Aushilfe bei Edeka?

2 Antworten

An den Tagen, an denen Du Schule hast, darfst Du nur höchstens 2 Stunden arbeiten, und das nur nach dem Unterricht, und das höchstens bis 20:00 Uhr, also ist Deine Vorstellung unrealistisch, 4 - 5 Stunden zu arbeiten. Mehr geht also höchstens an den Samstagen.

Lea2612 
Fragesteller
 04.02.2024, 15:48

Ich dürfte pro Tag 8 Stunden arbeiten, von 5-20 Uhr

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Lea2612 
Fragesteller
 04.02.2024, 15:49

Acht Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche

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tanztrainer1  04.02.2024, 15:58
@Lea2612

Aber nicht an Schultagen. Da sind es wirklich nur zwei Stunden am Tag.

In den Schulferien ist es selbstverständlich was anderes.

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Lea2612 
Fragesteller
 04.02.2024, 16:09
@tanztrainer1

Wo steht das? Im Internet steht an allen Tagen 8 Stunden

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Brain300  04.02.2024, 17:17

Falsch.

(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/BJNR009650976.html#:~:text=(1)%20Jugendliche%20d%C3%BCrfen%20nicht%20mehr,40%20Stunden%20w%C3%B6chentlich%20besch%C3%A4ftigt%20werden.

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tanztrainer1  04.02.2024, 18:05
@Brain300

Dann solltest Du aber selbst genau lesen, was für jugendliche Schüler gilt, die noch vollzeitschulpflichtig sind. Und das ist der FS anscheinend noch.

Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)

§ 2 (3) Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.

§ 5 (3) Das Verbot des Absatzes 1 gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist. Die Beschäftigung ist leicht, wenn sie auf Grund ihrer Beschaffenheit und der besonderen Bedingungen, unter denen sie ausgeführt wird,

  1. die Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung der Kinder,
  2. ihren Schulbesuch, ihre Beteiligung an Maßnahmen zur Berufswahlvorbereitung oder Berufsausbildung, die von der zuständigen Stelle anerkannt sind, und
  3. ihre Fähigkeit, dem Unterricht mit Nutzen zu folgen, nicht nachteilig beeinflußt. Die Kinder dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor dem Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichts beschäftigt werden. Auf die Beschäftigung finden die §§ 15 bis 31 entsprechende Anwendung.

(4) Das Verbot des Absatzes 1 gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Jugendlichen (§ 2 Abs. 3) während der Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr. Auf die Beschäftigung finden die §§ 8 bis 31 entsprechende Anwendung.

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Das wird in deinem Vertrag drinstehen, i.d.R. ist das so auf 450€ Basis, bei Schülern kann das auch etwas weniger sein, da es ja keinen Mindestlohn für unter 18 jährige gibt.

Lea2612 
Fragesteller
 04.02.2024, 15:40

Also es wäre auf 520€ Basis, wurde ja erhöht

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Lea2612 
Fragesteller
 04.02.2024, 15:41

Aber ich schaue mal, hab noch keinen Vertrag

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Xanatos492  04.02.2024, 15:42
@Lea2612

Im Vertrag wird es drin stehen, wenn du unzufrieden bist mit dem Gehalt, musst du ihn ja nicht unterschreiben und kannst dir eine andere Stelle suchen. Das gibt sowieso Sinn, sich bei mehreren Stellen zu bewerben, damit man die Angebote sieht.

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Lea2612 
Fragesteller
 04.02.2024, 15:44
@Xanatos492

Ja das stimmt aber in meinem Alter ist alles so zwischen 10-12,5€ da ich ja unter 18 bin. Das unterscheidet sich nicht so stark. Letzten Sommer habe ich in einer Pizzeria für 5€ pro Stunde gearbeitet, das war abzocke. Mir fällt nichts anderes ein deshalb gehe ich mit meiner Bewerbung zu Edeka.

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