Unfall mit Fahrschulmotorrad, wer zahlt?

6 Antworten

Du hast dem Fahrlehrer einen Gefallen getan und auf seine Bitte hin das Motorrad zurückgebracht. In dem Fall müsste es sich rechtlich um eine Gefälligkeit handeln und du somit nicht haftbar sein. Das würde ich auf jeden Fall klären.


peterobm  06.09.2023, 15:14

hast damit nix zu schaffen, deswegen war er trotzdem zu schnell - sonst wäre er nämlich nicht gestürzt

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FloXD80  06.09.2023, 16:42
@peterobm

Das ist Haftungsrechtlich (bezogen auf den Schaden) in dem Fall aber glaube ich zweitrangig. Ich würde mich da auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen.

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Natürlich ist das Fahrzeug über die Versicherung versichert, allerdings entsteht der Fahrschule ein Schaden mit der Selbstbeteiligung und der Höherstufung der Versicherung.

Da du in der Deiner Freizeit mit dem Ding gefahren bist, musst du leider zahlen.

Wenn du sehr sehr viel Glück hast, hast du eine Private Haftplicht welche den von dir verursachten Schaden reguliert, allerdings ist diese Klausel in den wenigsten Versicherungen enthalten.


wattdennnu2  06.09.2023, 17:03
allerdings ist diese Klausel in den wenigsten Versicherungen enthalten.

Stimmt nicht. Diese Klausel bietet kein in Deutschland zugelassener Versicherer an.

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wattdennnu2  06.09.2023, 18:31
@Christiangt

Schäden durch Nutzung eines Kraftfahrzeuges werden durch eine prviate Haftpflichtversicherung bezahlt?

...ein einziges Beispiel bitte. Danke!

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Christiangt  06.09.2023, 19:59
@wattdennnu2

Also Konkret: Verursachst du an einem geliehenen Fahrzeug einen Schaden welchen die Versicherung reguliert , kann deine Haftpflicht den entprechenden Betrag der durch eine Höherstufung entsteht bezahlen. Sorry wenn das nicht so klar ausgedrückt wurde.

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Wenn dir die Schuld zugewiesen wird ist es dein Schaden.

Klar, der Halter (die andere Fahrschule) zahlt für das Motorrad die Selbstbeteiligung und auch die Höherstufung.

Mag sein, dass er mit Deiner Fahrschule eine Vereinbarung hat, dass Deine Fahrschule dem das erstattet.

Du hast damt nichts zu tun, sofern es kein Vorsatz war.

Für mich sieht das so aus:

Das zurückbringen des Motorrads war eine organisatorische Maßnahmen im Rahmen der Prüfung, welche zum Ausbildungsvertrag dazugehört. Währenddessen bist du komplett versichert. Ausnahme: nachgewiesener Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Wenn dein Fahrlehrer nun einen Deal mit irgendjemand anders abschließt, ist das sein Problem.

Ich bin kein Jurist.

Woher ich das weiß:Hobby – Seit 2001 Touren, Rennsport und DIY Kundendienste