Bestandene Cannabis MPU Neues Cannabisgesetz Auswirkungen?

1 Antwort

aber die mpu-anordnung ist anscheinend Untergangen bei der Führerscheinstelle und laut meinem Anwalt nach jetziger Zeitpunkt 2 Jahren nicht mehr zu begründen

Sorry, aber was macht dein Anwalt beruflich? Anders gefragt: hat er Ahnung vom Fahrerlaubnisrecht? Nach obiger Auskunft eher nicht...

Richtig ist, dass nach 2 Jahren die Fahrerlaubnis nicht mehr direkt entzogen werden könnte, eine MPU hingegen dennoch angezeigt wäre (um festzustellen ob jetzt Trennvermögen besteht). Da du allerdings bei der ersten MPU bereits angegeben hast nicht mehr konsumieren zu wollen und trotzdem wieder auffällig wurdest, könnte die Behörde erhebliche Zweifel an deiner Fahreignung haben.

Selbst bei der neuen Gesetzgebung werden Wiederholungstäter zur MPU "gebeten", einzig der Aktivwert der künftig aller Wahrscheinlichkeit nach erhöht wird könnte dich vor einer neuen Anordnung retten, das steht zum jetzigen Zeitpunkt aber noch in den Sternen...

Von daher "Füße stillhalten", nicht i-wie auffällig werden, dann hast du Chancen dass dein Delikt weiterhin von der Behörde "übersehen" wird bis zur Tilgungsreife...

Bat293 
Fragesteller
 14.04.2024, 05:09

Das ist nicht die Antwort zu meiner Frage (höflich gemeint)! Muss ich davon ausgehen das mein Wert weiterhin immer bei 0 sein muss aufgrund der mpu ? Eine mpu ist ja auch nur ein Frage und Antwort spiel dir wird ja bei der Vorbereitung quasi beigebracht was du sagen sollst wie du Antwort sollst etc. Weil ja nach jetziger Experten Sicht ein aktiver Wert von 1,.. Ja nie eine rauschfahrt gewesen sein kann ? Jetzt nicht nach gesetzgeberischer Sicht aber nach logischer Sicht müsste damit der führerscheinstelle ja eigentlich klarr sein das schon immer ein gutes trennungsvermögen zwischen Rausch und Autofahrt stattgefunden hat ? Ich frage weil ich immernoch konsumiere und mir immer den Film mache dann 1 Woche nicht ins Auto zu steigen damit der Wert wieder bei 0 ist bzw der urintest nicht anschlägt .

0
nancycotten  14.04.2024, 07:17
@Bat293

Das Problem ist, dass du bei der MPU sicher angegeben hast kein Cannabis mehr zu konsumieren, von daher würden positive Werte aufzeigen dass du eben nicht abstinent lebst und das reicht der Behörde für erneute Fahreignungszweifel aus.

nach logischer Sicht müsste damit der führerscheinstelle ja eigentlich klarr sein das schon immer ein gutes trennungsvermögen zwischen Rausch und Autofahrt stattgefunden hat ?

Zum Zeitpunkt deiner ersten Auffälligkeit gab es aber nunmal die Grenze von 1 ng. Auch damals gab es ja schon Studien darüber dass dieser Wert zu niedrig angesetzt ist und die Behörden haben trotzdem nach den Vorgaben gehandelt, denn diese entscheiden ja letztlich nicht darüber ob "gutes Trennvermögen" besteht, sondern schicken die Menschen zur Begutachtung, eben damit ein Psychologe dies einschätzt. Das einzige was die Behörde interessiert ist ein pos. Gutachten.

1
Bat293 
Fragesteller
 14.04.2024, 17:37
@nancycotten

Ok verstehe muss man mal schauen ob da in Zukunft sich die Gesetze noch etwas drehen und wenden werden und man evt mit einem Anwalt zu gegebener Zeit irgendwann was erreichen kann. Vielen Dank dennoch für die Hilfe !

1