Abtreibung Kosten und wie?

9 Antworten

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nach der Fristenregelung (also auf eigenen Wunsch ohne Indikation) nur nach Pflichtberatung und mindestens 3-tägiger Bedenkzeit in den ersten drei Monaten (bis zur 14. Schwangerschaftswoche gerechnet nach dem ersten Tag der letzten Regel bzw. bis zur 12. Woche nach der Empfängnis) zwar rechtswidrig, aber straffrei.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist das Gespräch bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle (z.B. bei der https://www.profamilia.de/themen/schwangerschaftsabbruch) ergebnisoffen zu führen. Natürlich dient die Beratung dem Schutz des ungeborenen Lebens, der jedoch nur mit und nicht gegen den Willen der Schwangeren möglich ist.

Die Beratung umfasst die Konfliktklärung hinsichtlich der emotionalen, seelischen, partnerschaftlichen und lebensplanerischen Aspekten von Elternschaft bzw. eines Schwangerschaftsabbruchs.

Du erhälst dort eine medizinische Aufklärung hinsichtlich eines operativen oder medikamentösen Eingriffs, eine Erläuterung der Rechtsgrundlage und bekommst die Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs erklärt. Auch gibt es dort Adressen mit Listen von Ärzten, die einen Abbruch durchführen.

Ein Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung (Fristenregelung) ist in Deutschland keine Kassenleistung. Übernommen werden aber die Kosten für die ärztliche Behandlung während der Schwangerschaft und für die Nachbehandlung von Komplikationen.

Die zu tragenden Kosten belaufen sich auf ungefähr 200 bis 570 € je nach Praxis, Methode und Versicherung.

Verfügt die Frau unabhängig vom Alter allerdings über kein oder nur über ein geringes eigenes Einkommen (zur Zeit 1.258 € netto) und steht ihr auch persönlich kein kurzfristig verwertbares Vermögen zur Verfügung, kann sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Kosten werden von dem Bundesland, in dem sie lebt, übernommen, den Antrag muss sie jedoch bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs, dem eine medizinische oder auch eine kriminologische Indikation zugrunde liegt, werden hingegen von der gesetzlichen Krankenkasse getragen.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme
tayametiy 
Fragesteller
 06.10.2021, 14:47

vielen dank für die gute & ausführliche antwort!! sie hat mir wirklich sehr weitergeholfen! dankeschön 😊

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Warum? Willst du abtreiben?

Das wäre Mord gegenüber deinem Kind! Ich weiß, über Abtreibung und so scheiden sich die Geister, aber es ist wirklich so: Abtreibung IST Mord!

"Ohne jeden Zweifel ist das Kind im Uterus lebendig. Sein Leben beginnt nicht erst mit der Geburt. Dank moderner Medizin weiß man heute: Man hat es nicht mit einem undefinierten Zellhaufen zu tun, sondern mit einer sehr filigranen Entwicklung des ungeborenen Lebens, das mit der Zeugung beginnt. Spätestens, wenn das kleine Herz zu schlagen beginnt (3. Entwicklungswoche), ist klar: Das Baby lebt. Ein Blick auf die Entwicklungsstadien in den ersten zehn Embryonalwochen verdeutlicht das rasante Wachstum des Kindes. Im ersten Trimester bilden sich alle Organe, Muskeln und Knochen des Babys aus."

Aus der Webseite: "LebensHelfer - Abtreibung".

Wenn du das Kind trotzdem nicht behalten willst oder nicht drum kümmern kannst, hier eine kleine Liste mit Alternativen zur Abtreibung:

  • Adoption
  • Pflegefamilie
  • Mutter-Kind-Einrichtung
  • Babyklappe
  • Anonyme/vertrauliche Geburt

Auch Vereine wie "ProFemina" und "Jugend für das Leben" können dir helfen, wenn du willst.

Sonst wünsche ich dir und dem Kind viel Glück und alles Gute für die Zukunft!

Woher ich das weiß:Recherche

Wieso willst du das denn wissen? Willst du etwa abtreiben?

Wenn ja, möchte ich dich noch auf was aufmerksam machen:

Ich weiß nicht, ob du religiös oder spirituell veranlagt bist, aber es heißt doch, das jedes Leben ein Geschenk Gottes ist, selbst die eines Behinderten. Und nur Gott allein ist der Herr über Leben und Tod, d. h. er allein darf entscheiden, wann jemand stirbt.

Es soll sogar schon wissenschaftlich bewiesen sein, das ein Menschenleben bereits seit der Empfängnis lebt und fühlen kann, wie Schmerz, Freude und so.

Ich würde an deiner Stelle lieber erst 1000x überlegen, bevor ich ein Lebewesen abtreibe, denn das ist nicht mehr rückgängig zu machen - NIE!

Woher ich das weiß:Recherche

Eine Abtreibung wirst Du mit einem Frauenarzt besprechen müssen. Da werden dann noch andere Gespräche geführt mit Leuten, die Dich beraten, was für Dich und das Baby finanziell in Zukunft machbar wäre, wie Deine berufliche Karriere aussehen könnte und all so was. Und dann wird wohl auch über Kosten gesprochen. Eine eigene Versicherung braucht dafür keine werdende Mutter.

Hallo

Für eine Abtreibung benötigst Du einen Beratungstermin z. B. bei Pro Familia und eine Bedenkfrist von 3 Tagen ist einzuhalten.

Ob das kompliziert ist? Nun, je nach dem. Das Beratungsgespräch und Bedenkfrist macht es natürlich schon komplizierter, andere Länder haben andere Regeln, die weniger kompliziert sind.

Die Kosten hängen von der gewählten Methode ab, ob medikamentös oder durch Absaugung. Die medikamentöse ist günstiger, geht aber nur bis zur 9. Woche. Zudem hängen die Kosten je nach Bundesland ab.

Eine Versicherung brauchst Du nicht zwingend. Bezahlen musst Du nicht, wenn Du kein oder ein ungenügendes Einkommen hast. Hierfür wäre ein Antrag vor der Abtreibung bei der Krankenkasse zu stellen (irgendeine, das Bundesland bezahlt es).

Ist das eine Frage aus Interesse oder aus gegebenem Anlass?

Freundliche Grüsse

tm

Woher ich das weiß:Recherche