A2 Fahrschulmotorrad - Kriterien?

4 Antworten

theoretisch hast du recht, aber der gesetzgeber hat sich etwas dabei gedacht, den stufenführerschein beim motorrad in der ersten stufe A2 gegenüber der alten version (max. 27 PS) anzuheben, damit fahranfänger auf einer etwas größeren maschine eben mit so einem fahrzeug vertraut gemacht werden, dass mit 35 kW schon recht odentlich motorisiert ist.

so lassen sich auch in der ausbildung geschwindigkeiten von 130 km/h und mehr trainieren, damit man nach ablauf der wartefrist eben schon "eingefahren" ist.

Hier spielt aber wirklich neben der vorgeschriebenen Mindest-Leistung von 20 kW auch der Hubraum eine Rolle.

Für die Ausbildung zum A2 sind mindestens 400 ccm Hubraum vorgeschrieben.

Gruß Michael

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https://www2.tuev-nord.de/EFA2/InfoPost/Fahrschulinfopost%20Pr%C3%BCfungsfahrzeuge%20ab%2019.1.2013.pdf kannst du das einsehen? Dort steht genau was zugelassen ist, und was nicht. 



Klasse A2
Änderung gegenüber der bisherigen Klasse A beschränkt
Krafträder ohne Beiwagen der Klasse A2
Motorleistung mindestens 20 kW
Verhältnis Leistung/Leermasse von nicht mehr als 0,2 kW/kg
Hubraum mindestens 400 cm³ (mindestens 395 cm³ laut Zulassungsbescheinigung zulässig!)
durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 130 km/h
mit Elektromotor Verhältnis von Leistung zu Leermasse mindestens 0,15 kW/kg
Hinweis: Prüfungsfahrzeuge in der bis zum 18.1.2013 geltenden Fassung dürfen noch bis zum 18.1.2017 weiter
verwendet werden (Anlage 7: Punkt 2.2.19 FeV).



Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

Es geht aber darum, das du eine Maschine fahren willst, die bei einer Leistung von max. 35 KW mindestens 175 KG im Verhältnis sein muss. Deine Maschine ist zu Leicht, nicht zu Schwach :)

Achso, vielen Dank! :)

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Sicher spielt dabei auch das Gewicht eine Rolle, denn die mit mehr Hubraum wiegen wohl auch mehr.

Sein Motorrad ist aber wirklich "zu schwach" - es hat zu wenig Hubraum. Für die Ausbildung zum A2 sind mindestens 400 ccm Hubraum vorgeschrieben.

Gruß Michael

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Hallo,

nein, das ist nicht absurd.

Gemäß Anlage 7 Teil 2 (2.2.2) der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) muss das Kraftrad für den A2 mindestens 400 ccm Hubraum haben.

Da hat man sich sicher auch etwas dabei gedacht. Z. B. soll man auch lernen, ein Motorrad richtig und sicher fahren, bewegen und rangieren zu können. Da Motorräder mit mehr Hubraum meistens auch mehr wiegen, wird entsprechend ein "Mindest-Hubraum" vorgeschrieben.

Viele Grüße

Michael