6,30€ pro Stunde beim Minijob?

6 Antworten

Für Schüler und Minderjährige ist das soweit zulässig und vielleicht sogar sinnvoll.

Es soll verhindert werden, dass die Leute eine Ausbildung abbrechen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen
Familiengerd  06.09.2021, 15:11
Für Schüler und Minderjährige

... sofern sie noch nicht über eine abgeschossene Berufsausbildung verfügen - wovon bei den meisten Minderjährigen wohl auszugehen ist; und "Schüler" alleine sagt noch nichts über das Alter aus.

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der Mindestlohn gilt erst ab Volljährigkeit.

Wer erhält keinen gesetzlichen Mindestlohn?Unter anderem sind Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Freiberufler, Selbstständige, Langzeitarbeitslose, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung und Mitarbeiter, die ehrenamtlich tätig sind, vom gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen. Azubis erhalten seit dem 1. Januar 2020 allerdings eine spezielle Mindestvergütung. Mehr dazu hier.

https://www.arbeitsrechte.de/mindestlohn-ausnahmen/

Musst du selbst entscheiden. 6,30 ist unter Mindestlohn aber das ist in deinem Fall gültig.

Von Experte Hoich bestätigt

Der gesetzliche Mindestlohn gilt AUSDRÜCKLICH nicht für Minderjährige.

Es soll eben niemand auf die Idee kommen, deswegen auf eine Ausbildung zu verzichten.

Familiengerd  06.09.2021, 15:13
Der gesetzliche Mindestlohn gilt AUSDRÜCKLICH nicht für Minderjährige.

Das ist so nicht richtig!

Eine weitere Voraussetzung ist, dass sie noch nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen; davon ist bei den meisten Minderjährigen wohl auszugehen, aber der Gesetzgeber hat diesen Umstand ausdrücklich in seine Bestimmungen aufgenommen.

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