Darf ich mich in meinem Garten nackt sonnen? M19?
11 Antworten
Ich würde das Thema mit den,bzw.dem direkten Nachbarn ansprechen.
Wenn diese sich nicht gestört fühlen,dann hast Du mit evtl.Besuch der Nachbarn kaum ein Problem.
Denn selbst wenn Du einen Sichtschutz hast,und der direkte Nachbar kann von seinem Balkon / Terrasse auf Dein Grundstück schauen,
hast Du zwar keine große Strafe zu erwarten,Erregung öffentlichen Ärgernisses,
aber Du hast ein großes Gerede in der Nachbarschaft.
Klar, warum nicht? In Deinem Garten kannst Du wann immer es Dir beliebt nackt herumlaufen! Theoretisch allerdings nur so lange, wie sich niemand davon gestört fühlt! Aber da dieser Nachweis nur schwer zu erbringen ist, würde ich mir darüber keine Gedanken machen! - Mal ehrlich, gibt es denn etwas Schöneres, als bei diesem Wetter nackig im Garten herumzulaufen und auf der Terrasse zu liegen?
Ja, umso besser! - Dann kommst Du ja gar nicht in die Verlegenheit, dich mit Deinen Nachbarn arrangieren zu müssen 😉! Als ich noch in einem Mehrfamilienhaus gewohnt habe, war ich immer genötigt, den Anblick einer Nachbarin zu ertragen, welche sich zwar nicht nackt, aber dafür sehr leicht bekleidet in unserem Garten gesonnt hat! Wohl bemerkt, in unserem Garten! Die Olle war Ende 50 und unkenhässlich! - Aber da die Freiheit immer nur die Freiheit des Andersdenkenden ist, habe ich einfach die Rollo's heruntergelassen und gehofft, dass die alte bald wieder in ihren eigenen Garten verschwindet😊!
Nein, aber sie hatte ihren Garten so gestaltet, dass dort kein Platz war, um in der Sonne zu liegen. - Und aufgrund der Tatsache, dass sie schon ewig dort gewohnt hat, hat sie sich einfach im Nachbargarten breitgemacht! - Weil ich ein toleranter Mensch bin, der ohnehin kaum im Garten gewesen ist, habe ich sie halt gewähren lassen!
Hey!
Hab da vor kurzem ein Gerichtsurteil gelesen... danach darfste das. Aber nur wenn Du nicht an Dir rumspielst oder Dich direkt vor Kindern oder so zeigst.
Bin selbst auch oft hier mal nackig auf dem Balkon. Aber kann auch niemand raufschauen.
Grüße
Es wird dazu kein Grundsatzurteil geben . Die Richter entscheiden da wohl im Einzelfall verschieden . In deinem Fall hat es der Richter erlaubt , in andern Fällen wurde es verboten weil die Umstände anders sind.
Grundsätzlich ist das erlaubt, ein besonderer Sichtschutz ist nach herrschender Meinung nicht erforderlich.
Wenn sich Andere dadurch gestört fühlen ist nachzuweisen, in welcher Art und wie 'schlimm' die Störung ist, in solchen Fällen kann dann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen.
Es gibt einzelne Urteile, in denen der Hausfrieden als gestört anerkannt wird, aber da kommt es natürlich sehr auf den Einzelfall an. Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden.
Anders sieht es aus, wenn das Grundstück unmittelbar neben einem Kindergarten, einer Kita oder einer kirchlichen Einrichtung liegt. In diesen Fällen kann es eingeschränkt oder sogar verboten sein.
Kinder stören sich i.d.R. am wenigsten daran, wenn jemand nackt in seinem Garten liegt und die kirchlichen Einrichtungen sollten mal ihren eigenen Umgang mit Nacktheit und ihre Sexualmoral hinterfragen! Aber aus Spießersicht lässt sich die Argumentation wohl trotzdem nachvollziehen😉!
Da sind wir uns ja dann wohl einig🤔! Mir ging es tatsächlich auch nur um die Inhalte! - Die gängige Rechtsauffassung ist mir wohl bekannt😉!
Ja klar.
Es könnte im Einzelfall darauf ankommen wie gut er von öffentlichem Raum einsehbar ist, und ob sich Leute gestört fühlen.
Grenzt der Garten direkt an einen öffentlichen Spielplatz, und ist von dort gut einsehbar könnte es Probleme geben.
Prinzipiell dürftest du das sogar in einer öffentlichen Parkanlage solange sich dadurch keiner gestört fühlt.
Ja klar , wenn man ein Nacktfetischist ist gibt es nichts schöneres .
Und wenn man gerne andere provoziert und keine Rücksicht zu nehmen gewohnt ist , ist es das schönste was es gibt .