Sollte es verboten werden, dass Schulden vererbt werden oder sollte das nicht vorher zumindest ehrlich mitgeteilt werden?
13 Antworten
Was wäre die Folge, wenn Schulden nicht mehr vererbt werden dürften?
Dann würde niemand mehr irgendjemanden was leihen. Spätestens mit dem Tod wären die Schulden ja weg.
Man kauft also vor dem Ableben noch schnell ein Haus auf Kredit und das wird dann schuldenfrei vererbt?
Fällt dir was auf?
Wer erben will, muss auch für alles gerade stehen.
Nein, wenn man sich nicht selbst informiert, ist man halt selbst Schuld
Erben können doch nicht alle Gläubiger aufspüren. Wie sollte das bewerkstelligt werden?
Schulden werden nur vererbt, wenn der Erbe das Erbe akzeptiert.
Dass dies so ist, ist Allgemeinwissen.
Muss man ja nicht annehmen.
Oder, Möglichkeit 2, man nimmt es an und lässt sich mittels einer Nachlassinsolvenz von allen Schulden befreien, das eigene Vermögen wird hierfür nicht beachtet. So bleibt man Erbe, aber ohne die Schulden. Wissen viele gar nicht. Das ist sinnvoill, wenn man Dinge wie den Mietvertrag etc. übernehmen will.
das wird eh im Zuge der Verlassenschaft mitgeteilt - udn dann kannst du das Erbe ablehnen oder antreten.
würd mich wundern, wenn du da bei einer Erbschaft die Katz im Sack annehmen oder ablehnen müsstest.
ok, wenn du wortklauben willst: wie wird das mit dem Zeug, das jemand hinterlässt, und den Rechten udn Pflichten des Verstorbenen in DE abgehandelt?
Wenn du das Erbe nicht innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis ausschlägst, wirst du Erbe. So wird das gehandhabt. Ansonsten ist mir der Begriff einfach unbekannt gewesen. Das ist keine Wortklauberei.
und wie erfahre ich, was das Erbe umfasst, um mir zu überlegen, ob ich es annehme oder nicht?
wie stelle ich als nicht-sachkundiger Nachforschungen an? kann ich als Erbberechtigter einfach Konten öffnen lassen zB? und wie weiß ich, ob die Konten, die ich öffnen ließ, alle sind, die der Erblasser hatte? etc etc
Du hast das Problem erkannt. So ein Erbe ist bei Unkenntnis der Verhältnisse mit einem ziemlichen Risiko verbunden.
das weiß ich. in Ö ist das einfach, das geschieht alles bei der Verlassenschaftsverhandlung - aber in DE?
ja aber hat man denn überhaupt die rechtliche Handhabe, zB Konten öffnen zu lassen udn sich so zu informieren? Datenschutz?
und wie soll man dann zu einem Urteil kommen? würfeln?
na da bin ich ja froh, in Ö zu leben diesbezüglich!
Das wäre eine Alternative. Man könnte auch auf Basis der vorhandenen Infos eine Entscheidung treffen.
sorry, aber da finde ich das deutsche System sehr reformbedürftig! in Ö gibts im Zuge der Verlassenschaftsverhandlung eine Aufstellung der Aktiva/Passiva, udn dann entscheidest du: nimmst du an oder nicht.
Erzähl mal. Wer besorgt die Infos in Österreich auf welcher Basis?
das Nachlassgericht. wohl per richterlicher Anordnung (Kontenöffnung etc)
Und woher weiß ein Gericht von sämtlichen Konten und Verträgen?
zum Teil aus dem, was die (mutmaßlichen) Erben, Familienangehörigen bekannt geben, aus dem Testament des Verstorbenen etc etc
https://www.erbrechtsinfo.at/im-erbfall/verlassenschaftsverfahren/
siehe Link! der, der das Verfahren abwickelt (Notar?), kann zB Konten öffnen lassen.
Aber eben nur die, von denen er weiß. Was passiert mit den anderen?
na was keine weiß, das weiß eben keiner.
allerdings: es gibt in Ö längst keine anonymen Konten mehr - bei einer zentralen Abfrage geben alle in Ö tätigen Banken bekannt, ob die abgefragte Person bei ihnen ein Konto/DEpot/Schließfach etc hat(te)
Also weiß auch in Österreich der Erbe nicht unbedingt alles.
wenn der Erblasser irgend wo eine Geldkiste vergraben hat, von der er niemandem was gesagt hat - wie sollte er?
aber i Ö hat der Erbe wenigstens die Möglichkeit, Vieles mit Hilfe der Behörden zu erfahren. und was nicht im Nachlass abgehandelt wurde (zB Schulden) kann auch nachher nicht mehr geltend gemacht werden - also wenn einer nach 2 Jahren daher kommt mit "der Erblasser hatte noch 100.000 Schulden bei mir!", dann schaut er durch die Finger, das geht den Erben dann nix mehr an nach abgeschlossenem Verfahren.
wenn der Erblasser irgend wo eine Geldkiste vergraben hat, von der er niemandem was gesagt hat - wie sollte er?
Oder, wenn der Erblasser private Schulden oder Schulden im Ausland hatte.
also wenn einer nach 2 Jahren daher kommt mit "der Erblasser hatte noch 100.000 Schulden bei mir!", dann schaut er durch die Finger, das geht den Erben dann nix mehr an nach abgeschlossenem Verfahren.
Sorry, aber da finde ich das österreichische System sehr reformbedürftig!
warum? ist völlig analog einem Konkursverfahren: da gibts auch Fristen, binnen derer du als Gläubiger Forderungen anmelden musst, weil sie sonst nicht berücksichtigt werden.
du meinst also, wenn mein Schuldner vor 20 Jahren in Konkurs ging und ich erst jetzt meine Forderungen anmelde, weil nicht früher bemerkt, wird in DE das ganze Konkursverfahren nochmals aufgerollt?! glaub ich nicht!
Oha, jetzt sind wir schon bei 20 Jahren. Warum nicht 100? Bleib mal realistisch. Was passiert denn in Österreich, wenn man das Erbe annimmt und ein halbes Jahr später kommt jemand mit einem Schuldschein?
meines Wissens hat der dann Pech gehabt.
auch im Konkursverfahren hast du 1 Tag nach Fristende schon Pech gehabt und schaust durch die Finger!
nein, ich meine für alle andren am Konkursverfahren Beteiligten, bzw - im ursprünglichen Thema - für den Erben!
weil man, wenn man ei Erbe antritt oder ablehnt, wissen soll, was man da annimmt oder auch ablehnt.
wenn du eine Gebrauchtwagen kaufst, willst du ja auch VORHER über dessen Zustand bescheid wissen, und hast Ersatz- bzw sogar Rückabwicklungansprüche, wenn der Zustand nicht so ist wie zugesichert.
Und der Gläubiger hat dann einfach Pech gehabt und das ist egal. Warum noch gleich?
der Unterschied: der Gläubiger WUSSTE vom Bestehen der Schuld, der Erbe nicht.
stell dir vor, du erbst ein altes Auto, etwas Hausrat, und nachdem du das Erbe (abzüglich der Bestattungskosten vielleicht ein paar Tausender) angetreten hast, stellt sich raus, der gut Onkel hatte 1mio Schulden! dann bist du ruiniert!
oder der Gläubiger hält sich bewusst mit dem Anmelden seiner Ansprüche zurück, weil er weiß: aus der Erbmasse krieg ich das niemals getilgt, aber der Erbe hat selbst genug vermögen, sodass, wenn er das Erbe antritt, ich mich an ihm schadlos halten kann!
Stell dir vor, der Onkel stirbt und hinterlässt 1Millionen. Der Gläubiger weiß nichts vom Tod, bekäme aber noch 100.000 Euro. Warum ist es jetzt in Ordnung, dass er nichts bekommt?
man kann da durchaus auch zb die Schulden des Erben mit dem Wert des Erbes begrenzen, sodass er nicht 1000.- Euro erbt udn dann plötzlich 1mio schuldet, weil er das Erbe angenommen hat, als er von der Belastung nix wusste.
doch, schon oberhalb: der Gläubiger wusste von def Schuld, der Erbe nicht.
Rechtsfolgen bei Fristversäumnis sind, denke ich, auch dem deutschen Rechtssystem nicht fremd
der Gläubiger wusste von def Schuld, der Erbe nicht.
Der Gläubiger wusste aber nichts vom Erbe.
Rechtsfolgen bei Fristversäumnis sind
Zum Fristversäumnis gehört aber Fristkenntnis. Die fehlt aber, wenn vom Erbe nichts bekannt ist. Wie schon gesagt, gehst du auf meine Frage nicht ein.
vergleiche halt die österr Rechtslage: da gehts auch.
und das deutsche und das österr Recht sind sich sehr ähnlich, basieren auf denselben Grundlagen.
Einfache Frage:
Stell dir vor, der Onkel stirbt und hinterlässt 1Millionen. Der Gläubiger weiß nichts vom Tod, bekäme aber noch 100.000 Euro. Warum ist es jetzt in Ordnung, dass er nichts bekommt?
Bekomme ich jetzt eine Antwort?
warum weiß der nichts vom Tod, trotz eines Nachlassverfahrens?
dann beantworte aber auch meine Frage: warum soll ein Erbe für eine Schuld geradestehen, von der er nichts wusste und die vielleicht noch dazu das Erbe überschreitet und ihn ruinieren kann?
udn wie vermeidet man, dass ein Gläubiger, der wusste, dass er beim ursprünglichen Schuldner leer ausgegangen wäre, wartet, dass ein gutgläubiger Erbe das Erbe antritt, bevor er seine Ansprüche meldet, um sich dann an DESSEN Vermögen schadlos zu halten?
warum weiß der nichts vom Tod, trotz eines Nachlassverfahrens?
Weil er gerade auf einem Survival-Trip ist beispielsweise. Bekomme ich jetzt eine Antwort oder drückst du dich weiter.
warum soll ein Erbe für eine Schuld geradestehen, von der er nichts wusste und die vielleicht noch dazu das Erbe überschreitet und ihn ruinieren kann?
Weil man eben alles erbt. Warum sollte man nur positive Dinge erben? Er erbt ja auch nicht nur das, von dem er zu dem Zeitpunkt wusste.
es gibt aber einen Erbverzicht, er muss das Erbe ja nicht antreten - was ist dann mit den Ansprüchen des Gläubigers?
die Antwort hast du längst: Fristversäumnis, Pech gehabt!
woher weiß ein Gläubiger im Konkursverfahren von einer Frist, wenn er sich grad durch den Dschungel kämpft? udnd a gehts auch, dass er durch die Fingers schaut, wenn er die Frist versäumt.
es gibt aber einen Erbverzicht, er muss das Erbe ja nicht antreten - was ist dann mit den Ansprüchen des Gläubigers?
Die kann er gegen das Erbe stellen.
Fristversäumnis, Pech gehabt!
Er weiß gar nichts von irgendeiner Frist. Warum du das fair findest, kannst du offensichtlich nicht erläutern. Wobei auch bezeichnend ist, dass für dich "Pech gehabt" für einen Gläubiger vollkommen in Ordnung für eine Erben jedoch voll unfair ist
woher weiß ein Gläubiger im Konkursverfahren von einer Frist, wenn er sich grad durch den Dschungel kämpft? udnd a gehts auch, dass er durch die Fingers schaut, wenn er die Frist versäumt.
Ich habe keine Ahnung, wie bei euch Konkursverfahren ablaufen, bei uns ist das anders.
Die kann er gegen das Erbe stellen.
in Ö ja, denn da ist der nachlass, so lange er nicht ins Eigentum des Erben übergegangen ist, eine eigenständige Rechtsperson - in DE nicht, da muss man Ansprüche ggü dem Erben stellen!
Wobei auch bezeichnend ist, dass für dich "Pech gehabt" für einen Gläubiger vollkommen in Ordnung für eine Erben jedoch voll unfair ist
na udn bei dir ist es offensichtlich genau umgekehrt.
in DE nicht, da muss man Ansprüche ggü dem Erben stellen!
Ja, was aber ja kein Problem ist.
na udn bei dir ist es offensichtlich genau umgekehrt.
Im Gegensatz zum Glaübiger hat der Erbe die Wahl.
welche Wahl denn, wenn er nicht bescheid weiß über einen Anspruch eines Gläubigers und somit über das evtl Erbe. Katz im Sack...
der Gläubiger hatte auch die Wahl, den Erblasser als Schuldner zu akzeptieren, könnt ich jetzt sagen...
Katz im Sack...
Die kann man nehmen oder es lassen.
der Gläubiger hatte auch die Wahl, den Erblasser als Schuldner zu akzeptieren,
Darum geht es nicht.
In Deutschland ist das nicht so.