Angestellten Arbeit als Selbstständige Dienstleistung angeben?
Kann ich irgendwo inoffiziell als Arbeitnehmer arbeiten, meine Arbeit dort jedoch offiziell unter „Dienstleistungen“ als Selbstständigkeit öffentlich machen?
Hab nämlich schon Vollzeitjob, Minijob, möchte aber trotzdem noch was machen - ohne das dann alles sehr ungünstig versteuert wird. Ab dem 2. Minijob neben einer Vollzeitbeschäftigung wird nämlich alles komplett versteuert. Meine Idee meiner Frage weiß ich nicht ob das funktioniert. Suche nach einer Lösung, außerhalb von meinem Voll und mini Job noch etwas dazu zu verdienen. Wie könnte ich das, egal wie, am besten machen?
3 Antworten
Kann ich irgendwo inoffiziell als Arbeitnehmer arbeiten, meine Arbeit dort jedoch offiziell unter „Dienstleistungen“ als Selbstständigkeit öffentlich machen?
Nein, denn das wäre eine Scheinselbstständigkeit - und die ist illegal.
Nein, im Grunde läuft alles auf deine Steuererklärung hinaus.
Letztendlich wird am Ende des Jahres geschaut was du Brutto verdient hast und davon die Steuer errechnet, egal wieviel AG es waren, oder wie viele Stellen.
Nur ein Minijob ist möglich.
Wenn ich mehrere Jobs gleichzeitig habe, dann wird bei einem die Steuerklasse 1 und bei den anderen die 6 genommen.
Die zu viel gezahlten Steuern bekomme ich dann mit der nächsten Steuererklärung erstattet.
Kann ich irgendwo inoffiziell als Arbeitnehmer arbeiten, meine Arbeit dort jedoch offiziell unter „Dienstleistungen“ als Selbstständigkeit öffentlich machen?
Eine "abhängige" Beschäftigung ist Steuer- und Sozialversicherungspflichtig.
Eine "Scheinselbständigkeit" ebenso. Geht ein Arbeitgeber darauf ein, hat er für "nicht abgeführte" gesetzliche Abgaben zu haften und diese - sollte dies bei einer Prüfung herauskommen - selbst zu tragen.
Dieses wird/sollte ein Arbeitgeber nicht riskieren.
Steuerlich macht es letztendlich keinen Unterschied, ob Einkommen auf "selbständiger Basis" oder in abhängiger Beschäftigung erzielt wird.