Nackt in Stadt?
Hallo Leute,
was passiert, wenn ich nackt in die Stadt gehe ?
Ich will nackt in die Stadt !
Vielen Dank.
20 Antworten
Interessant, wieviele hier fleißig kommentieren, aber keine Ahnung haben, was "Erregung öffentlichen Ärgernisses" bedeutet.
Hier mal etwas Nachhilfe:
§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.Einfach nur nackt rumlaufen ist keine sexuelle Handlung!
Anzeigen können Passanten alles mögliche, dadurch wird es aber nicht zur sexuellen Handlung. Es bleibt dabei, dass er sich ohne so eine Handlung auch nicht strafbar macht.
Wenn sich mehrere Passanten dadurch belästigt fühlen (Ordnungswidrigkeit: Belästigung der Allgemeinheit), können Polizei oder Ordnungsamt aber einen Platzverweis aussprechen. Letztere könnte auch ein Bußgeld auferlegen. Was wahrscheinlich im Wiederholungsfall gemacht wird. Mehr passiert da nicht.
Das wird nie beim Richter landen, da keine Staatsanwaltschaft eine Anzeige verfolgt, wenn der Beschuldigte den Tatbestand gar nicht erfüllt.
In 183a geht es nunmal um sexuelle Handlungen wie Sex oder Selbstbefriedigung in der Öffentlichkeit, nicht um nackt rumlaufen. In Deutschland ist Nacktheit in der Öffentlichkeit nicht grundsätzlich verboten, ob es dem Passanten nun gefällt oder nicht.
Na, schon relativ schnell. Wenn man die Nacktheit dann EXTRA präsentiert und etwas mit der Schlange hin und her schlenkert, kann man es schon so interpretieren. Da braucht es nicht viel.
Wenn er sich im Laden auszieht und mit seiner Schlange wedelt um sich an Reaktionen zu erregen, wären wir beim Exhibitionismus, nicht bei Erregung öffentlichen Ärgernisses. Aber darum geht es hier nicht. Er möchte nur nackt einkaufen gehen und sich weder "extra präsentieren", noch mit dem Schwanz wedeln. Daran ist nichts sexuell, auch nicht wenn das Teil beim laufen hin und her schwingt.
Wir reden hier maximal von einer "Belästigung der Allgemeinheit", was nur eine Ordnungswidrigkeit wäre, sofern sich mehrere Leute beschweren. Das gäbe beim ersten Mal höchstwahrscheinlich nur nen Platzverweis und das wars.
Hallo,
nach kurzer Zeit wird jemand die Polizei anrufen, die dann kommt. Du wirst dich dann wohl wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verantworten müssen.
Neben den juristischen Konsequenzen könnten dich Bekannte sehen, oder dich Fremde filmen und verbreiten. Dadurch könnte es auch private oder berufliche Konsequenzen geben.
Also: Ich rate davon ab.
LG
Entgegen der vielfachen Antworten, die das als „Erregung öffentlichen Ärgernisses” bezeichnen gilt Folgendes:
Der Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses (§183 StGB) ist erst dann erfüllt, wenn der Täter sexuelle Handlungen an sich durchführt oder Andere durch seine Nacktheit belästigt werden. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Es ist aber in den meisten Städten und Gemeinden eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann.
Du solltest es deshalb lieber bleiben lassen und Deine Lust auf Nacktheit im Freien auf nicht-öffentliche Orte beschränken. Nackt durch einen Wald zu laufen, wird wohl niemanden stören, weil die Chance, überhaupt gesehen zu werden, äußerst gering ist.
Gott bewahre, dass mir ein Nackter im Wald begegnet! Ich würde zu Tode erschrecken!
Der Antrag bringt aber nichts, wenn der "Täter" mangels sexueller Handlung den Straftatbestand gar nicht erfüllt.
Die Belästigung ist auch strafbar. Der Anzeigende muss nur nachweisen, dass er tatsächlich belästigt war. Das kann z.B. mit einem ärztlichen Attest belegt werden.
Eine Frau würde allerdings straffrei ausgehen, weil der §183 nur für Männer gilt. — So viel zur Gleichberechtigung... Wieso regen sich die Feminist*innen nicht darüber auf?
Anzeige wegen öffentlichen Ergebnis.
Ob Ergebnis oder Ärgernis, es setzt sexuelle Handlungen vorraus. Nur nackt rumlaufen reicht dafür nicht ;)
Nein. Sexuelle Handlungen ist was ganz andere. Öffentliches Ärgernis bedeutet wenn jemand zb mit Nacktheit andere belästigt.
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Eindeutig oder?
Wenn man mit Nacktheit andere belästigt ist das eine "Belästigung der Allgemeinheit". Das ist aber nur eine kleine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat
Vor geraumer Zeit gab es in Bielefeld mal so einen Flitzer, der lief nackt herum und sah es als Ausübung der Kunstfreiheit an, da sein Körper ein Kunstwerk sei.
Wie mit diesen Fall umgegangen wurde? Leider kann ich mich daran nicht mehr erinnern.
...was üblicherweise in einer Anzeige
"wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist."durch einen Passanten zum Ausdruck kommt,
Und da sind wir schon.