1,5 jahre warten und dann amazon acc mit guthaben nutzen?

1 Antwort

Ich denke ja, das wird gehen.
Rückwirkend werden die Dich nicht mehr sperren, wozu auch?
Wenn die Dich nach Deinem 18. Geburtstag "zur Strafe" sperren würden, weil Du Dich schon vor Deinem 18. Geburtstag angemeldet hast, würden sie sich bloß selbst schaden, denn ab 18 bist Du legaler zahlender Kunde...

Nachtrag:
Bei Deinem Zitat oben hast Du die Hälfte des Textes in dem betreffenden Absatz weggelassen. Vollständig steht da:

17 MINDERJÄHRIGE
Wir bieten keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Unsere Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden. Falls Sie unter 18 sind dürfen Sie Amazon Services nur unter Mitwirkung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten nutzen.

Soll heißen: Auch mit stillschweigendem Einverständnis Deiner Eltern darfst Du nicht selbständig Käufe auf / über Amazon tätigen, sondern wenn Du als Minderjähriger etwas haben willst, was auf Amazon angeboten wird, dann muss einer Deiner Erziehungsberechtigten das für Dich kaufen.


Jjjjabsv6183 
Fragesteller
 15.11.2023, 23:05

Ja Okay, aber warum sperren die denn minderjährige kunden? Zahlreiche andere seiten lassen minderjährige kunden zu, was auch nachvollziehbar ist. Amazon aber nicht, die haben anscheit zu viel geld. Also ich kann mir schon vorstellen das die mich sperren würden sicher bin ich mir aber nicht.

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66trixie66  15.11.2023, 23:35
@Jjjjabsv6183

Übrigens hast Du bei dem Zitat in Deiner Frage die beiden ersten Sätze des betreffenden Absatzes ganz geflissentlich unter den Tisch fallen lassen. Vollständig steht da:

Wir bieten keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Unsere Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden. Falls Sie unter 18 sind dürfen Sie Amazon Services nur unter Mitwirkung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten nutzen.

Soll heißen: Wenn Du als Minderjähriger etwas haben willst, was auf Amazon angeboten wird, dann muss einer Deiner Erziehungsberechtigten das für Dich kaufen.

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Jjjjabsv6183 
Fragesteller
 15.11.2023, 23:53
@66trixie66

Ich habe diesem (vor) Satz einfach nicht als relevant gesehen, zudem kann man es ja ganz einfach selber nachschauen, vor allem da ich es ja verlinkt habe.

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Jjjjabsv6183 
Fragesteller
 15.11.2023, 23:54
@66trixie66

Auch wenn ich nicht vollgeschäftsfähig bin kann ich sehr viele dinge kaufen. Auch online.

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66trixie66  16.11.2023, 00:34
@Jjjjabsv6183

Daß Du das kannst, steht außer Frage.
Der Punkt ist, daß die AGB der allermeisten Verkaufsplattformen, zumindest in Deutschland, die Nutzung unter 18 Jahren untersagen.

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peraspastra  17.11.2023, 19:59
@66trixie66

Ich finde deine Antwort gut. Im Übrigen muss ich sagen, dass ich Jjjjabsvs Zweifel, warum man Minderjährige ausschließt, teile. Die Gefahr besteht ja, dass die Verträge mit den Minderjährigen rückabgewickelt werden. Aber erstens besteht diese Gefahr trotzdem, da nicht sofort sauber geprüft wird, wer minderjährig ist. Und zweitens wird auch Erwachsenen sowieso ein umfangreiches Widerrufsrecht eingeräumt.

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66trixie66  17.11.2023, 20:15
@peraspastra

Das hat nichts mit Widerrufsrecht zu tun.
Da Minderjährige nicht voll geschäftsfähig sind, kann man bei denen weder pfänden, wenn eine Zahlung platzt, noch haben sie überhaupt einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen.
Wenn also zB der Minderjährige irgendetwas kauft und die Eltern erklären dann Wochen später, daß sie mit dem Kauf garnicht einverstanden waren und der Verkäufer das Geld erstatten soll, dann hat der ein Problem.

da nicht sofort sauber geprüft wird, wer minderjährig ist.

Genau das tut Amazon in letzter Zeit verstärkt, darüber beschwert sich der FS ja grade.
Auch die Regelung, daß man mit Geschenkgutscheinen und sonstigem Guthaben nicht mehr bei Amazon bezahlen kann, ohne daß ein Bankkonto oder eine Kreditkarte im Account hinterlegt ist, gehört mit zu diesen Maßnahmen, die unbefugte Nutzung durch Minderjährige einzudämmen.

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peraspastra  17.11.2023, 20:29
@66trixie66

Na es geht doch darum, dass die Verträge mit den Minderjährigen schwebend unwirksam sind, also letztlich, dass der Vertrag rückabgewickelt werden muss. Und das muss er in der Realität mit Erwachsenen eben ebenfalls sehr häufig. Es gibt aber mehr Menschen, die am Vertrag festhalten, statt sich davon zu lösen, und das scheint bei Minderjährigen eigentlich genauso der Fall zu sein.

Ja, in letzter Zeit wird man langsam frühzeitiger tätig.

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66trixie66  17.11.2023, 20:59
@peraspastra

Und wenn der Minderjährige den Artikel schon genutzt hat, wenn seine Eltern dem Kauf widersprechen? Oder wenn die Zahlung platzt, nachdem Amazon schon versendet hat?
Du kannst dem Minderjährigen weder ein Inkassobüro auf den Hals hetzen noch den Gerichtsvollzieher.

Darüber hinaus gibt es auf Amazon diverse Dinge zu kaufen, die für Minderjährige nicht geeignet sind, wenn Du verstehst, was ich meine...
Außerdem hochprozentige Spirituosen sowie eZigaretten + Zubehör, deren Abgabe an Minderjährige gesetzlich verboten ist.
Die dürften vermutlich auf Amazon grundsätzlich nicht angeboten werden, wenn Minderjährigen die Nutzung der Plattform gestattet wäre.

Im Übrigen brauchst Du Dich bei "Gute Frage" nur mal umzukucken, was hier zum Teil für haarsträubende Fragen gestellt werden bzw welch massiv mangelndes Verständnis von Recht und Unrecht teilweise an den Tag gelegt wird. Eben grade bin ich in einer Frage gelandet, wo ein Minderjähriger erklärte, Ware zurückschicken zu wollen, ob es schlimm wäre, wenn er einen Teil des Artikels aus der Packung nimmt und behält, weil der dann ja sowieso bei Amazon weggeworfen wird (wo ist das "Kopf gegen Wand"-Smiley, wenn man es dringend braucht?)...
Amazon würde wohl kaum so massiv gegen den Missbrauch der Plattform durch Minderjährige vorgehen, wenn es mit denen nicht überdurchschnittlich viel Ärger und Probleme gäbe.

Letztendlich hat der Plattformbetreiber auf seiner Seite nun mal Hausrecht.
Und wenn der in seinen AGB erklärt, daß die Nutzung der Seite für Minderjährige nicht gestattet ist, dann ist das eben so.

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peraspastra  17.11.2023, 21:06
@66trixie66

Ja natürlich kann man immer besondere Probleme stricken. Das Hausrecht spielt für unsere Diskussion auch keine Rolle. Zumal die AGB ja logischerweise keine Wirkung entfalten, wenn der Minderjährige keinen Vertrag schließen soll (in den die AGB erst einbezogen werden müssten). Ich meine allein, dass es bei Minderjährigen zwar Probleme geben kann, dies aber bei Erwachsenen genauso der Fall sein kann. Die werden auch nicht alle auf Zahlungsfähigkeit geprüft und so weiter. Du musst auch kein Inkasso auf Minderjährige hetzen, die werden ja in Bälde eh erwachsen.

Ich sehe deinen Punkt, du meinst eben, dass die mehr Ärger als Nutzen haben. Eben das denke ich nicht. Aber es ist mir auch nicht wichtig, das an dieser Stelle endgültig aufzuklären.

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