wäre es aus juristischer sicht mord oder selbstmord wenn man seinen klon umbringt?
nehmen wir mal an ich hätte einen klon oder doppelgänger wäre das dann aus juristischer sicht mord oder selbstmord
5 Antworten
Kommt drauf an ob und welche Rechte man deinem Klon nach seiner Entstehung zugesprochen hat.
Selbstmord aber auf keinen Fall. Schließlich lebst du ja noch. Selbst wenn er als Teil von dir juristisch betrachtet wird kann man es doch eher mit Körperverstümmelung vergleichen. Oder?
Ein Klon wäre ein eigenständige Entität, das Teilen der DNA hat keine Gewichtung. Also ist es Mord.
'Selbstmord' ist im Übrigen ohnehin kein Juristischer Ausdruck, sondern religiös geprägter Schwachsinn um Suizid und Versuch als 'Sünde' strafbar zu machen. Man kann keine Mordmerkmale beim Suizid anwenden.
ich tippe eher auf Sachbeschädigung
Aus juristischer Sicht ist es gar nichts, da nicht möglich. Waere aber vermutlich Mord.
Mord, weil auch der Klon eine eigenständige Person ist
Ist er nicht