da muss ich mich mit online Banking anmelden habe aber keines da ich 16 bin.

Das ist kein Grund, auch für 16 jährige kann man Online Banking einrichten. Also Erziehungsberechtigte überzeugen und an deine Sparkasse wenden.

Dann klappt es auch mit Apple Pay.

...zur Antwort

Was Schufa angeht, sollte man Vermietern sowieso nur die dafür vorgesehene Vermieterauskunft geben, die enthält keine Scores. Auch Wohnungsgesellschaften die selbst Vertragspartner der Schufa sind erhalten bei Abfrage keine Scores.

Ohne Einkommensnachweis wird es aber enorm schwierig bis unmöglich. Höchstens, wenn die Eltern gute Bonität nachweisen können und für dich bürgen.

...zur Antwort

Kannst du machen, das darf seit einiger Zeit von keinem Anbieter mehr eingeschränkt werden (Endgerätefreiheit).

Mobilfunkanbieter können aber natürlich (wie auch der Kunde) jederzeit ohne Angabe von Gründen fristgerecht kündigen. Bei Freenet FUNK mit täglicher Kündigungsfrist würde das daher theoretisch von heute auf morgen gehen.

Wie lange das gut geht, kommt auf die konkreten Umstände (Datenverbrauch, Netzkapazitäten vor Ort) an. Dauernutzung mit sehr hohem Verbrauch an einem mäßig versorgten, teils überlasteten Standort führt eher zu Kündigung, als ein halbwegs humaner Verbrauch an einem gut versorgten oder wechselnden Standorten. Kann also ewig laufen oder nur wenige Monate.

...zur Antwort

Wirst du nicht kündigen können. Mobilfunk garantiert dir keine standortbezogene Versorgung und deine Widerrufsfrist ist auch bereits abgelaufen. Einzige Lösung wäre, zu Hause WLAN Call zu nutzen.

...zur Antwort
Steht vielleicht sogar irgendwo in den AGBs was sie machen bzw. dürfen.

Wie wäre es, die dann einfach mal zu lesen? Dann kannst du selbst abwägen, was dir in der Sache besser erscheint. Hier wird auch niemand alle AGB sämtlicher Kreditkartenherausgeber kennen.

...zur Antwort

Die IBAN könnte man schon missbrauchen, aber du kannst unberechtigte Abbuchungen ja problemlos zurück buchen lassen. Wenn die Ware eh abgeholt wird, könnte der Käufer ja auch einfach direkt bei Abholung eine Echtzeitüberweisung vornehmen. Dann hast du sofort das Geld auf dem Konto und weißt, dass er/sie tatsächlich kaufen und nicht nur an deine IBAN kommen wollte.

Gibt aber auch Leute, die sich besser damit fühlen, für solche Dinge ein separates, kostenfreies Girokonto von irgendeiner Neobank zu nutzen.

...zur Antwort

3D Secure ist nur in der EU Pflicht. Außerhalb könnte man ohne zahlen, wenn der Empfänger kein 3D Secure eingerichtet hat. Lässt sich dann aber im Betrugsfall einfacher per Chargeback zurück buchen. Zudem gibt es auch in der EU Ausnahmen, z.B. für kleine Zahlungen unter 30€. Hier kann der Herausgeber der Karte auf 3D Secure verzichten, solange damit in Summe 100€ nicht überschritten werden.

...zur Antwort
Anderes

Das eine schließt das andere ja nicht aus. Man kann eine rechtsextreme Partei auch als solche einstufen, ein Verbotsverfahren anstrengen und sich dennoch mit den Problemen, die zum Erfolg der Partei führten, auseinandersetzen und vernünftige Lösungen suchen.

Das eine tun, ohne das andere zu lassen, wäre sicher nicht verkehrt.

...zur Antwort

Das kommt auf den Supermarkt an. Die können die Bargeldauszahlung als solche separat ausweisen oder auch nicht. Bei den meisten Banken gilt eine Beschränkung für Bargeldabhebung aber nur für Geldautomaten, nicht für Auszahlungen im Supermarkt.

Ob eine Bargeldauszahlung bei Zahlung per Smartphone möglich ist, hängt auch vom Supermarkt ab. Es gibt auch welche, bei denen du bei Käufen mit Bargeldauszahlung per gesteckter Karte zahlen musst.

...zur Antwort

Mit einem Jugend-Girokonto inkl. Visa Debit oder Mastercard Debit. Alternativ mit einer Visa oder Mastercard Prepaidkarte, die du zuvor per Überweisung mit Guthaben auflädst. Oder du zahlst per Vorkasse mittels Überweisung direkt an den Shop oder lässt per Lastschrift vom Girokonto einziehen.

Von Zahlungsdienstleistern wie PayPal oder Klarna solltest du unter 18 die Finger lassen. Das gibt früher oder später unnötig Ärger, wenn du hier mit falschen Daten ein Konto anlegst.

Online kaufen darfst du rechtlich prinzipiell schon. Wirst aber bei den meisten bekannten Shops gegen die AGB verstoßen. Das wäre aber noch eine andere Hausnummer, als Zahlungskonten mit gefälschten Daten zu eröffnen. Solange die Shops ihr Geld bekommen und keine Erziehungsberechtigten im Nachhinein die Zustimmung zum Kauf verweigern, interessiert die das in der Regel nicht.

Umgehen kannst du das natürlich, indem du mit dessen Einverständnis über das Kundenkonto der Eltern bestellst und mit deiner Karte/Konto zahlst. Meist kannst du dabei auch eine abweichende Lieferanschrift angeben, so dass Pakete auf deinen Namen adressiert kommen.

...zur Antwort

Ja, du kannst auch vorab einen Betrag überweisen. Dir steht dann das Guthaben + Kreditlimit zur Verfügung.

Denke aber daran, mindestens eine weitere geeignete Zahlkarte mitzunehmen. Sonst stehst du mitten in Australien dumm da, wenn deine Kreditkarte aus irgendwelchen Gründen ausfällt.

...zur Antwort

Bei Ausstellung einer Folge- oder Ersatzkarte gibt es in der Regel keine neue Bonitätsprüfung.

...zur Antwort