Warum sind Gewaltdarstellungen eigentlich jugendfreundlicher als Nacktheit bzw. sexuelle Inhalte?

20 Antworten

Es sind eindeutig (wie so oft) die Medien die die Normen und Moral des gesellschaftlichen Lebens maßgeblich "steuern". Der Großteil der Bevölkerung nimmt bewusst oder unbewusst die Informationen der Medien als absolut wahrheitsgemäß wahr ohne sie zu hinterfragen. Dann sind Meinungen in Talkshows oder Reportagen schnell zur Wahrheit und Glaubensrichtung vermittelt. So auch wenn es um Gewalt und Sex in der Gesellschaft geht. Redet man sehr oft über Sex negativ, wird dieses Thema in eine dunkle Ecke verband. Wie oft hört und sieht man negative Nachrichten zum Thema Sex. Wie selten was Schönes dazu? Bei Gewalt ähnlich: Gewalt wird zu oft in den Medien verharmlost, zu unwirksam an den Pranger gestellt. Im Gegenteil, die "Helden" protzen nur so mit Gewalt. Selbst in Kindersendungen geht es um Gewalt und Kriminalität. Warum???

Ich kann mich noch an früher erinnern: als kleines Kind bin ich am Strand oder im Garten nackt umhergerant. Heute undenkbar.

Als Kind haben wir mit Springseil, Ball, Kreide draußen gespielt. Heute zeigt die PlayStation den Kindern eine virtuelle gewaltbereite Welt.

Passt auf die Medien auf.

Yoshiana  19.09.2022, 21:28
"Als Kind haben wir mit Springseil, Ball, Kreide draußen gespielt. Heute zeigt die PlayStation den Kindern eine virtuelle gewaltbereite Welt."

Diese barbarischen Terror-, Mord- und Kriegsverherrlichenden „Killerspiele“ lassen die Jugend doch furchtbar aggressiv und gewalttätig abstumpfen! Das alles, um die Nutzer solcher Mörderspiele zur kriegstauglichen militärischen Monstern zu erziehen.

Diese grausamen Mörderspiele gehören eigentlich weltweit vollständig verboten, aber nein – Töten ist erlaubt – Virtuell und im echten Krieg sogar noch mehr und mehr --- das darf alles öffentlich im TV und bei YouTube gezeigt werden, aber Körper dürfen auf keinen Fall mehr gezeigt werden - Verstehe einer noch diese bescheuerte Welt.

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BesterExperte  29.12.2022, 16:30
@Yoshiana

Der Zusammenhang zwischen realer Gewalt und Gewaltspielen wurde von unzähligen Studien bereits vor Jahren vollständig widerlegt. Das ist wie die Einstiegsdrogentheorie schlicht und einfach falsch. So nachvollziehbar die Vorstellung auch klingt

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MyrdinT  13.06.2023, 16:00
@BesterExperte

In diesem Zusammenhang: WIR haben damals auch Ballerspiele gespielt. Wir sind dazu allerdings in den Wald gegangen und haben uns mit Platzpatronen beschossen. ;-)

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Shakurstylez  12.01.2023, 19:31

Das ist doch klar weshalb terror im Fernsehen für die Jugend verboten wird und erotik Filme nicht, dazu kabe ich nur eins zu sagen. Wenn ich schon mein erstes mal mit elf Jahren hatte braucht man nicht weiter fragen.

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ww22ww  31.10.2023, 12:54

Passt auf Eure Kinder auf!

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Taurus267  22.12.2023, 02:08

Man möchte wohl möglich junge Menschen schon früh für's töten begeistern ?

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Taurus267  22.12.2023, 02:11

Was an den toll sein soll, den "Helden" die mit Gewalt protzen verstehe ich nicht.

(Konnte nicht mehr bearbeiten)

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Warum sind Gewaltdarstellungen eigentlich jugendfreundlicher als Nacktheit bzw. sexuelle Inhalte?

? Nicht in Mitteleuropa. Das ist so in den USA.

die meisten Internetseiten greifen sehr hart gegen sexuelle Inhalte durch, so dass es quasi sofort zu sperren kommt, aber für Beleidigungen gibt es nur eine Verwarnung.

Das sind US-Firmen. Und die US-Gesellschaft ist vergleichsweise extrem prüde, aber auch extrem waffenfreundlich und gewaltbereit.

Aber die wichtigste US-Norm ist die absolute Meinungsfreiheit. Da müsste eine Äußerung schon sehr extrem werden.

Allerdings sind das ja Privatfirmen. Die legen alle ihre eigenen Regel fest - aber Contra-Sexualität und Pro-(drastische)-Meinungsfreiheit ist halt das, was die US-Gesellschaft - und damit die Mehrheit ihrer Kundschaft - erstmal erwartet.

Fazit:

Ein Film in dem Leute erschossen werden bekommt FSK 16, ein Film in dem sexuelle Inhalte vorkommen FSK 18.
  • Ein amerikanischer Kult-Splatter-Film wie z.B. "Evil Dead" gilt in den USA offiziell als "wichtiges Nationalkulturgut", während er in Deutschland ungeschnitten (noch) wg. Gewaltverherrlichung verboten war.
  • Eine Oscar-prämierte deutsche Komödie wie "Toni Erdman" ist wegen ihrer Nacktheit und Sexszenen in den USA ab 18 freigegeben, in Mitteleuropa ab ungefähr (FSK) 12 (Ausnahmen: In Frankreich gar ohne jede Altersbeschränkung, aber im angelsächsischen Europa erst ab 16 - daher kommt auch die US-Prüderie).
Verkehrte Welt?

Sexualfeindliche Religion.

Und während Mitteleuropa seit Anfang des letzten Jahrhunderts stetig atheistischer und sexuell liberaler wurde, wurden die USA währenddessen stetig religiöser und prüder.

Immerhin: Seit Beginn diesen Jahrhunderts geht es mit der Religiosität auch in den USA den Bach runter ...

... während Deutschland nicht mehr so extrem auf "harmlose" Gewalt in Filmen oder Spielen reagiert.

PS: Siehe auch

https://www.youtube.com/watch?v=fUspLVStPbk

https://www.youtube.com/watch?v=sk81tUUhRig

https://www.youtube.com/watch?v=h6omFJhKr6o

MyrdinT  13.06.2023, 16:01

Kleine Korrektur:
"Ein amerikanischer Kult-Splatter-Film wie z.B. "Evil Dead" gilt in den USA offiziell als "wichtiges Nationalkulturgut", während er in Deutschland ungeschnitten (noch) wg. Gewaltverherrlichung verboten war."
Der Film war und ist auch ungeschnitten nicht verboten. Er ist allerdings auf den Index gesetzt worden und damit herrscht "strengstes Filmwerbeverbot". Der Film selbst ist aber nicht verboten und war es auch nie. Aufgrund der Auflagen ist es aber ein de facto Handelsverbot für die ungeschnittene Fassung.

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Libertinaerer  13.06.2023, 18:44
@MyrdinT

Tut mir leid, aber was Du meinst ist die normale "Indizierung" (Liste A der jugendgefährdenden Medien).

Das erschwert zumindest den Handel, weil dafür a) keine Werbung gemacht werden darf, b) nur in Geschäften verkauft werden darf, in denen Minderjährige keinen Zutritt haben und c) nicht mittels Versand verkauft werden darf.

Die Indizierung erfolgte kurz nach der deutschen Veröffentlichung am 27. April 1984.

Was ICH meine ist die "Beschlagnahme" (Liste B der jugendgefährdenden Medien). Dort landen die noch härteren Filmen, die gegen das Strafrecht verstoßen (in diesem Fall wg. Gewaltverherrlichung).

Für Liste-B-Filme gilt ein absolutes Handelsverbot und noch nicht verkaufte Exemplare (Video- und Kinokopien) werden beschlagnahmt.

Die Beschlagnahme erfolgte am 12. Juli 1984.

Am 18. September 1987 bekam dann eine geschnittene Fassung von der FSK ein "nicht freigegeben unter 18 Jahren" ... und auch diese Fassung wurde umgehend beschlagnahmt.

Das BVerfG hob den Beschlagnahmebeschluss der geschnittenen Fassung(!) Ende 1992 auf, diese geschnittene Fassung(!) wurde dann veröffentlicht, und umgehend am 14. Januar 1993 indiziert.

Dazu kam dann noch eine stark verstümmelte Fassung mit FSK-16-Freigabe.

Ein späteree Versuche, erneut die ungeschnittene Fassung zu vermarkten, endeten erneut mit einer Beschlagnahme (u.a. 2002).

Schließlich wurde im Juli 2016(!) die Beschlagnahme aller Liste-B-Schnittfassungen aufgehoben, und die Fassungen wurde auf die Liste A umgetragen. 32 Jahre(!) nach der Erstveröffentlichung durfte der Film nun nun ungeschnitten gehandelt werden, wenn auch, da indiziert, nur unter schweren Bedingungen (s.o.).

Ende 2016 wurde die ungekürzte Fassung dann auf Antrag von Sony erneut von der FSK geprüft, und bekam eine FSK-16-Freigabe - ungeschnitten, um das nochmal zu betonen! Also die Fassung, die seit der Veröffentlichung verboten war, ist nun ohne Auflagen frei verkäuflich.

Ein "wunderbares" Zeugnis deutscher Zensur, Hysterie, der vollkommenen Unfähigkeit der Bundesprüfstelle jugendgefährdender Medien und ganz allgemein der Dummheit allerhöchster Ordnung.

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MyrdinT  13.06.2023, 19:09
@Libertinaerer

Da musst du noch was nachlegen, bitte.
"Für Liste-B-Filme gilt ein absolutes Handelsverbot und noch nicht verkaufte Exemplare (Video- und Kinokopien) werden beschlagnahmt." Ich habe dafür keinerlei Beleg gefunden. Welcher Paragraph regelt das?
Meines Wissens wurde die Liste B, auf die du anspielst auch erst im Jahr 2003 eingeführt (vorher gab es keine weitere Unterteilung). Was ich mir vorstellen kann, ist, dass jemand explizit geklagt hat (und sei es die BPjM selbst) und es gab ein entsprechendes Gerichtsurteil (habe ich nicht gefunden; Aktenzeichen?). Auch jetzt unterscheidet sich der Handel mit Artikeln der Liste A und B nicht voneinander. Ich zitiere hier mal den Movie Pilot:
"Welchen Unterschied machen die Listen A und B im deutschen Handel?

Generell dürfen Filme und andere Medien, die auf die Listen A und B gesetzt wurden, Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Einen Unterschied gibt es bei den Listen hierbei nicht. Wer zu Hause einen indizierten Film oder eine Serie besitzt, darf diese laut § 15 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 JuSchG Kindern und Jugendlichen weder zeigen noch ihnen die Möglichkeit bieten, das Medium selbst anschauen zu können. Ein Verstoß kann laut Jugendschutzgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.

Wenn ein Verkäufer bzw. Gewerbetreibender mit indizierten Medien handelt, dürfen diese ebenfalls nicht für Kinder und Jugendliche zugänglich sein. Daher dürfe diese Medien lediglich unter der Ladentheke oder in abgesperrten und von Personal beaufsichtigten Bereichen für Erwachsene angeboten werden. Im Versandhandel ist der Verkauf von indizierten Medien untersagt, wenn hier nicht sichergestellt werden kann, dass kein Versand an Jugendliche oder Kinder erfolgt."

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Libertinaerer  13.06.2023, 20:29
@MyrdinT

... aber vielleicht solltest Du einfach den Artikel der Movie Pilot einmal komplett lesen?!

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MyrdinT  13.06.2023, 21:09
@Libertinaerer

Scheinbar. Jedenfalls bekomme ich nicht ein einziges Suchergebnis das belegt: "Für Liste-B-Filme gilt ein absolutes Handelsverbot und noch nicht verkaufte Exemplare (Video- und Kinokopien) werden beschlagnahmt."

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MyrdinT  13.06.2023, 21:10
@Libertinaerer

"... aber vielleicht solltest Du einfach den Artikel der Movie Pilot einmal komplett lesen?!"
Habe ich. Da steht kein einziges Wort von "Für Liste-B-Filme gilt ein absolutes Handelsverbot und noch nicht verkaufte Exemplare (Video- und Kinokopien) werden beschlagnahmt."

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Libertinaerer  13.06.2023, 21:57
@MyrdinT
Jedenfalls bekomme ich nicht ein einziges Suchergebnis das belegt: "Für Liste-B-Filme gilt ein absolutes Handelsverbot und noch nicht verkaufte Exemplare (Video- und Kinokopien) werden beschlagnahmt."

Dann ist dein Google kaputt, oder Du hast mit den falschen Begriffen gesucht. Wobei ich mich frage, warum man überhaupt googeln sollte, wo hier ja nun ein sehr konkreter Film bereits als Beispiel dient - sowohl in meiner Antwort, als auch noch viel mehr in meinem dich korrigierenden Kommentar.

Grundsätzlich kann ich übrigens https://www.schnittberichte.com/ empfehlen. Die setzen sich mit der Thematik jeden Tag auseinander ...
... und haben mittlerweile eine stattliche Datenbank an Indizierungs- und Beschlagnahmebeschlüssen, bzw. ihrer Aufhebungen und Listenstreichungen.

Da steht kein einziges Wort von "Für Liste-B-Filme gilt ein absolutes Handelsverbot und noch nicht verkaufte Exemplare (Video- und Kinokopien) werden beschlagnahmt."

So?

Zitat: "Sollte sich wirklich eine strafrechtliche Relevanz feststellen lassen, wird das Medium in der ebenfalls von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien geführten Liste der beschlagnahmten Medien eingetragen. In diesem Fall gilt für das Medium ein bundesweites Verbreitungsverbot."

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MyrdinT  13.06.2023, 22:15
@Libertinaerer

Genau. "Zitat: "Sollte sich wirklich eine strafrechtliche Relevanz feststellen lassen, wird das Medium in der ebenfalls von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien geführten Liste der beschlagnahmten Medien eingetragen. In diesem Fall gilt für das Medium ein bundesweites Verbreitungsverbot."
Nicht weil der Film in in der Liste B steht (stand), sondern in der
Liste der beschlagnahmten Medien steht (stand). Aber egal jetzt. Ich will gar nicht abstreiten, dass ich mich bei "Evil Dead" geirrt habe bleibt es dabei: Auch auf der Liste B liegt kein absolutes Handelsverbot sondern nur bei der Liste der beschlagnahmten Medien. Das bestätigen sowohl deine als auch meine Zitate am Ende unisono.

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Libertinaerer  13.06.2023, 22:25
@MyrdinT
Nicht weil der Film in in der Liste B steht (stand), sondern in der Liste der beschlagnahmten Medien steht (stand).

Beides meint ein und dieselbe Liste.

Die Irritation kommt daher, dass die "Jugendschützer" unverbindlich eintragen können, während Beschlagnahmungen gerichtlich angeordnet werden müssen.

Praktisch macht das keinen Unterschied.

Denn wenn ein Gericht die strafrechtliche Relevanz eines Mediums feststellt, dann tragen die "Jugendschützer" das Medium in Liste B ein (bzw. sie tragen ihn von Liste A um nach B), während umgekehrt ein unverbindlicher Eintrag in B von den Jugendschützern nach A umgetragen wird, sollte das Gericht die strafrechtliche Relevanz nicht feststellen.

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MyrdinT  13.06.2023, 22:36
@Libertinaerer

Ein finaler Kommentar von mir. Zitat von Schnittberichte.com: "9. Ist der Kauf, Verkauf und Besitz indizierter Medien illegal?

Definitiv nein. Man darf etwa indizierte Filme kaufen und verkaufen und auch indizierte Games kaufen und verkaufen. Auch der Besitz stellt kein Problem dar. Unter Beachtung der Werbebeschränkungen für indizierte Medien und der juristischen Voraussetzung, diese Inhalte keinen minderjährigen Personen zum Kauf anzubieten, ist nichts davon strafbar. In Punkt 8 führten wir schon aus, welche Verkaufsbeschränkungen es für den Handel gibt."
Dazu ergänzend der Punkt 8: "Auf Liste A indizierte Titel sind nur auf Nachfrage „unter der Ladentheke“ erhältlich oder werden in separaten Räumen ausgestellt. Auch der Verkauf im Versandhandel ist nur unter strengen Auflagen möglich. Analog können Telemedien/Online-Angebote auf C mit einem Altersverifikationssystem angeboten werden. Mit einer Indizierung auf Liste B ergeben sich bei Verbreitung als Trägermedium an sich keine weiteren Beschränkungen, allerdings vermutet die BzKJ ja StGB-Verstöße vom Inhalt ausgehend. Bei Verbreitung und Zugänglichmachung als Telemedium bzw. Online-Angebot (auch Streaming) gilt wiederrum allerdings, dass Liste B oder D indizierte Medien absolut unzulässig sind, selbst bei einer Altersverifikation." (sic)

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Libertinaerer  13.06.2023, 23:00
@MyrdinT
allerdings vermutet die BzKJ ja StGB-Verstöße vom Inhalt ausgehend

... was dann von einem Gericht bestätigt oder verneint werden wird.

Je nach Ergebnis des Prozesses ordnet das Gericht dann die Beschlagnahme an, und der weitere Handel ist bundesweit illegal, oder das Gericht stellt fest, dass kein StGB-Verstoß vorliegt, und die "Jugendschützer" tragen dann das Medium von Liste B um auf Liste A.

Wie gesagt: Praktisch kein Unterschied.

Sicher, wenn erstmal nur die "Jugendschützer" meinen, es läge ein StGB-Verstoß vor, und das Medium wird deswegen auf Liste B geführt, hat das erstmal keine Folgen - außer eben, dass ein Gericht darüber urteilen wird.

Und dann ist es eben verbindlich - und Liste B bleibt oder eben Umtragung nach Liste A.

Und wenn das Gericht keinen Gesetzesverstoß feststellt, können die "Jugendschützer" auch nicht sagen: Uns doch egal - wir lassen den Film trotzdem auf Liste B.

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Ja es ist seltsam aber es ist weil in Amerika die Menschen etwas was wir für normal finden wie FKK oder halt sexuelle Inhalte nicht normal finden und halt yt und insta sind halt amerikanische und die Welt ist auch Christlich geprägt auch des wegen

Ein Film in dem Leute erschossen werden bekommt FSK 16, ein Film in dem sexuelle Inhalte vorkommen FSK 18. 

So allgemein kann man das nicht sagen. Explizite Gewalt kann auch zu einer "FSK 18"-Einstufung führen - oder gar zu einer Indizierung.

Woher ich das weiß:Hobby – Beobachte politische Entwicklungen seit meiner Jugend.

Ähhh, ich würde behaupten bei uns ist es eher andersrum. Jeder normale Werbeblock im Tagesprogramm der Fernsehsender würde wohl in manchen Regionen der Welt als Porno verboten. Also was sexuelle Inhalte angeht ist da wohl kaum noch Steigerung möglich ohne zum Porno zu werden, Bei gewaltdarstellungen wird es offener, aber hier war man auch sehr viel restriktiver in der Vergangeheit. Wenn ich mal drüber nachdenke welche Spiele damals auf dem C64 wegen Gewalt etc. aufm Index gelandet sind kann man da heute nur noch drüber lachen.