Abtreibung ohne Eltern Erlaubnis?

2 Antworten

Frauen unter 18 Jahre dürfen einen Schwangerschaftsabbruch auch ohne Wissen bzw. Einwilligung der Eltern durchführen lassen, wenn die nötige geistige Reife gegeben ist. Die nötige geistige Reife wird im Allgemeinen ab 16 vorausgesetzt.

Wenn ein Mädchen zwischen 14 und 16 Jahren alt ist, wird der Arzt vielleicht die Zustimmung der Eltern oder zumindest von einem Elternteil für den Schwangerschaftsabbruch einholen wollen. 

Letztendlich entscheidet also der Arzt, ob eine Minderjährige nach ihrer Einsichtsfähigkeit die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung abschätzen kann.

Denn für die Wirksamkeit der Einwilligung zu einer Behandlung kommt es nicht auf die Geschäftsfähigkeit an, also auf die Fähigkeit, Verträge selbstständig abschließen zu können, sondern – so der Bundesgerichtshof (BGH) – darauf, dass der Minderjährige „nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag“. 

Der Minderjährige muss also eine eigenständige Nutzen-Risiko-Abwägungvornehmen können. Der Beginn der Einwilligungsfähigkeit ist an kein Mindestalter gebunden. 

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nicht ausnahmslos erlaubt. Kein Staat innerhalb Europas hat bisher Abtreibung vollständig entkriminalisiert.

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nach der Fristenregelung (also auf eigenen Wunsch ohne Indikation) nach Pflichtberatung und mindestens 3-tägiger Bedenkzeit in den ersten drei Monaten zwar straffrei, nichtsdestotrotz aber rechtswidrig.

Deshalb ist ein Schwangerschaftsabbruch auch keine Kassenleistung.

Übernommen werden nur die Kosten für die ärztliche Behandlung während der Schwangerschaft und für die Nachbehandlung von Komplikationen.

Die Krankenkassen bezahlen Schwangerschaftsabbrüche, wenn sie nicht rechtswidrig sind. Nur die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs, dem eine medizinische oder auch eine kriminologische Indikation zugrunde liegt, werden von der gesetzlichen Krankenkasse getragen.

Lediglich bei „sozialer Bedürftigkeit“ (wenn die Frau unabhängig vom Alter über kein oder nur über ein geringes eigenes Einkommen -zur Zeit 1.258 € netto- verfügt und ihr auch persönlich kein kurzfristig verwertbares Vermögen zur Verfügung steht) kann sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Kosten werden von dem Bundesland, in dem sie lebt, übernommen, den Antrag muss sie jedoch bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Man kann den Antrag auf Kostenübernahme bei seiner gesetzlichen Krankenkasse (bei Privatversichert AOK) downloaden und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post zusenden.

https://www.aok.de/pk/fileadmin/user_upload/AOK-Niedersachsen/05-Content-PDF/aok-nds-antrag-schwangerschaftsabbruch-bundesland.pdf

Die Post geht an die Antragstellerin und nicht an die Eltern.

Schneller geht es natürlich, wenn man den Antrag direkt in der Geschäftsstelle stellt. In der Regel erfolgt die Bearbeitung dann unmittelbar. In Zeiten von Corona weiß ich allerdings nicht, ob das überall möglich ist. Deshalb ruft man am besten bei der Kasse an oder nimmst per E-Mail Kontakt auf.

Ein Abbruch kann aber auch bar bezahlt werden - wie andere nicht abrechenbare Leistungen beim Arzt auch. Aber was ist daran so lustig?

Alles Gute für dich!

Angela680 
Fragesteller
 25.05.2022, 18:01

Vielen Dank !

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Ja es ist dein Kind also deine Entscheidung

Angela680 
Fragesteller
 25.05.2022, 16:14

Aber könnte man so machen das die Eltern nichts erfahren? Wegen Kosten und Versicherung

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