Können meine nachbarn mich anzeigen weil ich mich nackt im garten sonnen lasse?

6 Antworten

Anzeigen können sie dich, ob sie damit aber Erfolg haben, kommt auf die Situation an.

Grundsätzlich darfst du dich in deinem Garten nackt sonnen, so lange du die Rechte deiner Nachbarn nicht verletzt.

Wenn dein Garten zu einem gewissen Maß blickdicht ist und du dich entsprechend verhältst, wirst du kaum Probleme bekommen.

Es ist dem Nachbarn zuzumuten, dass er wegschaut, wenn ihn deine Nacktheit stört.

Das gilt aber selbstverständlich nicht, sobald es zu erotischen oder sexuellen Handlungen kommt oder du mit deiner Nacktheit provozieren willst.

Anders sieht es in der Nachbarschaft von Kindergärten und Schulen oder auch religiösen Einrichtungen aus. Hier wirst du dafür sorgen müssen, dass man dich in deinem Garten von außen nicht sehen kann.

Nacktheit auf dem eigenen Grundstück ist grundsätzlich erlaubt, solange sie nicht die Schwelle zur Erregung öffentlichen Ärgernisses überschreitet. Das bedeutet, dass das Nacktsein nicht als sexuell anzüglich oder belästigend für die Öffentlichkeit wahrgenommen werden darf. Eine eindeutige Grenze, ab wann dies der Fall ist, gibt es nicht, da es immer auf den Einzelfall und die konkrete Situation ankommt. 

Kein generelles Verbot:

  • Es gibt kein Gesetz, das Nacktheit auf dem eigenen Grundstück generell verbietet. 
  • Nackt auf dem Balkon sonnen, solange keine sexuellen Handlungen oder eine sexuell anzügliche Darbietung stattfinden, ist in der Regel unproblematisch, solange der Balkon nicht einsehbar ist. 

Öffentlichkeit:

Entscheidend ist, ob die Handlung als öffentlich wahrgenommen wird. Das bedeutet, dass das Nacktsein im eigenen Garten oder auf dem Balkon dann als öffentlich gilt, wenn es von Nachbarn oder Passanten eingesehen werden kann. 

Erregung öffentlichen Ärgernisses:

Eine Straftat nach § 183a StGB liegt vor, wenn die Nacktheit eine sexuelle Handlung beinhaltet oder als solche wahrgenommen wird und geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden. 

Einzelfallentscheidung:

Ob Nacktheit auf dem eigenen Grundstück als Erregung öffentlichen Ärgernisses gewertet wird, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Dabei spielen die Sichtbarkeit, die Dauer des Aufenthalts, die Art der Handlung und die Wahrnehmung durch Dritte eine Rolle. 

Keine sexuelle Handlung:

Bloße Nacktheit, wie zum Beispiel beim Sonnenbaden, wird in der Regel nicht als Erregung öffentlichen Ärgernisses gewertet, solange keine sexuellen Handlungen hinzukommen. 

Grobe Ungehörigkeit:

Eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG kann vorliegen, wenn die Nacktheit als "grob ungehörige Handlung" wahrgenommen wird und geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen. 

Sexuelle Handlungen auf dem Balkon oder im Garten können als Erregung öffentlichen Ärgernisses gewertet werden, insbesondere wenn sie von anderen Personen eingesehen werden können. 

Zusammenfassend: Nacktheit auf dem eigenen Grundstück ist grundsätzlich erlaubt, solange sie nicht als sexuell anzüglich oder belästigend für die Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Im Zweifelsfall sollte man darauf achten, dass die Nacktheit nicht für jedermann sichtbar ist, um mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden. 

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – seit Jahrhunderten auf Liebespfaden aufmerksam unterwegs

Ja, dann wenn du frei sichtbar, nackt dich auf dem Grundstück aufhälst. Wenn es aber durch Hecken oder Sichtschutz abgetrennt ist und die Nachbarn ein Podest oder eine Leiter benötigen würden, dann ist es für dich nicht strafbar, aber deine Nachbarn machen sich dann strafbar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrelange Erfahrung in und ums Haus,Sanierung,Gartenpflege

Nein, das können sie nicht! In deinem eigenen Garten kannst Du so oft und so lange nackig herumlaufen wie Du willst! - Da kann dir keiner was!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Solange es der eigene Garten ist, kannst Du Dich dort auch Nackt bewegen.