Abtreibung mit 17 Jahre ohne Eltern?

4 Antworten

Hallo

Du musst bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Dieser muss vor der Abtreibung gestellt werden.

Ist die Schwangerschaft durch einen Frauenarzt bestätigt? Warst Du bei einem Beratungsgespräch, z. B. Pro Familia? Mit diesen kannst Du auch alles besprechen über das Vorgehen, dass die Eltern nichts mitbekommen.

Eine Abtreibung ist mit einer Bedenkfrist von 3 Tagen nach dem Beratungsgespräch möglich.

Ich wünsche Dir alles Gute.

Freundlichen Gruss

tm

Abtreibung unter 18: Gesetzeslage

Abtreibung ohne Wissen der Eltern

Eine minderjährige Schwangere kann nicht ohne weiteres ohne Wissen der Eltern abtreiben. Grund: es muss sichergestellt sein, dass der Schwangeren die Tragweite einer Entscheidung für oder gegen ein Kind bewusst ist. Eine Ausnahme darf derArzt nur dann machen, wenn er bei der minderjährigen Schwangeren den nötigen „Reifegrad“ voraussetzt, damit sie überblickt, was für unwiderrufliche Konsequenzen eine Abtreibung hat. Einige Ärzte lehnen es allerdings ab, solche Ausnahmen zu machen.


Wenn die eigenen Eltern gegen das Kind sind

Junge Schwangere fürchten vielleicht, dass die eigenen Eltern gegen das Kind sind und eine Abtreibung befürworten könnten. Das kann für die eigene Entscheidung Ja oder Nein verunsichernd wirken. Auch in diesem Fall sollte sich die Schwangere an eine Beratungsstelle wenden. Eine gute Beraterin kann auch dabei helfen,den Eltern die Nachricht beizubringen und mit ihnen gemeinsam einen Plan für die junge Mutter mit ihrem Kind zu entwickeln.

In keinem Fall können die Eltern ihre minderjährige Tochter zu einer Abtreibung zwingen. Sie haben kein Recht,ihre Tochter unter Druck zu setzen, z.B. indem sie ihr mit dem Rauswurf drohen, falls sie sich für das Kind entscheiden sollte.

https://www.profemina.org/info-abtreibung/straffreie-abtreibung/abtreibung-unter-18-gesetzeslage/



Du solltest auch bedenken, das eine Abtreibung sowohl osychisch als auch physisch Porbleme aufwerfen kann. Deine Eltern sollten Bescheid wissen, stell dir mal vor es gibt Komplikationen und du hast eine GM-Entzündung oder ähnliches...wenn du da Nachsorge bruachts und die nicht bekommst, weil deine Eltern es nicht wissen und du dich nicht traust es ihnen zu sagen...das kann böse ausgehen

isebise50  24.06.2016, 16:31


Natürlich ist kein medizinischer Eingriff ohne Risiko.

Jedoch geht aus zahlreichen Studien eindeutig hervor, dass die
Komplikationen des fachlich einwandfrei durchgeführten frühzeitigen Schwangerschaftsabbruchs gering sind, deutlich geringer als jene einer Geburt.

Die meisten seriösen Studien (z.B der WHO) kommen zu dem Schluss, dass Frauen nach einem Schwangerschaftsabbruch kein erhöhtes Risiko für oft von Abtreibungsgegnern angstmachend aufgeführte Spätfolgen wie Unfruchtbarkeit, Probleme bei späteren Schwangerschaften und Geburten (Eileiterschwangerschaft, Fehlgeburt, Frühgeburt, Geburtskomplikationen, niedriges Geburtsgewicht, Missbildung oder Totgeburt des Kindes) haben als Frauen, die nie eine Abtreibung hatten.

Frauen leiden nach einem Schwangerschaftsabbruch nicht häufiger
unter psychischen Problemen als Frauen im allgemeinen.

Frauen, die gegen ihren Willen ein Kind zur Welt bringen mussten,
und ungewollte Kinder haben häufiger psychische und psychosomatische Probleme als Frauen, die abgetrieben haben bzw. als erwünschte Kinder.

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BellaBoo  27.06.2016, 01:28
@isebise50

1. Ich bin kein Abtreibungsgegner. Es gibt für mich viele nachvollziehbare Gründe warum eine Frau abtreibt.

2. Ich habe nicht gesagt, dass das passieren muss, sondern das es passieren kann. Dementsprechend sollte sie ihre Eltern ins Vertrauen ziehen, falls etwas passiert, das sie reagieren können. Ich habe auch überhaupt nicht von Spätfolgen gesprochen, sondern davon das es zu direkten Komplikationen kommen kann.

Frauen leiden nach einem Schwangerschaftsabbruch nicht häufiger
unter psychischen Problemen als Frauen im allgemeinen.

Ich kenne einige Frauen, die Abtreibungen durchgeführt haben und die danach darunter gelitten haben. Zu sagen, das es ganz problemlos ist...das verharmlost es doch ungemein. Eine ehemalige Freundin von mir hat abgetrieben, aus vollkommen logischen Gründen, sie war 18, stand mitten im Abitur, war mit dem Mann noch nicht lange zusammen, sia hat sich nicht reif dafür gefühlt. 3 Monate danach hatte sie einen Zusammenbruch, 6 Monate später war sie gewollt wieder schwanger und hat das Kind bekommen. Das gibt es auch und das ist nicht selten...viele Frauen haben lange Zeit Probleme damit. Natürlich gibt es auch Gegenbeispiele, eine Bekannte von mir hat mehrmals problemlos abgetrieben.

Und damit sage ich nicht, das sie ein ungewolltes Kind zur Welt bringen soll, nur das sie sich darüber Gedanken machen sollte, ob sie für sich persönlich damit zurecht kommt.

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Das kommt darauf an ob  Deine Eltern privat oder pflichtversichert sind. Denn als Privat-Patient bekommt man alle Rechnungen nach Hause geschickt.

Ich persönlich kann Dir eine Abtreibung ohne Wissen der Eltern nicht empfehlen, denn dann stehtst Du nacher auch alleine da mit Deinen wahren Gedanken und Gefühlen. Und dazu kommt noch die Angst, dass es doch irgendwann, irgendwie auffliegt.

isebise50  24.06.2016, 16:41

Auch Frauen, die nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können im Falle eines Schwangerschaftsabbruchs Leistungen der Krankenkasse entsprechend § 24b Abs. 4 in Anspruch nehmen.

Übersteigen die persönlich verfügbaren Einkünfte der Frau die
Einkommensgrenze von derzeit 1.075 € netto nicht, so sind die Krankenkassen auf Antrag verpflichtet, die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch vollständig zu übernehmen.

Die Kosten werden von dem Bundesland, in dem die Frau lebt, übernommen.

Davon bekommen auch privat versicherte Eltern nichts mit.

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Erst ab 18 Jahren ist man volljährig und kann über eine OP oder invasiven Eingriff selber entscheiden.

isebise50  24.06.2016, 16:50

Grundsätzlich ist ein Minderjähriger selbst befugt, in ärztliche Behandlungen einzuwilligen oder diesen zu widersprechen. Er muss allerdings aufgrund seiner geistigen Reife, die im Wesentlichen von seinem Alter und seiner intellektuellen Entwicklung abhängt, in der Lage sein, die Konsequenzen für die Einwilligung in eine konkrete Behandlung selbst zu überblicken (BGH, NJW 1959, 811).

In der Regel wird diese Fähigkeit erst ab Vollendung des 14. Lebensjahrs eines Kindes angenommen werden können.
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