Ex behauptet schwanger zu sein!?
Zur Vorgeschichte : Hatte eine Beziehung mit der Dame von März-August.
Weil ich mir meiner Verantwortung bewußt bin und keine Kinder will, hab ich mich im Nov 2013 einer Vasektomie unterzogen. Im April 2014 hatte ich die 3 Sperma Probe abgeben und alle 3 in der Zeit waren Negativ. Im März hatten wir noch geschützen Sex ( sie selbst hat noch eine Spirale). Erste ma ohne alles war nach dem ich es vom Arzt schriftlich hatte. (Sie wusste von der Vaso)
Im Oktober 2014 ließ ich mich 2 Monate nach der Trennung noch mal Checken, dort war laut Mündlicher Aussage des Arztes alles ok ( Hol es mir am 5.1 noch mal schriftlich ).
Vor einigen Tagen, hab ich über 3 Ecken erfahren das meine Ex erzählt sie sei schwanger ( von mir). Sie muss auch ein kleines Bäuchlein haben.
Das kann ja eigentlich nicht sein. Was ist jetzt sollte sie dennoch schwanger sein und mich bei der Geburt einfach eintragen lässt. Muss ich dann beweisen das ich es nicht bin? Und sollte es doch von mir sein hab ich dann Anspruch auf Schadensersatz vom Arzt?
Ich mach mir da echt nen Kopf , weil dann ist man min 3 Jahre erst mal Finanziell ruiniert.
16 Antworten
Das ist ja nun sehr unwahrscheinlich bis ausgeschlossen. Weißt Du denn, wann der voraussichtliche Geburtsttermin sein wird? Das könnte noch ein wenig mehr helfen, da alles auszuschließen.
Der Schluss einer Beziehung führt leider oft dazu, dass zumindest ein früherer Partner unzufrieden ist. Diese Unzufriedenheit wird dann oft in derartigen Aktionen abreagiert. Als Partnerin oder Partner, auch als ehemalige, weiß man instinktiv, wie man am besten treffen kann. Da Du offensichtlich Deinen Wunsch keine Kinder zu zeugen sehr eindeutig verteten hast, bist Du hier auch am besten zu erreichen. Ob meine Vermutung zutrifft, kannst Du vermutlich besser beurteilen.
M. E. kannst Du Dich entspannt zurück lehnen. Oder was willst Du sonst mmit diesem "Auffrischungsversuch" Eures Kontaktes tun. Auf eventuelle Anfragen des Jugendamtes bist Du gut vorbereitet.
Ich weiß nur, dass du finanziell dafür sorgen musst, wenn du das Kind als dein eigenes anerkennst... Hab da einen Bekannten, dem wurde von seiner Ex 2 Kinder untergeschoben (man denkt ja in einer Ehe auch nicht, dass die Kinder nicht von einem sein könnten) Viel später hat er dann erfahren, dass er keine Kinder bekommen kann... Er muss jedoch bezahlen, da er die Kinder als seine anerkannt hatte.
Vielleicht erzählt deine Ex auch nur ein Gerücht herum, ich kann mir nicht vorstellen, dass sie von dir Schwanger sein kann, wenn du sterilisiert bist und sie verhütet hat. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass es von irgendeinem anderen Typen ist.
Falls sie wirklich schwanger ist, kannst du immer noch einen Vaterschaftstest machen, wenn das Kind geboren ist. Sollte es aber wirklich von dir sein (was ich stark bezweifel), dann solltest du schon des Kindes wegen eine gewisse Verantwortung zeigen und es lieben. Auch wenn das natürlich ein Schock ist, da du keine wolltest.
Man kann die Vaterschaft bis 2 Jahre nach Kenntnis, dass man gar nicht der Vater ist, anfechten, das Wort war mir nicht eingefallen.
Also zu uns meinte er, er hat da nichts gegen tun können, da er die Kinder als seine anerkannt hatte... Trotzdem danke für die Info
Es ist sehr unwahrscheinlich, daß du -sollte sie überhaupt wirklich schwanger sein- der Vater bist. Es gibt zwar kein absolut 100%ig sicheres Verhütungsmittel. Aber die Vasektomie ist an sich sehr sicher. Es ist schon mal gut, wenn du dir die Ergebnisse schriftlich besorgst, dann hast du schon einmal etwas in der Hand, mit dem du Belegen kannst, daß man die Vaterschaft bei dir nicht anzunehmen hat, weshalb die Anordnung eines Vaterschaftstestes gerechtfertigt sein sollte und somit die Beweislast auf ihrer Seite liegt.
Nur die Ruhe, keiner kann dich ohne dein Wissen irgendwo als Vater eintragen lassen (ausser es ist ein eheliches Kind). Sollte sie nach der Geburt ankommen, bzw. das Jugendamt und dich als Vater benennen (, dann kannst du einen Gentest fordern, der dann beweisen sollte, ob du der Vater wirklich bist oder nicht. Vorher wirst du auch nicht eingetragen als Vater, es sei denn du stimmst dem ausdruecklich zu per freiwilliger Erklaerung.
Aber im Moment hast du ja nur ueber 3 Ecken mal was gehoert und geredet wird viel, das ist ja allgemein bekannt. Da erfindet jeder etwas dazu schon schon ist es eine ganz andere Sachlage. Davon solltest du dich nicht ins Boxhorn jagen lassen.
Solltest du wirklich der Vater sein, dann sollte dein naechster Weg zu einer Klage gegen den Arzt fuehren, der wirklich auf Unterhalt verurteilt werden koennte, aber so was ist doch sehr sehr sehr unwahrscheinlich.
Solltest du wirklich der Vater sein, dann sollte dein naechster Weg zu einer Klage gegen den Arzt fuehren, der wirklich auf Unterhalt verurteilt werden koennte, aber so was ist doch sehr sehr sehr unwahrscheinlich.
Das würde nur etwas bringen, wenn man nachweisen kann, daß der Arzt fehlerhaft vorgegangen ist. Also wenn sich zeigt, daß er irgend ein Blutgefäß durchgeschnitten hat, weil er das für den Samenleiter gehalten hat. Aber davon gehe ich mal nicht aus. Daß es auch bei einer Vasektomie ein Restrisiko gibt wie bei jeder anderen Verhütungsmethode auch ist nun einmal so. Das kann man dem Arzt nicht vorwerfen. Und der Arzt hat ja auch den Nachweis, daß er augenscheinlich erfolgreich operiert hat. Es wurden ja Spermatogramme gemacht, die zeigen, daß das Ejakulat frei von Spermazellen ist. Das heißt, dem Arzt kann man da wohl nichts vorwerfen und eine Klage wäre da unsinnig und würde nur noch zusätzliche Kosten verursachen.
Sollte sie wirklich schanger sein, solllte sie dann auch ein Baby bekommen und sollte sie dich als Vater angeben, dann kannst du die Vaterschaft anfechten. Dann wird gerichtlich geklärt, ob du der Vater bist oder nicht.
Sollte sich tatsächlich rausstellen, dass du der Vater bist, wirst du wohl wenig Chancen haben, den Arzt zu belangen. Der hat sich bestimmt von dir unterschreiben lassen, dass keine Vasektomie garantiert und für alle Zeit 100% erfolgreich ist. Mit der Überprüfung des Spermiogramms hat er seiner Sorgfaltspflicht genügt.
in einer Ehe sind die Kinder automatisch ehelich und man muss da gar nichts anerkennen. Im Gegenteil, man muesste dann eine Vaterschaftsaberkennungsklage machen. Aber wenn man spaeter erst erfaehrt, dass das Kind ein Kuckuckskind ist, hat man noch 2 Jahre Zeit, dagegen vorzugehen und die Vaterschaft aberkennen zu lassen. Man kann daher durchaus was dagegen machen. Nur verliert man damit auch das Recht, ein lieb gewonnes Kind regelmaessig sehen zu duerfen. Das wollen viele Kuckucksvaeter auch nicht und lassen es daher sein.