25 km/h-Auto neue Papiere!?

2 Antworten

Nein.

Mit AM darfst du

leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)

fahren (§ 6 Abs. 1 FeV).

Ein Fahrzeug der Klasse L6e ist (laut Wikipedia) ein

Leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug (siehe Leichtkraftfahrzeug) mit einer Leermasse bis zu 425 kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ bei anderen Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren.

Wenn du ausdrücklich ein Leichtkraftfahrzeug ausschließt und von einem "richtigem Auto" schreibst, dann lautet die Antwort:
Nein, du darfst das Fahrzeug nicht mit AM fahren (auch nicht, wenn du eine Abnahme dafür bekommen würdest). Du brauchst eine B-Fahrerlaubnis.

Sowas wie 25 km/h PKWs mit AM-Zulassung gibt es nicht. Siehe AntonAntonsens Definition zum Thema L6e-Fahrzeuge.