Nackt im Garten sonnen?

GimliZwerg  15.04.2024, 18:46

Von was für einen Garten redest du?

Kleingarten im Verein?

Privatgarten am Haus?

Garten am Mietshaus?

Mayleenchen 
Fragesteller
 15.04.2024, 18:48

Privatgarten am Haus

18 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da es ein Einfamilienhaus mit Garten ist, welches deiner Familie gehört, darfst du das auf jeden Fall machen. Es gibt da auch diverse Urteile, die das bestätigen. Manche Nachbarn stören sich am Anblick nackter Menschen auf dem Nachbargrundstück. Ist aber eher selten. Und sie können wie gesagt nichts dagegen tun. Meine Meinung dazu ist, dass selbstverständlich jeder Mensch zuhause, auf dem Balkon, im Garten etc. nackt sein darf. Wer sich davon gestört fühlt, der muss eben in eine Wohngegend ziehen, wo man nicht direkt in andere Gärten sehen kann. Oder muss lernen, es auszuhalten. Da du geschrieben hast, dass du persönlich keine Probleme damit hast, wenn andere dich nackt sehen, gehe ich auf diesen Aspekt nicht weiter ein.

SchakKlusoh  15.04.2024, 19:15

Ihr Problem dürfte sein die ganzen Handys zu ignorieren, die über den Zaun gehalten werden.

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stepbaer  15.04.2024, 21:12
@SchakKlusoh

Im Zeitalter der (a)sozialen Netzwerke lässt sich das leider nicht vermeiden! - Aber ich denke, dass weiß sie auch!

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Klar, in Deinem Garten kannst Du herumlaufen wie Du willst! Und wenn Du gerne nackt bist, ist das natürlich auch okay! Haben meine Ex - Frau und ich früher auch öfter gemacht und es hat nie jemand Anstoß daran genommen! Und wenn jemand das nicht sehen möchte, muss er halt woanders hinschauen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
HermanCherusker  15.04.2024, 21:38

Warum seid ihr jetzt nicht mehr im Garten nackig?

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stepbaer  15.04.2024, 22:17
@HermanCherusker

Weil wir nicht mehr zusammen leben! - Aber ich habe einen Balkon, auf dem ich mich nackig sonnen kann, wenn ich alleine bin!

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Rechtlich ist das kein Problem, solange Du es einfach beim "Nacktsein" belässt. Die Frage ist allerdings, wie Deine Nachbarn reagieren und ob Du mit den Reaktionen umgehen kannst. Sowohl wenn sie anfangen zu spannen, als auch wenn sie sich aufregen.

Aber rechtlich gibt es kein Gesetz, was öffentliche Nacktheit verbietet. Strafbar machst Du Dich beim reinen nackt Sonnen definitiv nicht.

Das einzige was möglich wäre, wenn der Garten nicht Dein Privateigentum, sondern ein Mietgarten ist, ob es da eine Haus- oder Spartenordnung gibt, die das ausdrücklich untersagt. Dann könnte Dir gekündigt werden. Wegen Gefährdung des Haus- / Spartenfriedens.

Mayleenchen 
Fragesteller
 15.04.2024, 18:44

Wir haben halt ein EInfamilienhaus mit Garten, wo man theoretisch von den oberen Fenstern der anderen Häuser reingucken kann

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Charalambos  15.04.2024, 18:47
@Mayleenchen

Wie gesagt, wenn das euer Privatgrundstück ist, dann ist das rechtlich kein Problem.

Es könnte nur eben passieren, dass Du und Deinen körperlichen Merkmale Gesprächsthema der Nachbarn werden oder sich welche daran aufgeilen.

Wenn Dich das nicht stört und Du da drüber stehst, dann mach's einfach. Verboten ist es nicht.

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SchakKlusoh  15.04.2024, 19:14
@Mayleenchen

Das heißt, mit einem Stativ und einem guten Teleobjektiv kann man deine "Erscheinung" für die Nachwelt dokumentieren.

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HermanCherusker  16.04.2024, 11:25
@Mayleenchen

Wenn man von den Fenstern in den Garten gucken kann, dann würde ich etwas so platzieren, was dich verdeckt, wenn man vom Fenster guckt. Damit könntest du alle Eventualitäten erst mal ausschließen.

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SchakKlusoh  15.04.2024, 19:12

Ihr Problem dürfte sein die ganzen Handys zu ignorieren, die über den Zaun gehalten werden.

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HermanCherusker  15.04.2024, 21:45

Quatsch, selbst wenn der Garten von mehreren Mietparteien genutzt wird, dürfte man sich dort nackt sonnen; dazu gibt es Urteile. - Was du vielleicht meinst, weil du ja schreibst "Spartenfrieden", sind die Satzungen von Kleingartenvereinen, dort kann man sich in der Regel nicht auf der gepachteten Parzelle auch nackt aufhalten, zumindest dann nicht, wenn es dem "lieben" Nachbarn nicht gefällt. Das hängt auch damit zusammen, dass Kleingartenvereine steuerliche Vorteile haben, weil sie dem Gemeinwohl dienen und eben in der Regel auch für die gesamte Öffentlichkeit zugänglich sind. Dann stellt das nackte Sonnen dort u.U. ein öffentliches Ärgernis dar.

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Charalambos  16.04.2024, 03:28
@HermanCherusker

Doch.

Eine Störung des Hausfriedens kann zu einer fristlosen Kündigung führen. Kündigungsgründe können dabei sowohl wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung sein, als auch ein Verhalten mit dem man permanent das halbe Haus gegen sich aufbringt. Zwar muss es in der Regel vorher eine Abmahnung geben, aber wenn die Hausordnung das Nacktsonnen im gemeinsamen Garten untersagt, dann ist das so. Man erklärt sich beim Einzug ja bereit diese Ordnungen als Teil des Mitvertrages zu akzeptieren. Und da kann nackt sonnen die gleichen Folgen haben wie ständig nachts laute Musik etc...

Und was die Gemeinnützigkeit von Kleingärten und deren steuerliche Vorteile anbelangt - daraus ergibt sich wiederum keine Pflicht sich was anzuziehen. Die steuerliche Gemeinnützigkeit (die sich ja für den Verein und nicht so sehr den einzelnen ergibt) ist an feste rechtliche Kriterien gebunden, die auch einzeln im Gesetz aufgezählt sind. Und das ist hier die Förderung des Kleingartenwesens.

Das meint, das die Grundstücke keine reinen Erholungsgärten sind, sondern Nutzgärten mit einem Mindestanteil an Obst-/Gemüseanbau, dass dieser Anbau aber der Eigenversorgung dient und nicht den Zweck hat Gewinne zu erwirtschaften. Dieser Zweck muss auch ausdrücklich so in der beglaubigten und im Vereinsregister hinterlegten Vereinssatzung festgelegt sein. Ob beim Gärtnern dann alle was anhaben, ist völlig egal. Auch hier kommt es nur darauf an, ob so etwas als Verhaltensrichtlinie in der Satzung (auf die sich ja jedes Mitglied verpflichtet) oder in einer in der Satzung erwähnten Spartenordnung festgelegt ist. Mit der Gemeinnützigkeit hat das nichts zu tun.

Und die Sache "wenn es den lieben Nachbarn nicht gefällt", ist dann in Analogie genau das Gleiche, wie wenn man in einem Mietshaus ständiger Quell für Streit und Unruhe mit anderen Mietern ist und man fortwährend den Haus- bzw. hier Spartenfrieden in Frage stellt.

Und was die Erregung öffentlichen Ärgernisses anbelangt: das ist nackt Sonnen in keinem Fall. Erregung öffentlichen Ärgernisses meint rechtlich gesehen etwas anderes. Das setzt zum einen eine sexuelle Handlung voraus (nackt sein ist noch keine sexuelle Handlung) und zum zweite noch zusätzlich, dass man damit absichtlich oder zumindest wissentlich ein Ärgernis erregt. Sprich selbst öffentlicher Sex ist nicht strafbar, wenn man sich dabei etwas abseits hält und "ausversehen" erwischt wird.

In Frage käme beim Sonnen allenfalls eine "Belästigung der Allgemeinheit" nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Das meint einen derartigen öffentlichen Verstoß gegen das, was als allgemeine gesellschaftliche Verhaltensnorm gilt, das dieser Verstoß geeignet ist die öffentliche Ordnung zu gefährden. Aber das meint dann solche Sachen wie sich nackt vorm Kölner Dom sonnen und nicht an einem Baggersee oder auf dem (Privat)gelände eines Gartenvereins. Völlig egal, ob das Gelände öffentlich zugänglich ist.

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HermanCherusker  16.04.2024, 11:23
@Charalambos Ja, sorry, wenn man immer wieder das falsche liest, kommt durcheinander, ich meinte natürlich Owig 118. - Zu deinen obigen Ausführungen gibt es allerdings ein Urteil: "Amtsgericht Merzig, Urteil vom 05.08.2005 – 23 C 1282/04 –". Auch wenn in der Hausordnung etwas Gegenteiliges steht, dürfte man sich im Hauseigenen Garten nackt sonnen, das kann nicht zur (fristlosen) Kündigung der Wohnung führen. Aber der Vermieter kann natürlich eine fristgerechte Kündigung der Wohnung veranlassen.
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Hey das ist völlig egal mach eben das was dir gefällt.

Ich wünsche dir noch viel Spaß und einen schönen Tag :)

Ich vermute, daß es eine Menge Fotos und Filme von Dir im Internet auf XXX-Seiten geben wird, wenn Du das tust.