Arbeitgeber zahlt nicht Mindestlohn?
Hi, also ich hab einen minijob als pizzafahrer gefunden und der Arbeitgeber meint er zahlt nur 6€ die Stunde und das jedem der da arbeitet. Ich weis das der Mindestlohn 9€ irgendwas sind, ist das nicht illegal was der da macht?! Ich geh doch nicht für 6€ arbeiten.. was sagt ihr dazu? Soll ich ihn darauf ansprechen? Danke!
4 Antworten
...sprech ihn an....aber erwarte nicht zuviel. Vermutlich bietet er Dir an, zu gehen, wenn Dir der Lohn nicht passt....Klar gibt es den Mindestlohn....aber es gibt immer auch "schwarze Schafe", die ihn nicht zahlen. Vermutlich sogar (fast) legal, wenn der Arbeitnehmer akzeptiert (?).....
Vermutlich sogar (fast) legal, wenn der Arbeitnehmer akzeptiert (?)
1.000-prozentig: Nein!!!
Laut der minijob-zentrale.de gilt folgendes beim Mindestlohn:
Der Mindestlohn gilt für alleFür ganz Deutschland gilt eine gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze – der flächendeckende Mindestlohn von mindestens 9,19 Euro brutto je Zeitstunde. Dieser gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten in Deutschland und damit auch für Minijobber – im gewerblichen Bereich und im Privathaushalt.
Der Mindestlohn gilt seit dem 1. Januar 2015 und betrug zunächst 8,50 Euro je Stunde. Zum 1. Januar 2017 wurde der Mindestlohn erstmals angepasst. Seit 2019 beträgt er 9,19 Euro, ab 2020 ist eine erneute Anhebung auf 9,35 Euro vorgesehen.
Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen wie überall:
Für nachfolgende Personenkreise sind Sie als Arbeitgeber nicht an die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns gebunden:
- Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung; insbesondere Schüler
- Auszubildende (in Bezug auf die Ausbildungsvergütung)
- Pflichtpraktikanten oder Absolventen eines freiwilligen Praktikums bis zu drei Monaten in dieser Tätigkeit
- Ehrenamtlich Tätige
Gruß siola55
Meines Wissens kannst du den Lohn auch nachträglich einklagen.
Also wenn du Sorge hast, dass du den Job verlieren könntest wenn du was sagst, dann arbeite einfach für die 6 Euro, und wenn du irgendwann kündigst, dann kannst du den fehlenden Lohn einklagen.
Wichtig, du musst alles aufheben, was deine Arbeitszeiten nachweisst, und auch Verdienstbescheinigungen etc.
Aber erkundige dich nochmal anderweitig.
nee, dann mache es nicht.