Alleine wohnen in der Ausbildung?

6 Antworten

Ab 18 sind beide Elternteile unterhaltsverpflichtet, nicht nur dein Vater!

Dein Anspruch errechnet sich aus dem gemeinsamen Einkommen der Eltern. Einen Anspruch auf eine eigene Wohnung hast du nicht. Solange dir deine Mutter Kost und Logis bietet, erfüllt sie ihre Unterhaltspflicht.

Allerdings würden dir bei Auszug ohnehin "nur" 735,- Euro zustehen inkl. 204 Euro Kindergeld.

Du könntest mit deinem Ausbildungsgehalt ausziehen, das Kindergeld auf dich abzweigen und hättest mehr als diese 735,- Euro. Deine Eltern wären somit gar nicht mehr verpflichtet dich weiterhin zu unterstützen.

Dein Einkommen (bis auf 100 Euro) und das Kindergeld werden nämlich beim Unterhalt angerechnet.

Bei 850,- brutto bleiben in etwa 670,- Euro netto (ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld). Plus 204 Euro Kindergeld macht schon 874,- Euro...

Selbst wenn man die 100 Euro Pauschale von deinem Gehalt abrechnet, hast du mehr als die 735,- Euro. Unterhaltstechnisch sind deine Eltern damit raus!

Also solltest du dir überlegen, ob du mit 18 vielleicht in ein WG Zimmer ziehst oder irgendwo zur Untermiete einziehst.

Cindy562 
Fragesteller
 07.07.2019, 18:41

Okey danke ja ich hab noch ein wenig zeit. Werde aufjedenfall drüber nachdenken

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Kessie1  07.07.2019, 18:44
@Cindy562

Mache das... Im übrigen: der Freund deiner Mutter hatdir NICHTS zu sagen. Wenn du deinen Vater sehen willst, dann triff dich mit ihm. Macht der Freund Terror, dann gehe zum Jugendamt, falls deine Mutter dich nicht unterstützt. die errechnen dir übrigens auch deine Unterhaltsansprüche ab 18. Ab dann geht der Unterhalt DIREKT auf dein Konto. Wenn du noch Zuhause bei der Mutter wohnst, dann wird sie dir wohl allerdings Geld abnehmen für Kost und Logis...

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Weder Deine Mutter und noch viel weinger der Stiefvater sind berechtigt Dir den Umgang mit Deinem Vater zu verbieten .

Spätestens mit Eintritt Deiner Volljährigkeit wird vermutlich der Unternhaltsanspruch gegenüber Deinem Vater entfallen, da Dein eigenes Auszubildendenentgelt dessen Unterhaltsschuld wohl übersteigen wird.

Das Kindergeld könntest Du da Deine Mutter ehedem hinsichtlich Unterhalt nicht leistungsfähig wäre und Du auch der Höhe nach keinen Unterhaltsanspruch hättest abzweigen lassen

Vielleicht ist er aber freiwillig bereit Dich unter den gegebenen Umständen zu unterstützen, wenn es wirtschaftlich bei Dir "eng" ist.

Gegenfragen :

Beziehen Deine Mutter und Du Leistungen nach SGB II - sprich seid Dein Stiefvater, Deine Mutter und Du eine BG ?

Wie hoch wird Dein Auszubildendenentgelt brutto sein ?

Cindy562 
Fragesteller
 07.07.2019, 19:22

Ja mir ist klar das er gar kein Recht hat den meine Mutter hat das Sorgerecht für mich. Er redet ihr dann irgendwas ein sodass sie es mir verbieten bzw sehrrr selten erlauben.

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wilees  07.07.2019, 19:42
@Cindy562

Möchtest Du es nicht begreifen ?? Du musst weder Deine Mutter noch den ominösen "Stiefvater" um Erlaubnis bitten, wenn Du Dich mit Deinem Vater treffen möchtest. Sie haben keinerlei Recht Dir solche Treffen zu verbieten. Im Gegenteil es ist explizit die Aufgabe Deiner Mutter solche Treffen zu fördern ! / zu unterstützen!

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Du bekommst Kindergeld, auch wenn du nicht zu Hause wohnst u. weiterhin Unterhalt. Wenn deine Mutter einverstanden ist, kannst du dir ein Zimmer in einer Wg suchen, allerdins muß sie bis du 18 bist den Mietvertrag noch unterschreiben.

Der Freund deiner Mutter darf dir den Kontakt zu deinem Vater nicht verbieten!

Cindy562 
Fragesteller
 07.07.2019, 18:38

Danke dir für die schnelle Antwort:)

Ja das sehe ich auch so aber er beeinflusst meine mom und solang ich nicht 18 bin kann ich nicht einfach geheh. Bis 18 halt ich's noch aus aber dann ist Schluss.

An welches Amt kann ich mich da wenden und beratung bekommen? Bundesagentur für Arbeit?

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Wonnepoppen  07.07.2019, 18:48
@Cindy562

Deine Mutter bekommt ja jetzt für dich Kindergeld, oder?

Dann setze dich mit der Kindergeldkasse in Verbindung, daß du es bekommst.

ansonsten soll dir dein Vater den Unterhalt auf dein Konto überweisen, wenn du nicht mehr zu Hause wohnst, mehr brauchst du nicht.

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wilees  07.07.2019, 19:04
@Cindy562

Du kannst und solltest Dich hinsichtlich des Dir verweigerten Umgangsrechts mit Deinem Vater umgehend an das zuständige Jugendamt wenden.

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Wende Dich ans Jugendamt.

Der Unterhalt Deines Vaters steht Dir zu, sobald Du 18 bist. 

Kannst Du nicht zu Deinem Vater ziehen?

Cindy562 
Fragesteller
 07.07.2019, 19:14

Leider nicht möglich bzw es wäre zu weit weg. Er wohnt in Mannheim und meine Ausbildung ist hier in Heilbronn. Es wären täglich um die 2 stunden allein für den Arbeitsweg.

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beangato  07.07.2019, 19:43
@Cindy562

Schade. Wäre eine Lösung gewesen.

Geh wirklich mal zum Jugendamt. Dein Sriefvater hat Dir nämlich nichts zu verbieten. 

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Das kommt darauf an, man muss Glück haben. Junior hat 320€  Miete, inklusiv NK und vollmöbliert. 1 Raum 30m²plus Bad und Flur. Und einen Abstellraum. Kein Luxus, aber besser als bei dir. Da spart man nichts an, aber es reicht. Aber er sit ein Junge. Konnte und kann zur Arbeit laufen. Er wäre geblieben, aber beim Traumjob in 320Km Entfernung.

Kindergeld

https://www.kindergeld.org/familienkassen.html

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld/wo-erhalte-ich-telefonische-auskuenfte-zum-kindergeld-/124956

Unterhalt von deinem Vater quasi auch Wichtig ist du musst mit ihm ausmachen das er den direkt auf dein Konto überweist,

https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt.html

Alles Gute.

Cindy562 
Fragesteller
 07.07.2019, 19:18

Vielen Dank für die Infos :)

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