Darf man als 15-Jähriger im Restaurant einen Sauerbraten oder Tiramisu bestellen?

5 Antworten

Von Experte DianaValesko bestätigt

Ja, das dürfte kein Problem sein. In Hustentropfen für Jugendliche befindet sich auch Alkohol (zur Konservierung).

Woher ich das weiß:Hobby – Essen und Trinken sind doch was tolles, ebenso Genussmittel.

Das dürfte kein Problem sein. Bei mir würdest du auch Bier zu trinken bekommen – denn schließlich sagt der Nutri Score, dass Bier gesünder ist als Apfelsaft und Vollmilch.
Und gesunde Ernährung ist ja heutzutage offenbar sehr wichtig 🤣

Ein Tiramisu ja, den Sauerbraten Theoretisch auch, außer du gehst in eine gehobene Gastronomie aber dann nicht wegen dem Alkohol, sondern wegen dem Preis.

Ich kenne nur den Taschengeldparagraphen aber weiß nicht ob es da bei Lebensmitteln ausnahmen gibt.

Sauerbraten:

Du kannst dir ziemlich sicher sein, dass der sehr wenige Alkohol, welcher durch Rotwein in Fleisch oder Soße war bei der Zubereitung komplett verdampft sein sollte.

Tiramisu:

Hier gilt es wirklich nachzufragen. Wenn das Tiramisu selbst gemacht wurde kann es schon sein, dass bei der Zubereitung ordentlich Amaretto verwendet wurde.

Wenn das Restaurant fertiges Tiramisu wie aus dem Supermarkt verkauft, sollte aber nahezu null Alkohol darin enthalten sein

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit Jahrzehnten erfahrener Hobbykoch und Griller

Kannst du machen, das Jugendschutzgesetz regelt lediglich die Abgabe alkoholhaltiger Getränke. Bis du von einem Tiramisu betrunken wärst, ist dir vorher spei-übel. Und bei gekochten Speisen wie Sauerbraten ist eh so gut wie kein Alkohol mehr drin, weil der verdampft.


DerCaveman  18.07.2025, 01:30
das Jugendschutzgesetz regelt lediglich die Abgabe alkoholhaltiger Getränke

... und auch "Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten".

JuSchG § 9 Abs. 1:

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1.
Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
2.
andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

Ein Sauerbraten faellt hier sicher unter die Geringfuegigkeitsgrenze. Beim Tiramisu kommt es darauf an, wieviel Alkohol enthalten ist. Manchmal ist ja gar keiner oder nur ganz, ganz wenig drin. Manche schuetten aber auch ganz maechtig was da rein.

thesunrider  21.07.2025, 11:19
@DerCaveman

Deshalb ist Punkt 2 in der Praxis irrelevant. Geh mal als 15-Jähriger in ein Café und verlange eine Schwarzwälder Kirschtorte. Du wirst keinen einzigen Bäcker finden, der da einen Ausweis kontrolliert – und das liegt genau an dieser „Geringfügigkeitsgrenze“. Die ist nirgends fix definiert, das kann jeder auslegen wie er will.
Außerdem dient Alkohol in Süßigkeiten nur einer geschmacklichen Note (über die man durchaus diskutieren kann), aber den Zweck eines „Rauschmittels“, wovor das JuschG ja schützen will/soll, erfüllt er in dem Zusammenhang nicht. Eher kriegt man von der Torte einen Diabetes, bevor man davon betrunken wird.