Mietwohnung Cannabis überall erlaubt?
In der Wohnung sind ja pro Person 3 Pflanzen erlaubt. Aber wie sieht das mit dem Keller aus?
Das Abteil gehört zu der Wohnung dazu. Also im Grunde auch eine Mietsache.
Doch im Gegensatz zur Wohnung ist der Keller für alle Mieter zugänglich. Wenn auch nicht das einzelne Abteil. Nur sind diese Abteile alles andere als "Duftsicher" wie eine abgedichtete Wohnungstür.
Unser ganzer Keller stinkt danach. Und da noch regelmäßig die Haupttür zum Keller offen gelassen wird, mieft der ganze Eingangsbereich ebenfalls. Zum Lüften haben einige Mieter schon die Kellerfenster gekippt. Doch dadurch steigt der Geruch in die darüber liegenden Wohnungsfenster rein.
Es ist echt penetrant. Lüften ist unmöglich. Es ist einfach überall. Wie ist da die Gesetzeslage?
5 Antworten
In der Wohnung sind ja pro Person 3 Pflanzen erlaubt.
Ich kenne das Cannabis-Gesetz nicht so genau, aber wenn es wörtlich so im Gesetz steht, dann ergibt sich doch auch die Konsequenz direkt daraus, denn dann ist die Aufbewahrung im mit gemieteten Kellerabteil ausgeschlossen.
Aus zwei Gründen:
- Niemand darf durch die Lagerung von Gegenständen oder Sachen in seinem Keller andere Nutzer der Räumlichkeiten beeinträchtigen. Lärm und Gerüche sind Emissionen, die so störend sein können, dass sie anderen nicht zugemutet werden können.
- Das mit gemietete Kellerabteil ist nicht Bestandteil der Wohnung. Wäre es so, würde man die Fläche mit zur Wohnfläche zählen, was aber nicht erlaubt ist lt. Wohnflächenberechnungsverordnung:
(3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
- Zubehörräume, insbesondere:
a) Kellerräume,
Kellerräume sind also gleich als erstes in der Aufzählung der Flächen genannt, die nicht einbezogen werden dürfen, wenn es um die Wohnfläche geht.
Ich bin kein Anwalt, sondern mache meine eigene Herleitung, aber ich denke, diese beiden Punkte sollten so überzeugend sein, dass die Pflanzen aus dem Keller verschwinden müssen. Hausverwaltung/Vermieter darauf aufmerksam machen und verlangen, dass das abgestellt wird, wenn Du nicht selbst der zuständige Verwalter/Vermieter bist.
Die Legalisierung ist mietrechtliches Neuland, da wird man noch eingies an richterlichen Entscheidungen abwarten müssen.
Man sollte als Betroffener mit dem Störer reden. Zeigt sich dieser uneinsichtig, kann der Vermieter eingeschaltet werden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das Rauchen an bestimmten Orten, wie zum Beispiel auf dem Balkon, vertraglich oder durch die Hausordnung verboten ist.
Der Vermieter kann in diesem Fall eine Abmahnung aussprechen. Bleibt die Abmahnung erfolglos, kann eine Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens oder auch wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses ausgesprochen werden.
Letzlich dürften solche Fälle vor Gericht landen.
ne dass ist jetzt nicht erlaubt indem Sinne, denn Geruchsbelästigung egal wodurch ist zu unterbinden.
Da könnt ihr direkt den Vermieter ansprechen dann muss der Besitzer sie zum min umparken.
Dazu sollen die Pflanzen auch nicht zwingend öffentlich zugänglich sein.
Und achja der Geruch hat Wirkung, daher definitiv verboten in der Art.
Der hat Wirkung? Oha...ok. Danke
Ich finde ihn einfach ekelhaft. Erinnert mich an abgestandenes Desporado oder Bier.
nur ganz geringe, also das ist wohl nicht fühlbar für euch. Ja manche Pflanzen sind echt nicht angenehm im Geruch.
Das Abteil ist abgeschlossen? Also niemand kommt an die Pflanzen ran - sonst wäre hier schon ein Verstoß zu begründen. Und immer die erste Rückfrage lautet, was hat der Besitzer dazu gesagt? Warum handelt er nicht bei Beschwerden?
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Meine Antwort ist möglicherweise etwas einseitig. Mir ist nur ein zwischenzeiltich rechtskräftiges Uurteil zu einer Wohnungskündigung aus Brandenburg bekannt, bei der ein Mieter nicht nur alle damit Cannabisgeruch belästigte, sondern auch aggressiv war. Aus dem Urteil ist wohl abzuleiten: Ab wann genau die Belästigung „unzumutbar“ ist, bleibt offen und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab haufe.de.
Bereits vor der Legalisierung urteilte der BGH, dass starke Rauch- und Geruchsbelästigung von Tabak auf dem Balkon eingeschränkt werden kann. Ein bekanntes Urteil von 2015 besagt, dass Raucher verpflichtet werden können, nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon zu rauchen, wenn Nachbarn sonst erheblich gestört werden. Daher geht meine Argumentation eher in diese Richtung, obwohl hier die Geruchsbelästigung vom Rauchen und nicht vom Anbau stammt, allerdings ist der Geruch von Cannabis und auch von den Pflanzen deutlich intensiver als der von Tabak. Dies gilt insbesondere, wenn Kinder, Schwangere oder Kranke im Haus wohnen.
Thema Vermieter:
Du kannst schriftlich fordern, dass der Vermieter gegen unzumutbare Geruchsbelästigung einschreitet. Der Vermieter darf zwar den Anbau nicht pauschal verbieten, aber sehr wohl technische Maßnahmen (z. B. Luftfilter, Geruchsabdichtung) verlangen, wenn der Geruch andere belästigt. Am besten Protokoll führen: Datum, Uhrzeit, Dauer und Stärke des Geruchs notieren, Zeugen einbeziehen (z. B. andere Nachbarn).
Vielleicht sollte sich der Vermieter das mal selbst ansehen.
Nachtrag:
es gab eine Überschneidung. Das mit dem Gespräch -nicht zugänglich- kam erst nach meiner Antwort.
Mietwohnung Cannabis überall erlaubt?
Die Teillegalisierung hat erstmal nicht direkt was mit den Mietrecht zu tun.
Wie ist da die Gesetzeslage?
Es besteht ein Unterlassungsanspruch gegen den Verursacher. Wenn es in die Mietwohnung zieht, wäre zudem eine Mietminderung gegenüber den Vermieter möglich.
Nein, hat er nicht. Natürlich kann der Geruch als unangenehm empfunden werden, aber eine psychoaktive Wirkung geht davon nicht aus.
Erst durch erhitzen (rauchen, verdampfen, backen) entfaltet Cannabis seine Wirkung.