.
Es gilt das Jugendarbeitsschiuzgesetz.
Hier findest du die entsprechenden Regelungen: https://schuelerjobs.de/ratgeber/detail/jugendarbeitsschutzgesetz.html