Ab wann gilt ein Eingangsbereich bzw. eine Haustür als "unzugänglich" aus juristischer Sicht?
Oder auch aus Post-Sicht.
3 Antworten
Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) –. § 2 Satz 1 Nr. 5
unverhältnismäßige Schwierigkeiten
Es ist der Einzelfall zu betrachten.
Das kommt auf den Einzelfall an. Sofern der Grund für die Unzugänglichkeit nicht im Machtbereich des Empfängers steht, bliebe als Option zum Beispiel die Einrichtung eines Postfachs bei der Post (kostenlos).
Also ich bin Mieter. Und das Haus hat nun einen neuen Eigentümer. Der macht gar nichts. Der hat seit Eigentumsübergang nur Probleme geschaffen. Seit Übergang ist plötzlich "alles" kaputt.
Glatteis reicht da schon! Manche Hauseigentümer haben es nicht nötig, den Zugang zum Briefkasten sicher zu gestalten.
Ja... Aber was macht man da?
Ich bin gewissermaßen verzweifelt..
Wäre ich Briefzusteller... Ich würde hier gar nichts zustellen. Um zur Haustür zu gelangen hat man 3 Meter Weg. Dieser Weg ist bei Regenwetter ein regelrecht tiefer See. Und an der Seite entlang ist nur Wiese, bzw. jetzt nur noch rutschige Matsch-Wiese.
Der neue Eigentümer kümmert sich um gar nichts. Der versteht es auch gar nicht was er tut bzw. was er alles lässt.
Es steht dir frei, einen Holzpfosten an der Grundstücksgrenze in den Boden zu klopfen und da zB einen amerikanischen Briefkasten drauf zu schrauben. Da passen dann sogar die kleineren Päckchen rein... und der Zusteller freut sich, dass er keine nassen Füße mehr bekommt. Vor Schlechtwetter ist die Post auch geschützt.
Alternativ verankerst du so eine Paketbox an der Grundstücksgrenze.
Wenn der Bierkasten/die Paketbox bei Auszug abmontierbar sind, dann kann der Eigentümer das schlecht verbieten...da er ja die Zugänglickeit zu den Briefkästen nicht gewährleistet.
Wende dich an den Mieterschutzbund. So ein Paketbriefkasten lässt sich fest verankern und daraus klauen geht auch nicht...dafür braucht es schon massivere Gewaltanwendung. Alternativ: Fordere ihn auf, den Zuweg zum Briefkasten sicher zu gestalten...und wenn er es nicht macht, dann mindere die Miete. Deswegen Mieterschutzbund. Und von dem Minderungsbetrag leg dir ein Postfach zu.
Sobald ich eine Sperre überwinden muss.
Was könnte man tun?