Alleine wohnen in der Ausbildung?
Hey ab September beginne ich meine Ausbildung zur Kauffrau Im Einzelhandel. Im Januar nächsten Jahres werd ich dann endlich 18. Mein Wunsch wäre es sehr gerne auszuziehen. Nicht ohne Grund. Ich fasse es kurz zusammen. Der freund meiner mutter hasst mich und wir verstehen uns garnicht. Er macht mich immer fertig. Nimmt mir alles weg und verbietet mir rauszugehen. Es ist wirklich schwer für mich so. Ich würds ja verstehen wenn ich etwas schlimmes gemacht hätte aber das hab ich nicht. Er sucht einfach ganze zeit fehler. Dabei bin ich nur zuhause, gehe immer in die schule mache sehr viele hausarbeiten und die beide arbeiten nichts und solang ich in der schule bin chillen die einfach nur das wars. Dann komm ich und der stress geht los. Meiner meinung nach nimmet er sich zu großes recht. Er erlaubt mir nichtmal meinen vater zu besuchen denn ich echt vermisse und jedesmal drücken sie mir rein das ich ja erst 17 bin und nichts alleine entscheiden kann weil ich nicht in der lage bin. Ständig muss ich mir anhören das ich es eh nicht schaffe alleine zu wohnen obwohl die selber sagen ich soll raus in der Ausbildung. Meine frage wäre welche finanzielle unterstützung könnte ich in der Ausbildung bekommen?
Könnte ich Kindergeld beantragen ? Denn jemamd sagte mir ich hätte kein recht drauf bzw. würde es nicht bekommen können.
Außerdem zahlt mein vater mir unterhalt. Könnt ich dieses auch erhalten wenn ich alleine wohnen würde?
An welches amt kann ich mich wemden um genaueres bei fachleuten zu erfahren und gleich anträge zu beantragen?
Nur so nebenbei im ersten jahr bekomme ich so 850 dann 930 und im letzten Jahr 1060 euro Brutto. Netto im ersten jahr wären so 650 und das reicht natürlich leider nicht aus.
Ich bin für jede Antwort dankbar :)
6 Antworten
Ab 18 sind beide Elternteile unterhaltsverpflichtet, nicht nur dein Vater!
Dein Anspruch errechnet sich aus dem gemeinsamen Einkommen der Eltern. Einen Anspruch auf eine eigene Wohnung hast du nicht. Solange dir deine Mutter Kost und Logis bietet, erfüllt sie ihre Unterhaltspflicht.
Allerdings würden dir bei Auszug ohnehin "nur" 735,- Euro zustehen inkl. 204 Euro Kindergeld.
Du könntest mit deinem Ausbildungsgehalt ausziehen, das Kindergeld auf dich abzweigen und hättest mehr als diese 735,- Euro. Deine Eltern wären somit gar nicht mehr verpflichtet dich weiterhin zu unterstützen.
Dein Einkommen (bis auf 100 Euro) und das Kindergeld werden nämlich beim Unterhalt angerechnet.
Bei 850,- brutto bleiben in etwa 670,- Euro netto (ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld). Plus 204 Euro Kindergeld macht schon 874,- Euro...
Selbst wenn man die 100 Euro Pauschale von deinem Gehalt abrechnet, hast du mehr als die 735,- Euro. Unterhaltstechnisch sind deine Eltern damit raus!
Also solltest du dir überlegen, ob du mit 18 vielleicht in ein WG Zimmer ziehst oder irgendwo zur Untermiete einziehst.
Mache das... Im übrigen: der Freund deiner Mutter hatdir NICHTS zu sagen. Wenn du deinen Vater sehen willst, dann triff dich mit ihm. Macht der Freund Terror, dann gehe zum Jugendamt, falls deine Mutter dich nicht unterstützt. die errechnen dir übrigens auch deine Unterhaltsansprüche ab 18. Ab dann geht der Unterhalt DIREKT auf dein Konto. Wenn du noch Zuhause bei der Mutter wohnst, dann wird sie dir wohl allerdings Geld abnehmen für Kost und Logis...
Weder Deine Mutter und noch viel weinger der Stiefvater sind berechtigt Dir den Umgang mit Deinem Vater zu verbieten .
Spätestens mit Eintritt Deiner Volljährigkeit wird vermutlich der Unternhaltsanspruch gegenüber Deinem Vater entfallen, da Dein eigenes Auszubildendenentgelt dessen Unterhaltsschuld wohl übersteigen wird.
Das Kindergeld könntest Du da Deine Mutter ehedem hinsichtlich Unterhalt nicht leistungsfähig wäre und Du auch der Höhe nach keinen Unterhaltsanspruch hättest abzweigen lassen
Vielleicht ist er aber freiwillig bereit Dich unter den gegebenen Umständen zu unterstützen, wenn es wirtschaftlich bei Dir "eng" ist.
Gegenfragen :
Beziehen Deine Mutter und Du Leistungen nach SGB II - sprich seid Dein Stiefvater, Deine Mutter und Du eine BG ?
Wie hoch wird Dein Auszubildendenentgelt brutto sein ?
Ja mir ist klar das er gar kein Recht hat den meine Mutter hat das Sorgerecht für mich. Er redet ihr dann irgendwas ein sodass sie es mir verbieten bzw sehrrr selten erlauben.
Möchtest Du es nicht begreifen ?? Du musst weder Deine Mutter noch den ominösen "Stiefvater" um Erlaubnis bitten, wenn Du Dich mit Deinem Vater treffen möchtest. Sie haben keinerlei Recht Dir solche Treffen zu verbieten. Im Gegenteil es ist explizit die Aufgabe Deiner Mutter solche Treffen zu fördern ! / zu unterstützen!
Du bekommst Kindergeld, auch wenn du nicht zu Hause wohnst u. weiterhin Unterhalt. Wenn deine Mutter einverstanden ist, kannst du dir ein Zimmer in einer Wg suchen, allerdins muß sie bis du 18 bist den Mietvertrag noch unterschreiben.
Der Freund deiner Mutter darf dir den Kontakt zu deinem Vater nicht verbieten!
Danke dir für die schnelle Antwort:)
Ja das sehe ich auch so aber er beeinflusst meine mom und solang ich nicht 18 bin kann ich nicht einfach geheh. Bis 18 halt ich's noch aus aber dann ist Schluss.
An welches Amt kann ich mich da wenden und beratung bekommen? Bundesagentur für Arbeit?
Deine Mutter bekommt ja jetzt für dich Kindergeld, oder?
Dann setze dich mit der Kindergeldkasse in Verbindung, daß du es bekommst.
ansonsten soll dir dein Vater den Unterhalt auf dein Konto überweisen, wenn du nicht mehr zu Hause wohnst, mehr brauchst du nicht.
Wende Dich ans Jugendamt.
Der Unterhalt Deines Vaters steht Dir zu, sobald Du 18 bist.
Kannst Du nicht zu Deinem Vater ziehen?
Leider nicht möglich bzw es wäre zu weit weg. Er wohnt in Mannheim und meine Ausbildung ist hier in Heilbronn. Es wären täglich um die 2 stunden allein für den Arbeitsweg.
Das kommt darauf an, man muss Glück haben. Junior hat 320€ Miete, inklusiv NK und vollmöbliert. 1 Raum 30m²plus Bad und Flur. Und einen Abstellraum. Kein Luxus, aber besser als bei dir. Da spart man nichts an, aber es reicht. Aber er sit ein Junge. Konnte und kann zur Arbeit laufen. Er wäre geblieben, aber beim Traumjob in 320Km Entfernung.
Kindergeld
https://www.kindergeld.org/familienkassen.html
Unterhalt von deinem Vater quasi auch Wichtig ist du musst mit ihm ausmachen das er den direkt auf dein Konto überweist,
https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt.html
Alles Gute.
Okey danke ja ich hab noch ein wenig zeit. Werde aufjedenfall drüber nachdenken