Anders bewerten?

1 Antwort

Nein, eigentlich nicht.

Bei gemeinsam erstellten Schulaufgaben (also identischer Inhalt und gleicher Anspruch) müssen einheitliche Bewertungsmaßstäbe gelten – alles andere ist rechtlich und pädagogisch problematisch.

Woher ich das weiß:Recherche

Gabel1953  24.05.2025, 19:09

Sehr gute Erklärung in der Antwort und Tipps im Kommentar.

Klelia11 
Beitragsersteller
 23.05.2025, 15:31

Okay also kann ich mich da beschweren, wenn ich mir sicher bin, dass sie gemeinsam erstellt wurden oder? Weil wenn nicht würde das Argument mit den pädagogischen Freiraum kommen.

Annne141  23.05.2025, 15:34
@Klelia11

Genau, du kannst dich auf jeden Fall beschweren – vor allem wenn du sicher bist, dass die Schulaufgaben gemeinsam erstellt wurden und im Wesentlichen gleich sind.

Wichtige Punkte dabei:
  • Gemeinsam erstellte Aufgaben sollten einheitlich bewertet werden, um Fairness sicherzustellen.
  • Pädagogischer Freiraum bei der Bewertung gibt es natürlich, aber der darf nicht dazu führen, dass bei exakt gleichen Aufgaben komplett unterschiedliche Punktabzüge (z. B. halbe vs. ganze Punkte) gemacht werden.
  • Die Schule sollte eine klare, nachvollziehbare Bewertungsrichtlinie für diese Aufgaben haben – damit die Benotung transparent und vergleichbar ist.
Wie du am besten vorgehst:
  • Frag zuerst sachlich und offen nach:
  • „Mir ist aufgefallen, dass in der anderen Klasse bei der gleichen Schulaufgabe teilweise halbe Punkte vergeben wurden, bei uns aber nur ganze. Könnten Sie das bitte erklären?“
  • Wenn die Antwort nicht zufriedenstellend ist, kannst du das Thema an die Schulleitung oder die Schülervertretung weitergeben und um Klärung bitten.
Klelia11 
Beitragsersteller
 23.05.2025, 15:36
@Annne141

Vielen Lieben Dank für deine Hilfe!