Ein Vaterschaftstest sollte direkt ab der Geburt des Kindes gesetzlich gemacht werden.
Sodass kein Mann mehr nach vielen Jahren feststellen muss, dass es nicht seine biologischen Kinder sind. Das Privileg von Frauen, die Grundrechte von Männern mit den Füßen zu treten, indem Frauen den Männern eine Vaterschaft zu Unrecht unterschieben, muss aufhören.
7 Antworten
Ein Vaterschaftstest sollte direkt ab der Geburt des Kindes gesetzlich gemacht werden.
Kompletter Unfug und Verschwendung von Ressourcen.
@Funship
Finde ich nicht, wenn man bedenkt, was für schreckliches Leid und riesige gesellschaftliche und juristische Probleme dem Mann widerfahren, wenn dieser nach vielen Jahren zur Besinnung kommt, dass es nicht seine Kinder sind. Mit einem automatischen Vaterschaftstest ab der Geburt des Kindes wird dieses Leid verhindert. Der Mann müsste dafür auch nicht mehr vor Gericht kämpfen, um einen Vaterschaftstest einzuholen. Ein Vaterschaftstest ab der Geburt des Kindes ist ein Grundrecht für Männer und sollte von der Gesellschaft auch so behandelt werden, was sie nicht tut. Und deshalb kämpfen Männerrechtler dafür, dass es von der Gesellschaft auch als Grundrecht angesehen wird, was es nämlich auch ist.
Das man sowas Automatisch machen sollte finde ich als Frau unverschämt und verletztend. Denn damit unterstellt man quasi jede schwangere unter generalverdacht der untreue und das man ein Kind "unterjubeln" würde. Das würde viele Beziehungen schaden, weil die Männer sich doch dann kaum noch während der schwangerschaft auf das Kind freut, weil die Angst im Hinterkopf ist das es ja sein könnte das er nicht der Vater ist, obwohl das völlig unbegründet ist. Es kann zwar sein das auch mal rauskommt das er nicht der Vater ist aber häufiger ist er es sehr wohl.
Man sollte es aber Männer erleichterm sofern sie den verdacht haben, weil sie Beweise, Aussagen o.ä. haben und die Frau sich dann weigert dass das Gericht dann trotzdem sagt: Das ein Test gemacht werden soll auch, wenn sie es nicht will.
Wenn mein Freund/Mann zu mir kommen würde, wenn ich schwanger wäre oder wir bereits Kinder hätten und einen Vaterschaftstest verlangt, wäre ich enttäuscht und verletzt, wenn er mir so quasi untreue vorwirft. Ich würde unter Protest es machen damit er sieht das er unrecht hat aber ich würde mir dann Gedanken machen ob ich dann überhaupt noch in der Beziehung glücklich bin, wenn er mir sowas grundlos vorwirft und mir gedanken machen ob er mich Betrügt und sein schlechtes Gewissen sofern er eins hat, auf mich ablegen will und sagt, wenn er mich Betrügt könnte es ja auch sein das ich es auch mache, da ja keiner "treu" wäre.
Kann ein Mann das Kind dann übehaupt lieben, wenn er die ganze Schwangerschaft die Vaterschaft anzweifelt? Nur, weil er dann schwarz auf weiß hat das er zu 99,9999999999999999% der Vater ist, wird da kein Schalter umgelegt das für die Gefühle zuständig ist und sagt: Super ich bin Vater und freue mich sooo auf das Kind. Die Leidtragen in der Sache sind sowohl die Frau als auch das Kind, da durch den Vorwurf, die Gefühle verletzt wurden und das kann man nicht so einfach kleben nachdem klar ist das er der Vater ist.
Aber indem man ja den Vaterschaftstest anordnet nach der Geburt geht man ja davon aus das es sein könnte das die Frau untreu war. In einer gesunden Beziehung sollte noch nichtmal der zweifel da sein das sie in der Beziehung untreu wäre und das gemeinsame Kind nicht von ihm stammen könnte.
Wozu soll man dann die teueren Test bei jedem machen, wenn das unnötig ist. Es reicht es den Väter zu erleichtern die einen Test machen wollen, weil sie einen verdacht haben (ob begründet oder nicht sei jetzt mal auf Seite gelegt). Sie sollen dann eben auch einen Test machen lassen ob sie will oder nicht. Aber nicht bei jeder Geburt und jedem Test. Die Labore haben schon so zuviel zu tun und sollte man nicht unnötig belasten. Soll man dann nicht paraktischerweise direkt einen Mutterschaftstest machen da es ja sein könnte, wenn die Frau durch IVF nicht ihre Eizelle genutzt wurde und diese nicht die Biologische Mutter ist! Solche Fälle gab es auch schon!
@ScarletWitch1
Es kann nun einmal sein, dass die Mutter das Sperma von jemand anderem aufgenommen hat. Und das passiert in der Regel durch das Fremdgehen. Der Vaterschaftstest sollte ab der Geburt des Kindes automatisch sein, da der Mann ansonsten, mal davon abgesehen von den gerichtlichen Hürden, falsche Schuldgefühle entwickeln könnte, die ihn daran hindern würden, einen Test gerichtlich einholen zu wollen. Es können deshalb Jahre und Jahrzehnte vergehen, bis ein Mann sich dazu entschließt. Für die Labortestungen müsste es einfach mehr Fachpersonal geben, was zu bewerkstelligen wäre. Klar, sollte man bei der In-vitro-Fertilisation einen automatischen Mutterschaftstest anordnen, solange es nicht schon bei der medizinischen Prozedur gemacht wird.
Viele Beziehungen basieren auf Vertrauen. Meinen Kindern kann man z.B. auch ansehen, dass es meine sind. Blutentnahme beim Kind kann frühkindlich traumatisch sein um den Test zu machen. Ich bin also zum Wohle des Kindes strikt gegen einen Gentest ab Geburt.
Da wird kein Blut entnommen. Es wird mit einem Wattestäbchen im Mundraum von der Rachenschleimhaut Zellen abgenommen, das tut überhaupt nicht weh. Man fährt mit dem Wattestäbchen innen an der Wange entlang, fertig.
Nein.
Sinnlose Geldverschwendung und Bindung von Ressourcen.
Wenn du deiner Frau/Freundin nicht vertraust dann beginn keine Beziehung und nutz Kondome.
Ach ja was machen wir Frauen dann mit Männern die für ihr Kind von welchem sie zu 99,99 % der Vater sind keinen Unterhalt zahlen? Zwingen wir die dann zu hungern damit sie zahlen? Ich mein das Privileg sich nicht um sein Kind zu kümmern und dann noch nicht zu zahlen muss aufhören.
@ScarletWitch1
Man stellt dabei keinen Generalverdacht auf Fremdgehen der Frau auf, so wie man keinen Generalverdacht auf Betrug auf jemanden stellt, der seinen Personalausweis vorzeigen muss. Es ist rein zum Schutz des Mannes und der Kinder. Es ist ein Privileg der Frau, den Mann und die Kinder im Unwissen zu lassen. Dieses Privileg würde mit der gesetzlichen DNA-Vaterschaftstestung ab der Geburt des Kindes zunichtegemacht.