Angst vor ein MPU?

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8 Antworten

Du hast einen A-Verstoß begangen, indem Du den anderen Autofahrer geschnitten und damit gefährdet hast. A-Verstoß in der Probezeit bedeutet: Verlängerung auf 4 Jahre. Dazu musst Du ein Aufbauseminar machen (kein MPU). Ein Bußgeld (um die 80 Euro, je nach dem) und ein Punkt kommt dazu. 

Mamam4341 
Fragesteller
 19.04.2022, 07:21

Wieso verstehe ich nicht bin auf meiner Spur geblieben habe nicht gewechselt

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tinalisatina  19.04.2022, 07:33
@Mamam4341

Da stimmt doch was nicht.

 Ich wollte ein Autofahrer überholen und mich einordnen in die Ausfahrt

Überholen kann man nicht, wenn man auf seine Spur bleibt.

Und wieso sollte der andere dann bremsen müssen.

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Mamam4341 
Fragesteller
 19.04.2022, 07:40
@tinalisatina

Ey dachte ich Wechsel in die Ausfahrt dabei habe ich ihn ja beachtet ob er mir Platz schafft oder nicht und die Strecke von der Ausfahrt war ja nur kurz

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tinalisatina  19.04.2022, 08:20
@Mamam4341

Ich verstehs immer n och nicht. Aber wenn Du schon schreibst ...

ob er mir Platz schafft 

dann hast Du ihn definitiv behindert. Warte ab, was kommt.

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So wie sich das anhört, wirft man dir vermutlich einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor, weil du scheinbar ganz knapp und sehr direkt nach rechts die Fahrbahnen gewechselt hast,um die Ausfahrt nicht zu verpassen. Wenn du dabei den rückwärtigen Verkehr nicht beachtet und die Fahrer zu entsprechenden Reaktionen gezwungen hast, dürfte der Vorwurf berechtigt sein, und du kannst von Glück sagen, dass es nicht zu Unfällen gekommen ist. Das wäre dann ggfs. sogar eine Straftat nach § 315 StGB, was mir aber eher unwahrscheinlich erschiene.

Wenn der entsprechende Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen da ist, kann man weiter sehen. Eine Nachschulung und/oder Probezeitverlängerung erscheint mir jedenfalls mindestens realistisch.

Mamam4341 
Fragesteller
 19.04.2022, 07:24

Ok verstehe aber nicht bin auf meiner Spur geblieben habe zwar geblinkt habe den Autofahrer beachten sonst währ ich ja rübergewechselt

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FordPrefect  19.04.2022, 07:40
@Mamam4341

Wirr.

Wenn das andere Fahrzeug aber - wie in deinem Kommentar anderswo nachzulesen - anwesend war, als du von der Polizei angehalten wurdest, muss dessen FahrerIn diese entweder selbst unverzüglich alarmiert haben, oder es handelte sich um eine Zivilstreife. Dann wird es aber unlustig.

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Mamam4341 
Fragesteller
 19.04.2022, 07:47
@FordPrefect

Die wollten mich anzeigen. Haben die am Ende doch nicht gemacht. Der Polizist meinte hättet die mich angezeigt währ mein früherschein weg. Ich bin nicht rübergewechselt ich wollte rübergewechseln habe ich aber nicht gemacht weil ich ihn gesehen habe und er mir kein Platz gemacht hat. Wen ich ein Brief bekomme Schlalte ich sofort mein Verkehrsrechtschutz ein. Möchte keine Probezeit Verlängerung oder ect

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Bomberos911  19.04.2022, 07:57

Als Ergänzung: für den 315 muss es nicht unbedingt zu einem Unfall gekommen sein. Jemanden zum starken Bremsen gezwungen haben, kann schon reichen. Das stand hier wohl zumindest zeitweise im Raum.

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Zum Überholen und Einordnen muss man schon den richtigen Abstand einhalten. Ansonsten kannst du dein Vorhaben nicht umsetzen. Also lies bei tinalisa...

Die Meldung an die Führerscheinstelle kann unabhängig von einem konkreten Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren erfolgen.

Scheinbar hat die Polizei den Eindruck bekommen, dass dir die charakterliche Eignung zum Fahren fehlen könnte. Das Stil jetzt von dem Behörden 0berprüft werden.

Damit kann es theoretisch zu einer MPU kommen. Da wird dir ggf. ein Anwalt weiterhelfen können. Ich würde mich an deiner Stelle jetzt schon auf die Suche nach einem machen. Für den Fall dass es soweit kommt.

Wie viele mal möchtest du jetzt immer und immer wieder die selbe Problematik schildern?

Du weist, dass die Richtlinien Mehrfachfragen nicht erlauben?

Verstöße gemeldet, Nutzer gemeldet!

Vielleicht lernst du ja noch wie man das einmal stellt und dann bearbeitet oder ergänzt statt immer wieder neu anzufangen und gegen die Richtlinien zu verstoßen!