steht in diesen Papieren dass der Roller auf 25 gedrosselt ist?
6 Antworten
Er darf maximal 25 KM/h fahren, wie das eingehalten wird muß der Hersteller entscheiden. Würde er schneller sein, brauchste eine andere Fahrerlaubnis.
Unter T steht 25, das heisst er hat eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, siehe auch 14 und die Bemerkung unter 22
Na auf Punkt 14 steht doch auf 25 gedrosselt !?!? Lesen von Vorteil
Das ist ein TÜV-Gutachten für eine Drosselung auf 25 km/h. Übrigends noch als Einsitzer mit Sitzbankabdeckung. Das Gutachten alleine bringt dir noch nichts, da es keine Betriebserlaubnis darstellt. Die muss von der Zulassungsstelle erteilt werden. Einige weigern sich, Gutachten anzuerkennen, die älter als 18 Monate sind.
Eine Hilfe könnte dabei sein, dass die Abnahme fehlerhaft ist.
Der Ingenieur hat oben geschrieben "Berichtigung der Fahrzuegpapiere ist bei nächster Befassung vorzunehmen", da könnte man sich als Laie jetzt drauf berufen.
Der Eintrag ist falsch, da sich die Fahrzeugart ändert, muss es lauten "Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich".
Defintiv nein.
Definitiv falsch