... steht im Gutachten zu den Felgen drin.....

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Küche ist, ab einem gewissen Niveau, nie entspannt.

Und der Ton ist meist gewöhnungsbedürftig...

Also gilt die amerikanische Weisheit:

If you cant´t stand the heat - get out of the kitchen......

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Die Betriebserlaubnis für deine Kiste wurde MIT Radabdeckung/Kotflügeln erteilt, also müssen sie erst mal grundsätzlich dran sein.

Tatsächlich ist schwerlich herauszufinden, welche Vorschriften für Motorräder verbindlich sind. So bestimmt auf nationaler Ebene die Regelung des § 36a StVZO, dass Räder von Kraftfahrzeugen, damit auch Bikes, mit »hinreichend wirkenden Abdeckungen« versehen sein müssen. Nach einer vorläufigen deutschen Richtlinie aus dem Jahr 1962 soll eine solche gegeben sein, wenn bis mindestens 150 mm über Achsmitte die Laufoberfläche auf der gesamten Breite abgedeckt ist. Der vorrangige Zweck, die Beschmutzung nachfolgender Fahrzeuge weitgehend zu verhindern, dürfte in dieser Dimension unstreitig erfüllt sein. Anbei beschränkt sich die Vorschrift nicht nur auf das Hinterrad.

Mittlerweile verfügen viele Motorräder über eine EG-Typengenehmigung oder waren bereits im Wege einer Einzelabnahme im europäischen Ausland zugelassen. Die Frage ist, ob für diese europäisches Recht zur Anwendung kommt. Und wenn dies der Fall ist, was für eine Auswirkung hat das auf unseren § 36a StVZO? Ab dem 1. Januar 1996 bestimmte Artikel 2 der Richtlinie 94/78/EG, dass Mitgliedstaaten für einen Fahrzeugtyp aus Gründen, die sich auf die Radabdeckungen beziehen, die EWG-Typgenehmigung nicht mehr erteilen dürfen und die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung verweigern müssen, wenn die Vorschriften der Richtlinie 78/549/EWG, also der Richtlinie, die Bestimmungen für Radabdeckungen auf europäischer Ebene festlegte, nicht erfüllt sind. Diese Regelung legte fest, dass Reifen 30° nach vorn und 50° nach hinten abgedeckt sein müssen.

Sie wurde allerdings mit Wirkung vom 1. November 2014 aufgehoben. Richtlinie 94/78/EG wurde stillschweigend zum 31.10.2014 durch die europäische Verordnung Nr. 661/2009 aufgehoben. Eine Regelung zu Radabdeckungen enthält diese Verordnung nicht. Aber auch entgegen aller Wirrungen in den Internetforen befasste sich keine der Richtlinien je mit Radabdeckungen bei Krafträdern. Und auch die Richtlinie 92/61/EWG, mittlerweile ebenfalls außer Kraft, enthielt keine Anforderungen an Radabdeckungen für Motorräder. Da im Ergebnis für Motorräder keine Richtlinie oder Verordnung zu Radabdeckungen auf europäischer Ebene existiert und die Bundesrepublik gemäß § 26 EG-FGV grundsätzlich verpflichtet ist, EG-Typengenehmigungen und EG-Einzelgenehmigung anzuerkennen, besteht tatsächlich die Diskrepanz, dass ein gleiches Motorrad mit Betriebserlaubnis aus dem europäischen Ausland keinen Vorschriften zu Radabdeckungen unterliegt, während ein deutsches Bike die Vorschrift des § 36a StVZO einhalten muss.

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Du hast einen Schulabschluss der dir die Studierfähigkeit bestätigt hat - und bist nicht in der Lage dir eine Matratze zu besorgen???

Weshalb soll dein Vater für DEINE Matratze zuständig sein -du bist 21!

Wird meiner Meinung nach höchste Zeit, dass du in deinem Leben mal ankommst und selbst Verantwortung übernimmst!

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Wenn du schon für den Kauf so zusammenkratzen musst - dann hoffe ich dass du dir über die Unterhaltskosten im klaren bist!

Du fährst super plus und selbst im Originalzustand nicht unter 14 Litern, außer du schleichst nur.

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alle 150 km Kettenfett drauf????

.... kein Wunder dass das Zeug rumfliegt....

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Was kann ich in diesem fall rechtlich machen?

Hallo leute jeden Mittwoch gibt es auf der Straße in der nähe 90 meter entfernt von Spielplatz mit zaun eine Christliche misson arbeit ich hole da immer lebensmittel ab

Gestern stand ich dort mit dem

Fahrrad 90 almeter entfernt vom Spielplatz mitten in ältere menschen menge,

ich hand kurz gepinkelt,

ein Junges eltern paae dachte ich habe was vor oder sei Pedophile ,

6 beamte kammen die sagen so sie kommen jetzt mit ich sage hallo bitte sagen sie doch was die tatsache ist ich wurde nicht aufgeklärt,

Der Beamte so zeigen sie mal ihre Bilder,

ich so warum

wollt ihr meine bilder sehen bekamm keinerlei antwort,

danach hane ich mein handy ensterrt und er fand nichts also keine frische fotos oder pedophile absicht nichts,

damach sagen die sie haben gepinkelt das ist eine straftat,

danach erfuhr ich das diese wegen Pinkeln eine Ordnugswiedrigkeits anzeige erstatet haben,

ich habe harndrang und da es keine toiletten in der nähe gab musste ich halt pissen, was kann ich gegen das bußgelsescheid machen,

ich bin erwerbsunfähig wie soll ich die strafe bezahlen ?

außerdem was kann ich machen das das elternpaar einer straftat in pedophieöer absicht vorgetäuscht hat und 6 beamte hinzu kamen was soll das ein was kann ich dagegen machen ??,

ich habe an die Polizei geschrieben ihr verbalten war frech und aggresiv lernen sie mal

menschlich zu sein , aber ich denke ich muss dazu nichts sagen den die vorgeschichte von deutschland kennt jeder, und die warheit kommt mit wenigen worte. aus.

Habe ich mich mit diesen letzen satz strafbar gemacht ??

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... wenn du vor den Kindern ausgepackt hast wäre ich mal schön ruhig.....

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... der inzwischen oft übliche Versuch der Abzocke hinterher.....

Der Brief vom Anwalt kommt nie...

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... meine älteste Kiste ist jetzt 94 Jahre alt.... und fährt

Ich hab schon Kisten gesehen die nach 4 Jahren total im Eimer waren.

Zustand, Umgang, Pflege und Laufleistung sind die Faktoren

Markenhersteller oder Billigschrott?

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... der Humor ist sicher für viele grenzwertig - aber sollten wir uns über diesen Humor aufregen oder besser über den zigfachen Missbrauch auf dem er aufbaut???

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