Abmahnung durch unrechte ruhestörung von vermieter?

1 Antwort

Von Experte bwhoch2 bestätigt

Ein Abmahnung hat keine mietrechtliche Relevanz. Sollte allerdings auf die Abmahnung eine Kündiung mit gleichem Grund wie die Abmahung, dann muss der Vermieer beweisen, dass du der Lärmverursacher bist, wenn du der Kündigung widersprichst, nicht ausziehst und der Vermieter dich auf Räumung und Herausgabe der Mietwohnung verklagt.

Daher solltest du den Vermieter auffordern, die Abmahnung zu anullieren, weil du keine Lärm verursachst und deinerseits dem Vermieter Lärmende im Haus benennst.

Das alles mit Einwurfeinscheiben an den Vermieter senden!


Kiki1992716 
Beitragsersteller
 13.05.2025, 08:44

Vielen dank werde ich machen