Angestellter oder Kurzfristigbeschäftigt?

4 Antworten

Falls vor Beginn der Tätigkeit diese bei der minijob-zentrale.de vom Arbeitgeber als kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen gemeldet wurde, dann ist diese kurzfristige Beschäftigung sozialversich.frei, jedoch nicht steuerfrei:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/kurzfristige-beschaeftigung/kurzfristige-beschaeftigung_node.html

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/kurzfristige-beschaeftigung/kurzfristige-beschaeftigung_node.html#doc43cb376f-5e0b-4602-88c2-ba7d0b8d901abodyText3

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche

Es ist egal, was du angibst, weil beide Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, § 19 Einkommensteuergesetz, erzielen.

Der Arbeitgeber hat Deine Steuerdaten bereits ans Finanzamt gesendet. Du kannst sie dort abrufen oder von deiner Lohnsteuerbescheinigung abschreiben.

Falls es eine kurzfristige Beschäftigung war, war diese auch steuerpflichtig. Die Art der Beschäftigung spielt dabei keine Rolle.

Angestellter

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"