Dürfte ich M/19 Sex mit jemanden W/17 haben?

9 Antworten

Von Experte Charalambos bestätigt

Sofern kein Abhängigkeitsverhältnis (§ 174 StGB) besteht, keine Zwangslage (§ 182 Abs. 1 StGB) vorliegt und dem Minderjährigen keine finanziellen Anreize angeboten werden (§ 182 Abs. 2 StGB), ist Sex in den von dir genannten Fällen legal.

Eine Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung i.S.d. § 182 Abs. 3 StGB kommt hier altersbedingt nicht in Betracht.

Eine Zustimmung der Eltern ist aus strafrechtlicher Perspektive unerheblich, grundsätzlich können die Eltern der Minderjährigen aber dieser (unter Beachtung und im Sinne des Kindeswohls) den Kontakt mit dem Freund verbieten.

Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

PS: Copy&paste meiner eigenen Antwort. Rechtschreibfehler können gehalten werden.

PPS: Es ist auch nicht verboten, die Suchfunktion zu benutzen. Es hat einen Grund, wieso ich hier meine eigenen Antworten 1:1 kopiere.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

In Deutschland haben Jugendliche ab 14 Jahren das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung - d.h. sie dürfen ihre Beziehungs- und Sexpartner unter allen wählen, die selbst ebenfalls mindestens 14 Jahre alt sind. Eine Alters-Obergrenze für den Partner kennt das deutsche Recht nicht - d.h. es spielt erst einmal KEINE Rolle, ob der Partner 14, 24 oder 84 ist! Das Einverständnis der Eltern ist dabei auch NICHT erforderlich!

Voraussetzung ist stets, dass der Sex freiwillig stattfindet, kein Geld dafür fließt und keine Zwangslage bzw. Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer/Schüler...) ausgenutzt wird.

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sex-Coach und erfolgreicher Fachbuch-Autor

ja klar (solange kein Abhängigkeitsverhältnis besteht, z.B. Trainier oder Lehrer) und solange kein Geld im Spiel ist

solche Alterskonstellationen kommen sehr häufig vor und es sollte kein Problem sein

Wenn beide einverstanden sind, ja. Aber wenn irgendwas schief läuft (später), hat die minderjährige mehr Rechte. Ist also schon ein gewisses Risiko.

Solange das ganze einvernehmlich geschieht dann ja, über 14 seid ihr ja beide bereits.