Wie viele Urlaubstage DE?

8 Antworten

In der 1. Jahreshälfte hat der Mitarbeiter einen anteiligen Urlaubsanspruch pro vollem Kalendermonat, je nachdem welchen vertraglichen Jahresurlaub er bekommen soll. Bpsw. bei 25 Tagen Urlaub/Jahr wären es /12 = rund 2 Tage/Monat. Erst abe der 2. Jahreshälfte hat der Mitarbetier sich seinen gesamten Jahresurlaubsanspruch erarbeitet.

Manche Unternehmen handhaben es so, dass sie einem neuen Mitarbeiter (während der Probezeit) keinen Urlaub genehmigen, was aber grundlos nicht möglich ist. Meistens wird als Grund aber die betriebsbedingte Einarbeitungszeit vorgegeben, womit es wieder gerechtfertigt wäre, die Urlaubsanfrage abzulehnen.

Das kommt drauf an, wie viel Jahresurlaub der Arbeitnehmer in seinem Vertrag stehen hat.

Beispiel: Im Vertrag des Arbeitnehmers steht, dass er 24 Arbeitstage Urlaub für das Jahr 2017 hat. Dann teilt man seinen Urlaubsanspruch (24 Tage) durch 12 Monate (wenn er seit 01.01. dort arbeitet) und bekommt dann ein Ergebnis von 2 raus - das sind die Tage, die ihm pro Monat zustehen.

Heißt: Hat er einen Monat gearbeitet, stehen ihm 2 Tage zu, hat er 2 Monate gearbeitet stehen ihm 4 Tage zu usw.

Viele Arbeitgeber sind da aber kulant und sagen dass die Arbeitnehmer, nach der Probezeit, ihren Urlaub planen dürfen wie sie wollen und diese "Regel" nicht mehr gilt.

Der Jahresurlaub ist unterteilt in 1/12 - so weiss man wieviel Urlaubsanspruch man nach einem Monat "erarbeitet" hat.

Das bedeutet aber nicht, dass man den dann sofort nehmen darf......

Wie viele Urlaubstage jemand im Jahr hat hängt auch davon ab an wie vielen Tagen in der Woche er arbeitet. Wenn einer also 5 oder 6 Tage die Woche arbeitet - eben immer nur ein paar Stunden, hat der gleich viele Tage Urlaub im Jahr wie jemand der Vollzeit arbeitet.

"24 Werktage" hat jeder Arbeitnehmer im Jahr Anspruch auf bezahlten Urlaub, egal ob Minijob, Teilzeit oder nur befristeter Job.

Der Urlaub soll nur in Ausnahmefällen ausgezahlt werden, normalerweis MUSS der Arbeitgeber diesen als (zusammenhängenden) Urlaub gewähren. Wenn das nicht möglich ist:

BUrklG §7 (4)
Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.