Darf man sich in einem Garten das zu einem Mehrfamilienhaus gehört mit nackten Po sonnen?

9 Antworten

Das wird im Einzelfall entschieden. Sollten sich die Nachbarn gestört fühlen, sodass es zur "Belästigung der Allgemeinheit" führt, wird es zu einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Da ist es dann auch egal, ob es dein eigener Garten ist oder ein Gemeinschaftsgarten.

Gruß


NackterGerd  18.08.2019, 17:22

Um zu einem Bußgeld zu kommen, müsste die Allgemeinheit belästigt werden.

Eine Nachbarin ist nicht die Öffentlichkeit

SoIid  18.08.2019, 17:23
@NackterGerd

Die Nachbars-Oma, die sich über einen nackten Hintern beschwert reicht da nicht aus, dass ist richtig.

NackterGerd  18.08.2019, 17:25
@SoIid

Aufs Alter kommt es nicht an.

Auch Kinder - die immer wieder als Argument angeführt werden, sind kein Grund.

Warum auch, ist ja nicht schädlich einen nackten Körper zu sehen

SoIid  18.08.2019, 17:27
@NackterGerd

Das mit der Oma war auch nur ein Späßchen, wegen dem Klischee, dass alte Leute sich ständig wegen irgendwas beschweren.

Ja fast du natürlich

Nur wenn der Garten von der Strasse gut einsehbar wäre könnte es Probleme geben und es eine Ordungswiedrigkeit werden, wohl gemerkt könnte.

Wenn aber nur wenige Nachbarn Einblick haben KANN es noch nichtmal eine Ordungswiedrigkeit sein und ist damit in keinster weise verboten. Es sei denn es würde in der Hausordnung extra drinn stehen, dann bin ich mir nicht sicher ob diese Einschränkung rechtlich bindend wäre

Klar darfst du. Wenn es jemanden stört, muß er Anzeige erstatten...


Pu11over  15.08.2019, 00:05

Die Anzeige würde aber im Sande verlaufen. Was soll denn da überhaupt zur Anzeige gebracht werden? - Wie gesagt der Garten hinter dem Haus stellt keine Öffentlichkeit dar und "nackt sonnen" ist keine sexuelle Handlung.

LouPing  18.08.2019, 17:37
@Pu11over

Trotzdem muss Rücksicht auf die anderen Mieter genommen werden.

Bergfex49  14.08.2019, 13:17

ich stell mir das jetzt mal vor; die Nachbarin zeigt sie an und die Angeklagte muss vor Gericht ihren Po zeigen, damit die Nachbarin ihn eindeutig identifizieren kann; sowas hätt ich gern mal erlebt :)

NackterGerd  18.08.2019, 17:21
@Bergfex49

Warum sollte es einen Richter interesieren wie sein Po aussieht wenn es noch nichtmal öffentlich war

Außerdem könnte er ja auch ohne Anzeige im String auf die Straße, da wäre sein Po auch sichtbar

Bergfex49  18.08.2019, 17:34
@NackterGerd

also erstens bin ich sicher, dass es einen Richter natürlich nicht interessiert, zweitens wäre es sicher öffentlich, wenn es die Nachbarin gesehen hat und drittens hast Du möglicherweise die Ironie in meinem Beitrag nicht verstanden so ernsthaft wie Du geantwortet hast oder ich hab was nicht verstanden; Schönen Sonntag noch

Undisclosed 
Beitragsersteller
 14.08.2019, 13:11

Und wie sieht es aus wenn ich knappen Stoff anhabe aber die pobacken quasi frei liegen ?

Jo3591  14.08.2019, 16:09
@Undisclosed

Du meinst also einen String, damit bist Du ja bekleidet und nicht nackt.

NackterGerd  18.08.2019, 17:19
@Undisclosed

Beim String hat keiner mehr eine Chance mit einer Anzeige, da ja die primären Geschlechtsteile verdeckt sind, genauso wie bei Brauen oben OHNE

Theoretisch darfst du, außer die Nachbarn beschweren sich. Aber es ist dein Körper 🤷🏽‍♀️

Wenn der Garten zu deiner eigenen Wohnung gehört und nur von dir genutzt werden kann (kein Gemeinsamschaftsgarten) dann darfst du auch ohne Kleidung sonnen.


Pu11over  14.08.2019, 16:23

Nein, auch in einem "Gemeinschaftsgarten" darf nackt gesonnt werden, weil der Garten hinter dem Haus keine Öffentlichkeit darstellt.

Bonye  14.08.2019, 16:55
@Pu11over

Aber wohl nur wenn die übrige Gemeinschaft nix dagegen hat..? Bzw es beim Schrebergarten nicht gegen die "Hausordnung" verstößt.

Pu11over  14.08.2019, 17:30
@Bonye

In der Frage steht nichts von Schrebergarten. Ein Schrebergartenvererein stellt eine völlig andere gesetzliche Grundlage dar. In deren Satzung kann bspw ausdrücklich stehen, dass der nackte Aufenthalt in dem Schrebergarten unerwünscht ist.

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Hingegen kann in einer Hausordnung von einem Mietshaus nicht festgelegt werden, dass dem Mieter untersagt wird sich nackt im Garten aufzuhalten, dass stünde im harten Widerspruch zur freien Lebensentfaltung des Mieters (und ist rechtlich nicht zulässig das per Mietvertrag zu fordern).

Pu11over  14.08.2019, 17:35
@Pu11over

Sorry. Nicht "freie Lebensentfaltung war gemeint", sondern: "Recht auf eine freie Persönlichkeitsentfaltung".

maribi  14.08.2019, 18:17
@Pu11over

In einem gemeinschaftlich genutzten Garten wäre ich mir nicht so sicher. Die anderen Mieter möchten vielleicht auch ihre Persönlichkeit entfalten und den Garten nutzen, ohne gezwungen zu sein, den nackten Nachbarn neben sich zu haben.

Aber lass mich gerne vom Gegenteil überzeugen, wenn du einen Beleg verlinkst, wonach Nacktheit im Gemeinschaftsgarten nicht verboten werden kann.

Pu11over  15.08.2019, 00:02
@maribi

Wer lesen kann ist ja bekanntlich klar im Vorteil. Wenn du weiter runter gescrollt hättest, hättest du vielleicht den link gefunden, den ich angegeben habe, Da gibt es ein Gerichtsurteil darüber, dass jeder Mieter Garten und Balkon, des Hauses in dem sich die angemietete Wohnung befindet, auch zum nackt sonnen nutzen kann.

Du hast geschrieben: "Aber lass mich gerne vom Gegenteil überzeugen, wenn du einen Beleg verlinkst, wonach Nacktheit im Gemeinschafts-Garten nicht verboten werden kann." - Wie gesagt, ich hatte es bereits gemacht, aber ich kann gerne, den link hier noch mal angeben, für den Fall, dass du offenbar nicht runter scrollen kannst. - Liebe Grüsse, Wilhelm.

https://www.dittmann-wohnungsverwalter.de/index.php/recht-urteile/urteile-wohnungseigentumsrecht/2772-nackt-auf-dem-balkon-ist-keine-stoerung-des-hausfriedens

maribi  15.08.2019, 10:22
@Pu11over

Danke, natürlich kann ich scrollen, aber da ich auch nur ein Mensch bin, kann ich auch mal Links die an ganz anderer Stelle stehen übersehen. Unter diesem Kommentar gab es keinen.

Aus dem Link geht aber nicht hervor, dass grundsätzlich jeder Mieter sich auf dem Balkon oder im Garten nackt sonnen kann wie er will. Hier hat nur ein Amtsgericht in einem konkreten Fall so entschieden. Leider steht dort auch nicht, ob es um ein gemeinschaftlich genutzten Garten, oder einem eigenen zur Mieterwohnung gehörenden ging. Darum ging es hier aber.

Pu11over  15.08.2019, 11:50
@maribi

Falls dir das nicht umfangreich genug war, dann gibt es hier den gesamten Fall, allerdings sehr viel zu lesen:

https://mein-nachbarrecht.de/urteile/aktuelle-urteile/ag-merzig-urteil-vom-5-august-2005-23-c-1282-04/

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Der Gesetzestext ist ja schon ziemlich schwammig formuliert. Hier hat man einen konkreten Fall, und die Auslegung der Richter. - Entscheidend ist ja, ob das nackte Aufhalten im Garten der zur Mietwohnung gehört, ob das zu einer begründeten Kündigung der Wohnung führen kann. Und das kann es offenbar nicht.

NackterGerd  18.08.2019, 17:14
@Pu11over

Es ist natürlich ein großer Unterschied ob es sich um einen Garten handelt der zu einer Wohnung gehört oder ein Gemeinschaftsgarten.

Beim Gemeinschaftsgarten gilt natürlich die Regelung der Hausordnung