Alufolie um Sicherungskasten als Geruchsbremse?

DietmarBakel  07.02.2023, 21:56

Wie viele Etagen hat denn das Haus und wie viele Parteien?

Tomek1988 
Fragesteller
 07.02.2023, 22:17

EG, 1.OG und 2. OG bei sechs Parteien. Die rauchende Partei wohnt im EG, ich um 2 OG drüber

3 Antworten

Okay - danke für Deine Antwort. Das ist ja "brandgefährlich".

Jetzt habe ich die Antwort von UbuRoi gelesen und pflichte ihm inhaltlich bei.

Jedoch, falls Du der Vermieterin bzw. der Gesellschaft einen "Drohbrief" schreiben willst, ergänze folgendes wichtige Detail.

"Durchdringungen sind mittels zugelassenen Brandschotts fachgerecht gegen das übergreifen von Feuer und Rauch zu sichern."

Ich hätte noch einen anderen Vorschlag für Dich.

Lade Deine Vermieterin freundlich ein.

Schreibe ihr, das in den nächsten Tagen, auf Deinen Wunsch, eine Brandschau der örtlichen Feuerwehr, Abteilung "vorbeugender Brandschutz", stattfinden wird. "Es wäre doch schön wenn sie auch daran teilnehmen könnten".

Das wirkt - gerade bei Deiner Vermieterin. Schlechte Öffentlichkeit können die nicht brauchen.

(Du kannst ja vorher mal bei Deiner Feuerwehr anrufen - obige Abteilung erfragen - und mit dem netten Feuerwehr-Häuptling ein Vorgespräch führen. I.d.R. machen die das, denn es ist ihre Profession.)

Kostet nix.

Tomek1988 
Fragesteller
 08.02.2023, 10:01

Guten Morgen Dietmar und vielen Dank für deine Antwort.

Brandschutz war tatsächlich mein erster Gedanke. Aus Verzweiflung habe ich vor knapp zwei Jahren mal eine riesige Plane vor den Einbauschrank gespannt (in dem sich der Kasten befindet) und du kannst dir einfach nicht vorstellen wie aufgebläht diese war. Wie ein Luftballon...

Wenn es in diesem Haus mal brennt dann ist das Haus lichterloh im null komma nix verpufft.

Das habe ich bei der Mietgesellschaft natürlich auch schon angesprochen. Laut deren Aussage sind diese Brandschutzmaßnahmen der Trennung oder wie man das nennt erst ab einer bestimmten Hausgeöße/Etagenzahl notwendig. Meiner Meinung nach eine sehr fragwürdige Aussage.

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DietmarBakel  08.02.2023, 11:02
@Tomek1988

Deshalb habe ich die Rückfrage gestellt, die Du oben beantwortest hast. Daraus folgt höchst wahrscheinlich (hier jetzt z.B. NRW):

2 Satz 2 BauO NRW: "Gebäude mittlerer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes im Mittel mehr als 7 m und nicht mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt."

Das ist bei Dir wohl so. Weiter gehts:

4. Führung von Leitungen durch bestimmte Wände und Decken
Nach § 33 Abs. 5, § 37 Abs. 7 Satz 4, § 30 Abs. 2 Satz 2 und § 34 Abs. 5 Satz 3 BauO NRW dürfen Leitungen durch Brandwände, durch Treppenraumwände sowie durch Trennwände und Decken, die feuerbeständig sein müssen, nur hindurchgeführt werden, wenn eine Übertragung von Feuer und Rauch nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen sind; dies gilt nicht für Decken
- in Wohngebäuden geringer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen,
- innerhalb von Wohnungen.
Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Leitungsdurchführungen den Anforderungen der Abschnitte 4.1 und 4.2 entsprechen.

Nachlesbar in der

Richtlinie über brandschutztechnische
Anforderungen an Leitungsanlagen
(Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR NRW)*)
- Fassung März 2000 -

Du musst Dich um Dein Bundesland selbst kümmern. NRW ist hier nur Beispiel, weil das Baurecht Ländersache ist.

Wichtig ist die Feststellung, ob Dein Gebäude "geringe Höhe" hat, oder "mittlere Höhe".

Gruß

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Was ist das für ein Haus?

Text baulicher Brandschutz: Zwischen Wohnungen sowie zwischen Wohnungen und fremden Räumen sind feuerbeständige (F 90) Trennwände herzustellen. Dies gilt auch für vertikale Schächte. Durchdringungen sind mit Brandschottmaterial fachgerecht feuerbeständig gegen Feuerübergreifen zu schließen.

Dein Vermieter könnte in den Knast kommen, wenn ein Unglück passiert.

Tomek1988 
Fragesteller
 07.02.2023, 21:38

Der Vermieter ist tatsächlich die Kirche, unterhalten wird das Haus von einer Gesellschaft und die stellen sich massiv quer

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UbuRoi  07.02.2023, 21:47
@Tomek1988

Dann einen Brief schreiben und drohen, einen Fachmann für ein Gutachten zu beauftragen. Das kann jeder Elektrikermeister. Keine Angst, freiwirtschaftliche Gutachten kann jeder machen und sind nicht zu verwechseln mit gerichtlichen Gutachten, welche erst vom Gericht veranlasst werden.

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Tomek1988 
Fragesteller
 07.02.2023, 22:23
@UbuRoi

Ich hab bereits mit dem Mietschutz Kontakt aufgenommen. Die kommen jedoch mit so vielen "wenn" und "aber" und Vorleistungen (für Gutachten)etc., dass mir da schon die Laune vergeht. Das Abdichten ist im Grunde ne schnelle Nummer und sollte das vor Gericht gehen bin ich noch Monate dem Mist ausgesetzt.

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UbuRoi  07.02.2023, 22:25
@Tomek1988

Erstmal Drohbriefe abwarten. Die Mietschutz-Vereine haben kaum Ahnung von Technik. Die haben andere Probleme als baulichen und technischen Brandschutz.

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Habe ich das richtig verstanden? Du möchtest um deine Unterverteilung eine Lage aus Gummimatten- und Alufolie legen?

Erstens ist der Kasten der UV geerdet, das heißt, dass es bums-egal ist, ob du da was metallisches dran anlehnst oder nicht.

Zweitens ist es von Vorteil, wenn man im Notfall schnell an die UV kommt, ohne dass man erst ein Kilo Alufolie entfernen muss.

Dichte doch die Tür der UV mit Gummidichtungen oder silikon ab... aber den ganzen Schrank zuzukleistern... ne.

Tomek1988 
Fragesteller
 07.02.2023, 21:33

Danke für die Antwort!

Ganz so viel Alufolie wird es wohl nicht werden. Recht hast du aber natürlich.

Es ist schon alles mögliche versucht worden das Problem zu beheben. Das reine abdichten der Tür reicht jedenfalls nicht aus (Glaub mir, das geht schon seit zwei jahren - ich hab bisher alles versucht).

Das bedeutet also wenn ich den Kabelschacht mit Alu einkleiden passiert da ebenfalls nichts?

Der Tipp mit der Alufolie kam btw von einem Raumluftanalytiker.

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CreeperNicol  07.02.2023, 21:49
@Tomek1988

Ein Kabelschacht ist etwas anderes als eine UV bzw der entsprechende Schaltschrank...

Der Schrank ist geerdet. Von diesem geht im Normalfall keine elektrische Gefahr aus, wenn dieser fachmännisch angebracht und die interne Verdrahtung ordnungsgemäß gestaltet wurde.

Du kannst da von draußen drankleistern was du willst, da drin hast du aber nichts zu suchen. Also Kasten abkleben, warum auch immer, ist ok, hinter den Abdeckungen aber im Kabelschacht rumhantieren solltest du besser nicht machen.

Brandschutztechnisch stellen sich mir da auch paar fragen...

Bedenke, dass du im Notfall immer schnell an den Kasten rankommen musst... und ggf auch andere.

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easylife2  07.02.2023, 22:24
@Tomek1988

Was meinst du mit "einkleiden"? Den Sicherungskasten und den Schacht von aussen bekleben, oder von innen (wo sich die Kabel befinden)? Innen wäre sicherlich absolut keine gute Idee.

Und wie willst du denn den Sicherungskasten abdichten? Da muss man doch jederzeit ran kommen, um die Sicherungen rein und rausmachen zu können, ausserdem muss da eventuell auch Abwärme raus.

Ich verstehe nicht, wo der Rauch den überhaupt herkommen soll. Aus einer anderen Wohnung, durch 2 Sicherungskästen hindurch, durch einen Kabelschacht? Da braucht man ja ein außergewöhnlich feines Näschen...?!

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Tomek1988 
Fragesteller
 08.02.2023, 10:14
@easylife2

Leider braucht man da kein außergewöhnlich feines Näschen... selbst jemand mit verstopfter Nase bekommt die Belastung mit. Du rauchst hier passiv mit. 24h am Tag. Das belastet deinen Körper enorm. Ich habe hier asthma entwickelt, Probleme mit den Augen bekommen, braunen Auswurf etc. Verlässt du das Haus hast du einen merkwürdigen Geschmack im Mund. Hier geht's nicht nur um Geruch... Damit könnte ich halbwegs leben.

Ich weiß wie absurd das klingt aber leider hält das Leben auch schonmal Absurditäten parat ;)

Jeder Nichtraucher der sich hier ein paar Tage aufhält klagt irgendwann über die selben Beschwerden wie ich. Auch sagt jeder Besucher, dass meine Wohnung unangenehm riecht.

Ich hätten einen Kasten gebaut den ich um den Sicherungskasten Stulpen kann. Den hätte ich mit Alu isoliert und nach dem aufsetzen mit Aluklebeband an der Wand abgedichtet. Auf die Art musst du einmal kräftig an dem Kasten ziehen um an den eigentlichen sicherungskasten zu gelangen. So zumindest die Theorie.

Es ist eine enorme Belastung wenn die Wohnung als Nichtraucher nach Zigaretten stinkt. Zumal ich nicht mal lüften kann weil der Geruch auch von außen in meine Wohnung eindringt. Diese Partei verursacht so einen enormen Gestank aus Zigaretten, Chemie (starke Putzmittel) und Muff, dass vor dem Haus ein richtiger Geruchsgürtel besteht. Ich bin auch nicht der einzige der darunter leidet. Alle im Haus klagen per diesen Gestank. Die Vermieter machen da trotzdem nix weil rauchen und putzen sachgemäßer Gebrauch der eigenen Wohnung ist.

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easylife2  08.02.2023, 10:52
@Tomek1988

Verstehe. Das mit dem Kasten geht vermutlich, auch wenn es unpraktisch ist für den Fall, dass du mal an die Sicherungen ran musst. Und ich würde wie gesagt noch darauf achten, dass die Temperatur im Kasten nicht ansteigt. Insgesamt hört es sich so an, als solltest du dir evtl. besser eine neue Wohnung suchen, wenn die Geruchsbelästigung konstant von allen Seiten und auch von draussen kommt.

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