An man jemanden Anzeigen wenn der extra ein Pferd mit dem Auto erschrickt?
Habe eben ein TikTok gesehen wo irgend ein Depp unter einem Video kommentiert hat das er wenn er mit dem Auto an einem Pferd vorbei fährt er extra hupt damit sich das Pferd erschrickt.
Jetzt meine Frage: Kann man solche Menschen anzeigen? Also die bewusst das Pferd erschrecken mit der Hupe? Ich meine wenn das dem dann auf die Haube springt findet der das wahrscheinlich eh nicht mehr so lustig aber so keine Ahnung wegen Tierquälerei, Körperverletztung wenn man runterfliegt oder so?
Wahrscheinlich bekommt der Besitzer des Pferdes eine Anzeige wegen Sachbeschädigung wenn das Tier dem vorne drauf Springt oder?
9 Antworten
wenn sich feststellen lässt, wer das genau ist, kannst du DIESE person in der tat anzeigen. in dem fall hast du die aussage als beweis.
es handelt sich um vorsätzliche strassenverkehrsgefährdung, gefährlicher eingriff in den strassenverkehr. das ist ein straftatbestand.
kann eine geldstrafe und eine MPU nach sich ziehen, denn dieser mensch ist offensichtlich zum führen eines kraftfahrzeuges nicht geeignet und müsste diese eignung erst nachweisen, wenn er wieder fahren will.
ob man da noch versuchte körperverletzung und versuchte sachbeschädigung hineininterpretieren kann, steht auf einem andern blatt.
ansonsten kann man leider erst erfolgreich anzeigen, wenn tatsächlich was passiert ist.
Sind halt die Spacken die nicht kapieren, dass ihnen bereits ein Pony mit 300 kg, mal abgesehen vom Großpferd mit 600 kg, ordentlich die Karre demoliert, wenn ihnen das liebe Tier da rein springt.
Das solche Aktion sowieso völlig daneben ist, weil absichtlich Schaden bis hin zum Tod an Mensch u. Tier provoziert bzw. in Kauf genommen wird, braucht man ja nicht zu erwähnen. MM nach ist so jmd nicht geeignet, am Strassenverkehr teilzunehmen u. ein Fahrzeug zu führen.
Anzeige ist auf jeden Fall immer möglich, ob da was draus wird kommt dann auf die entsprechende Sachlage etc. an. Oft haben aber solche Spezies bereits einiges an Verkehrsdelikten auf dem Konto, somit hat uU dann auch der Staatsanwalt tatsächlich Interesse an dieser Sache.
Um die Person anzuzeigen brauchst du erstmal Beweise.
Aber ich meine als Autofahrer muss man sich so verhalten das kein unnötiger Lärm Auftritt, ich meine irgendwas mit Paragraph 12 in der StvO, aber bin mir nicht sicher. Demnach würde er aber keine Straftat begehen sondern eine Ordnungswidrigkeit.
Ja, kannst du anzeigen, wenn etwas passiert ist.
Bei mir war das mal der Fall. Wir waren ausreiten, mein Pony ist durchgegangen und vorne weg galoppiert. An der Straße hatte ich sie unter Kontrolle und wollte wieder zu meiner Gruppe zurück reiten (kurzes Stück an der Straße), da kommt ein weißer Golf angeschossen, so ein tiefergelegter, lauter Poser-Karren halt. Die Kerle (es waren drei im Auto) hatten die Fenster unten und brüllten und johlten, neben mir gaben sie Gas und hupten und schrien irgendwelche Dummheiten. Mein Pony stieg in Panik, ich rutschte aus dem Sattel und ich knallte mit dem Hintern auf den Asphalt (Steißbeinbruch). Das Pony rannte weg (Gott sei Dank waren wir ja in Richtung Gruppe unterwegs und das Pony steuerte direkt darauf zu).
Die Gruppe kam gerade um die Ecke, hatten das Hupen, Schreien und Gas geben gehört.
Die Kerle sind abgehauen, aber Kennzeichen und Personenbeschreibung hatten wir. Haben es dann zur Anzeige gebracht - mit Erfolg.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, billigend in Kauf genommene Verletzung von Mensch und Tier, Körperverletzung - was weiß ich.
Pony ist nichts passiert außer dem Schrecken, ich konnte wochenlang nicht sitzen...
Allerdings kannst du das nur anzeigen, wenn auch wirklich was passiert.
Dieses grundlose Hupen ist zwar eigentlich auch verboten, aber das verfolgt dir kein Polizist...
Oha... Glück gehabt, dass dir nicht noch mehr und auch niemand anderem was passiert ist. Was für Idioten, denke mir das täglich... hab aber auch schon mal sowas ähnliches zur Anzeige gebracht, da ist ein Glück nichts passiert, aber der Fahrer war noch in der Probezeit, der Schein war dann erstmal weg.
Ganz ehrlich,ich weiß es nicht,weil das schließlich nicht leicht zu beweisen sein wird,geschweige denn,vielleicht kommt das Video dazu noch vom Ausland auch noch🤷♂️! Aber was ich weiß ist,das dass unter aller Sau ist,was er da macht! Da kann sovieles passieren bei,das ich gar nicht alles aufzählen möchte! Ich dürfte den nicht in die Hände kriegen,denn anschließend wäre er wohl nicht mehr in der Lage zu hupen! LG
nö.
Es werden Beweise benötigt damit das Verfahren nicht eingestellt wird. Aber anzeigen kann ich jeden.