Motorradführerschein 125ccm und Cannabisconsum?

12 Antworten

Danke für heglichen antworten das ich mit 16 zu Jung für cannabis bin ist mir klar ich kenne mich aber Exakt mit dem Thema aus und consumiere auch schon seit 1 Jahr + also bitte keine solcheen Beiträge

Soso, du bist also examinierter Biochemiker, Pathologe, promovierter Neurologe und Psychologe? Du siehst, an jugendlicher Selbstüberschätzung scheinst es dir nicht zu mangeln.

Du wirst ja nicht gezwungen meinen Kommentar zu lesen, aber Du solltest dich entscheiden: Cannabis oder Fahrerlaubnis. einen anderen Weg gibt es nicht auf lange Sicht. Fahren unter Drogeneinfluss ist erst einmal "nur" eine ordnungswidrigkeit. Das kostet dich vielleicht im ersten Moment nur Geld, mindestens 500 Euro, "So what" wirst Du jetzt sagen.
Dann, so sei dir eröffnet, kommen Menschen zu Schaden, weil du unter Drogeneinfluß einen Unfall mit Verletzten zu verantworten hast, dann bewegen wir uns im Straftatbestand der Körperverletzung. Wenn du Glück hast, bekommst du ein paar Sozialstunden, die du auf einer A....backe abreißt.
Solche Verurteilungen landen im Erziehungs- und somit automatisch im Bundeszentralregister für mindestens 5 Jahre. Dort bedienen sich Behörden und Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes bei der Zuverlässigkeitsprüfung, z.B. wenn man sich um eine Ausbildung im öffentlichen Dienst bewirbt oder den Beamtenstatus anstrebt.
Es wird dich nicht überraschen, das Straftäter im öffentlichen Dienst nicht beschäftigt werden, keine Zuverlässigkeit nach Waffengesetz erlangen, keine Berufe ausüben können, wo absolute Zuverlässigkeit, die sogenannte "weisse Weste", unbedingt erforderlich ist. Auch als Berufskraftfahrer könntest Du Pech haben.

Jetzt kannst du immer noch entscheiden, ob du diesen Kommentar annimmst oder dein Ding machst.

Es gibt beim Machen des FS keine Tests.

Allerdings solltest du wissen, dass gerade die kleinen Maschinen, weil sie gerne von jungen Menschen gefahren werden öfter angehalten werden. Cannabis trägt (auch wenn du gerade nicht high bist) dazu bei, dass du dich bei Polizeikontrollen unwohl fühlst und die meisten Polizisten erkennen ob du nervös bist oder nicht.

Dazu sei erwähnt:

Du kannst einen Urintest immer ablehnen,.. der ist freiwillig!!

Sie brauchen gute Beweise um einen richterlichen Beschluss für einen Bluttest zu bekommen und selbst den kann man dann hinterher anfechten. Wenn du freiwillig Tests machst, kannst du nix mehr anfechten.

Mach den Schein und lass ihn dir dann eben wieder abnehmen....

Da sag einer dass Cannabis keine negativen Auswirkungen auf das Gehirn Heranwachsender habe.....

und wieder so ein Vollpf.... der unter Drogeneinfluss andere und sich gefähredet, wenn er in diesem Zusatand ein Kfz führt.

DU solltest nie in den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gelangen.

Ich kann nur Hoffen, das du für deine Taten zu Rechenschaft gezogen wirst.

KrisderStyler 
Fragesteller
 10.05.2018, 09:57

Du bist echt schlau - glaubst du echt ich fahr high mein Motorrad !?

Das mache ich natürlich vor dem schlafen gehen oder vielleicht beim feiern aber doch nicht wenn ich dannach fahren muss!!!!

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Herb3472  10.05.2018, 10:21
@KrisderStyler

Und was ist in der Früh am Tag danach? Glaubst Du denn, dass Dein THC-Spiegel dann wieder auf Null ist?

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Deepdiver  10.05.2018, 18:44
@KrisderStyler

Was meinst du denn, wie lange der THC-Wert bei dir nachweisbar ist?

Du stehst unter Drogen und gefährdest andere durch DEIN Verhalten.

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Ste2508  10.05.2018, 19:13
@Herb3472

Nur weil THC im Urin nachweisbar ist bedeutet dies nicht, dass ein Rauschzustand vorliegt. Wieder mal ein Moralapostel ohne Plan, der mal irgendwo etwas gelesen hat. Der Rauch von Cannabis hält im besten Fall ca.4-6 Std.an, dann ist die Sache erledigt.

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Deepdiver  11.05.2018, 09:52
@Ste2508

Wenn er einen Test machen muss und dieser positiv ausfällt, ist es Fahren unter Drogeneinfluss.

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Herb3472  11.05.2018, 14:23
@Ste2508
Nur weil THC im Urin nachweisbar ist bedeutet dies nicht, dass ein Rauschzustand vorliegt.

Wer redet denn hier von einem Rauschzustand? Im Falle einer Polizeikontrolle genügt es, wenn THC im Blut nachgewiesen wird.

Wieder mal ein Moralapostel ohne Plan

Wo hast Du denn bei mir was von "Moral" gelesen?

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Herb3472  11.05.2018, 14:59
@Ste2508

dann ist die Sache erledigt.

Aber nicht für die Polizei, die am nächsten Tag in seinem Blut THC in ausreichender Konzentration findet.

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Und da ich jetzt mein Führerschein mache ist das vielleicht nicht so ideal...

Es ist nur sehr intensiv zu hoffen, dass jemand wie Du, der sich dermaßen unvernünftig / verantwortungslos / grob fahrlässig verhält, keinesfalls in den Besitz einer derartigen Fahrerlaubnis gelangt.

Der Direktor sagte mir Das es nur eine Möglichkeit gäbe das er diese Information die er besitze nicht der Polizei weiter gäbe.

Also hoffe ich ! - dass dieser Schulleiter mindestens dann weitere Schritte einleitet, wenn er von Deinem Ansinnen den Führerschein zu machen bzw. dessen Besitz erfährt - und nicht erst dann wenn Du jemanden "totgefahren" hast.

Ste2508  10.05.2018, 19:06

Oh Mann, wieder so ein Moralapostel. Nach deiner Ansicht müssten hunderttausende Menschen keinen FS haben, denn mindestens so viele Kiffer gibt es hier in der BRD. Was spricht dagegen abends einen Joint zu rauchen und morgens zu fahren? Nichts was logisch begründbar ist. Nur weil THC noch im Urin nachweisbar ist bedeutet das nicht, dass auch noch ein Rauschzustand vorhanden ist. Nur kurz nach dem Konsum sollte das Fahren natürlich unterbleiben. Menschen mit solch veralteten Ansichten nerven einfach nur. Rauch doch selbst mal etwas damit du entspannter wirst....

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wilees  10.05.2018, 19:18
@Ste2508

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-darf-ich-nach-dem-kiffen-wieder-autofahren_068450.html

Das OLG Bremen meint ja. Es hat entschieden, dass sich ein Konsument von Cannabis erst dann als Kraftfahrer in den Straßenverkehr begeben darf, wenn er sicherstellen kann, den analytischen Grenzwert von 1,0 ng THC je Milliliter Blutserum nicht zu erreichen. "Das erfordert ein ausreichendes - gegebenenfalls mehrtägiges - Warten zwischen letztem Cannabiskonsum und Fahrtantritt." So der amtliche Leitsatz der Entscheidung des OLG. Darauf, ob der Betroffene nach 24 Stunden bei sich selbst Anzeichen für Wirkung von Cannabis wahrnimmt, oder ob Dritte eine solche Wirkung bemerken, soll es nach Ansicht der OLG-Richter nicht ankommen.

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Ste2508  10.05.2018, 19:26
@wilees

Ich kenne die gesetzlichen Bestimmungen. Leider haben sie nichts mit der Realität zu tun. Ich hoffe das ändert sich wenn endlich die Legalisierung kommt, womit ich in den nächsten 5-10 Jahren rechne.

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