Haushaltshilfe und Versicherung?

2 Antworten

In Privathaushalten beschäftigte Personen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) unfallversichert. Von der Haushaltshilfe über den Babysitter bis hin zu Seniorenbetreuern – unter dem Begriff Haushaltshilfe sind viele Facetten von Hilfen im Haushalt gebündelt.

Die gesetzliche Unfallversicherung wird in der Regel vom Arbeitgeber getragen und ist für die Haushaltshilfe beitragsfrei. Der Arbeitgeber meldet dazu seine Hilfe für den Haushalt bei der zuständigen Behörde an. Handelt es sich um einen Minijob, übernimmt dies die Minijob-Zentrale durch das Haushaltsscheckverfahren. Verletze sich die Reinigungskraft bei einem Sturz von der Leiter, schütze sie die gesetzliche Unfallversicherung.

Zusätzlich sollte für die Hilfskraft eine private Unfallversicherung bestehen, vor allem dann, wenn es sich um selbstständige Haushaltshilfen handelt.

Die Kosten für solche Versicherungen sind am Jahresende steuerlich absetzbar.

Wenn Du jemanden in Deinem Haushalt beschäftigst, dann musst Du ihn bei der Unfallkasse Deines Bundeslandes anmelden (Kosten ca 60 Euro/Jahr) Die kommt dann für alle Unfälle auf, die der Person in Deinem Haushalt passieren.

Mit der Sozialversicherung: das hängt davon ab, ob es sich um einen Minijob handelt (Ist in Deiner Situation wahrscheinlich) oder um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Im ersten Fall musst Du die Person bei der Minijobs-Zentrale melden und zweimal im Jahr Steuern zahlen - insgesamt 10% ungefähr der Lohnsumme. Wenn es sich um eine versicherungspflichtige Tätigkeit handelt, dann wird das mit der Abrechnung ziemlich kompliziert und dann würde ich einen Steuerberater hinzuziehen.

Das Problem ist nur: Es ist heute sehr schwer, eine Hilfe zu finden, die nicht lieber schwarz arbeiten will. Wir mussten ziemlich lange suchen!


Ontario 
Fragesteller
 27.04.2022, 07:43

Danke für die Information. Wer da eine Haushaltshilfe "schwarz" beschäftigt der geht ein großes Risiko ein, vorallem wenn so einer Haushaltshilfe etwas bei ihrer Tätigkeit passiert und diese nicht versichert oder angemeldet ist.

Hilfen von ambulanten Diensten kosten viel Geld und da reichen die 125.--€ bei Pflegestufe 1 absolut nicht aus. .

Was man mehr für eine Haushaltshilfe ausgeben muss, kann man steuerlich geltend machen . Versicherungsbeiträge und Lohnsummensteuer.

Versichert man die Haushaltshilfe und beschäftigt diese, so wird daraus ein Arbeitsverhältnis und der Patient wird zum Arbeitgeber. Diese Info erhielt ich vom Steuerberater.

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