Vaterschaftstest?

3 Antworten

Wenn der Vater des Kindes "betrogen" wurde, heißt das ja noch lange nicht, dass er nicht der Vater ist.

Wenn er der Vater ist, muss er natürlich auch Unterhalt für das Kind bezahlen. Hat er berechtigte Zweifel an der Vaterschaft, könnte er diese anfechten.

Auf jeden Fall sollte er hierfür er die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen.