Darf man mit 16 Sex haben?

7 Antworten

Die sogenannte „Schutzaltersgrenze“ für Sex liegt in Deutschland bei 14 Jahren.

Ab diesem Alter haben Jugendliche normalerweise das Recht, Geschlechtsverkehr zu haben. Auf diese Weise sollen Kinder vor sexuellen Übergriffen durch ältere Personen geschützt werden.

Kinder dürfen rechtlich betrachtet keinen Sex haben, erst recht nicht mit Erwachsenen. Haben aber z.B. zwei 13-jährige Kinder einvernehmlichen Sex miteinander, machen sie sich allerdings nicht strafbar. Schließlich sind beide noch nicht strafmündig. In solchen Fällen kann jedoch die Anordnung diverser Erziehungsmaßnahmen durch ein Familiengericht erfolgen.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen hingegen legal Sex haben. Jugendliche zwischen 14 und 15 Jahren aber nur, solange der Geschlechtspartner einen nicht allzu großen Altersunterschied aufweist bzw. im Falle dessen, er nicht die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Jugendlichen dabei ausnutzt.

Anderenfalls macht sich der erwachsene Sexualpartner strafbar. Demgegenüber dürfen Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren grundsätzlich auch mit Erwachsenen sexuelle Handlungen vornehmen, solange ältere Geschlechtspartner dafür kein Geld bezahlt oder eine Zwangslage des Jugendlichen ausnutzt. Anderenfalls macht sich der erwachsene Sexualpartner auch insoweit strafbar.

https://www.juraforum.de/news/ab-wann-bzw-mit-welchem-alter-duerfen-jugendliche-sex-haben_248032

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme
Libertinaerer  29.12.2023, 16:34

Katastrophal hohe Fehlerdichte pro Satz.

Note: Peinlich.

PS: Der Originaltext wurde nicht ohne Grund in den dortigen Kommentaren kritisiert.

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isebise50  29.12.2023, 17:13
@Libertinaerer

Vielen Dank für deinen freundlichen Hinweis.

Dir steht es jederzeit frei, eine bessere Antwort zu verfassen.

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Libertinaerer  30.12.2023, 05:18
@isebise50
Vielen Dank für deinen freundlichen Hinweis.

Keine Ursache.

Dir steht es jederzeit frei, eine bessere Antwort zu verfassen.

Klar, aber es gibt ja erfreulicherweise schon genug.

Mein Beitrag sollte a) nur helfen, dass ein schlechter Beitrag nicht irrig für einen guten gehalten wird, und b) dich inspirieren, Quellen kritischer zu hinterfragen (u.a. auch, indem auch mal etwaig dort bereits vorhandene Kommentare dazu gelesen werden) bzw. konkret diese Quelle zukünftig nicht mehr zu verwenden.

PS: Welche, teils gravierenden, Fehler der Jura-Student hier gemacht hat, habe ich bei GF bereits einmal aufgelistet. Ist ein sehr langer Beitrag, den ich bei Bedarf aber schnell raussuchen und verlinken kann.

PPS: Erfreulicherweise wurde der Jura-Student später übrigens auch nicht Fachjurist fürs Sexualstrafrecht, sondern AFAIR für Wirtschaftsrecht.

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isebise50  30.12.2023, 08:55
@Libertinaerer

Ich habe gar nichts gegen Kritik und Korrektur, jedoch wäre dabei ein gewisses Maß an Höflichkeit schon zu erwarten.

Ja, bitte verlinke deinen Beitrag, das interessiert mich.

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Libertinaerer  30.12.2023, 11:00
@isebise50
Ich habe gar nichts gegen Kritik und Korrektur, jedoch wäre dabei ein gewisses Maß an Höflichkeit schon zu erwarten.

Sorry! Nimm es bitte nicht persönlich. Der kritisierte Text war ja nicht von dir ...

Ja, bitte verlinke deinen Beitrag, das interessiert mich.

https://www.gutefrage.net/frage/ab-wann-ist-sexueller-missbrauch-von-kindern-sexuellermissbrauch-von-kindern#comment-365913083

Sollte direkt zu "Teil 2/3" führen. DA beginnt die Kritik des juraforum-Postings, die im "Teil 3/3" fortgeführt wird - danach folgen noch 2 weitere Kommentare mit Korrekturen.

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isebise50  30.12.2023, 12:32
@isebise50

Noch eine (blöde) Frage: Wann verletzt denn in § 180 StGB der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit seine Erziehungspflicht gröblich?

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Ab 14 Jahren dürfen Personen aus staatlicher Sicht grundsätzlich selber freiwillige sexuelle Handlungen an / mit Personen über 14 Jahren ausführen. Hier gibt es keine Altersgrenze bezüglich der anderen Person, diese kann auch deutlich älter sein (Elternrechte bleiben natürlich bestehen).

Quelle:

https://polizei.nrw/artikel/sex-ab-wann-und-mit-wem#:~:text=Ab%2014%20Jahren%20aber%20durchaus,(Elternrechte%20bleiben%20nat%C3%BCrlich%20bestehen).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ausprobiert was Freude macht
adelaide196970  28.12.2023, 23:09

ich frage mich nur, was bedeutet in diesem Fall "Elternrechte". Also können die es verbieten?

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GuteFrageUse795  28.12.2023, 23:10
@adelaide196970

Wenn der Typ ein Drogendealer ist, können die den Umgang verbieten, oder wenn klar ist, dass es zu einer Schwangerschaft kommen kann, weil er nicht verhüten will.

Das Verbot darf aber keine Willkür sein.,

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Schimeck  28.12.2023, 23:12
@adelaide196970

Heißt, dass Eltern es unterbinden dürfen, wenn vom Sexualpartner eine Gefahr für das Kind ausgeht. Und nur in diesem Fall.

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GuteFrageUse795  28.12.2023, 23:21
@Schimeck

Genau. Wäre ja auch noch schöner, wenn das nicht möglich wäre. Die elterliche Fürsorge bleibt bis zum 18. LJ bestehen

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Schimeck  28.12.2023, 23:23
@GuteFrageUse795

Das ist Richtig, allerdings darf die Fürsorgepflicht nicht in Einschränkung des Persönlichkeitsrechts bzw. der sexuellen Selbstbestimmung enden, das wäre dann Kindeswohlgefährdung, deshalb sind dem Grenzen gesetzt.

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Libertinaerer  29.12.2023, 16:41

Fun fact:

Ab 14 Jahren dürfen Personen aus staatlicher Sicht grundsätzlich selber freiwillige sexuelle Handlungen an / mit Personen über 14 Jahren ausführen. 

Dürfen sie auch vor 14.

Das ist dann ggf. zwar blöd für Ü14 (zumindest wenn nicht die §§ 176 Abs. 2 und/oder 16 StGB vor Strafe schützen), aber nicht das Problem der U14-Person.

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Es gibt juristisch kein eigenes Mindestalter für Sex. Gesetzlich normiert ist nur das Mindestalter für den Partner des Aktes. Der Partner muss mindestens 14 Jahre alt sein, damit man selbst nicht verboten handelt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Libertinaerer  29.12.2023, 16:43

Wobei das natürlich nur Ü14 betrifft, nicht U14.

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Mungukun  29.12.2023, 16:45
@Libertinaerer
Wobei das natürlich nur Ü14 betrifft, nicht U14.

Falsch. Das betrifft alle Menschen. Unabhängig vom Alter.

Ein 13 jähriger, der mit einem 15 jährigen schläft, macht sich nicht strafbar, da der Partner älter als 14 ist. Es ist keine Strafnorm durch den 14 jährigen erfüllt.

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Mungukun  29.12.2023, 16:56
@Mungukun

"durch den 13 jährigen" muss das natürlich im letzten Satz heißen.

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Libertinaerer  30.12.2023, 04:57
@Mungukun
| Wobei das natürlich nur Ü14 betrifft, nicht U14.
Falsch. Das betrifft alle Menschen. Unabhängig vom Alter.

So kann man sich irren.

Beim § 176 StGB sind die U14 bereits durch den Schutzweck des Gesetzes als Täter ausgeschlossen - siehe die hier zitierte juristische Fachliteratur/Fachleute: https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-zwei-u14-immer-automatisch-kundesmissbrauch#answer-462391980

Davon (also vom konkreten Zweck des § 176 StGB) abgesehen, richtet sich eine Schutznorm auch ganz allgemein niemals gegen die von ihr zu schützende Person.

Ein 13 jähriger, der mit einem 15 jährigen schläft, macht sich nicht strafbar, da der Partner älter als 14 ist. Es ist keine Strafnorm durch den 13 jährigen erfüllt.

Natürlich.

Und wenn zwei 13-Jährige einvernehmlich Sex miteinander haben, dann wird ebenfalls keine Strafnorm verletzt (s.o. bzw. verlinkten Beitrag bzw. Fachliteratur).

Im Prinzip darf ein U14 Sex haben, mit wem er möchte - solange der Partner ebenfalls möchte.

Ist der Partner Ü14, kann es für DEN zum rechtlichen Problem werden, und für den U14 kann es zum rechtlichen Problem werden, wenn er sexuell übergriffig gehandelt hat (also eben nicht einvernehmlich).

DAS betrifft dann aber nicht den § 176 sondern den § 177 StGB. Und DORT sind U14 (natürlich) NICHT als Täter ausgeschlossen.

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Mungukun  30.12.2023, 10:56
@Libertinaerer
Beim § 176 StGB sind die U14 bereits durch den Schutzweck des Gesetzes als Täter ausgeschlossen - siehe die hier zitierte juristische Fachliteratur/Fachleute: https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-zwei-u14-immer-automatisch-kundesmissbrauch#answer-462391980

Ich habe nie das Gegenteil behauptet. Du scheinst da wohl irgendwas durcheinander gebracht zu haben.

Meine Aussage war und ist immer: So lange der Sexpartner mindestens 14 ist, macht man sich (dem Grunde nach) nicht selbst strafbar, da kein Straftatbestand erfüllt ist. Deswegen gibt es kein eigenes Mindestalter.

Dass es hier von Anfang an nur um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr in der Frage ging, dürfte selbsterklärend sein.

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Libertinaerer  30.12.2023, 11:55
@Mungukun
Ich habe nie das Gegenteil behauptet.

Spitze!

Du scheinst da wohl irgendwas durcheinander gebracht zu haben.

Einigen wir uns auf "Missverständnis". ;)

Meine Aussage war und ist immer: So lange der Sexpartner mindestens 14 ist, macht man sich (dem Grunde nach) nicht selbst strafbar, da kein Straftatbestand erfüllt ist.

Ich werde wieder nervös! ^^

Deswegen gibt es kein eigenes Mindestalter.

Falsch. Es gibt nicht "deswegen" kein "eigenes Mindestalter", sondern weil es kein Mindestalter gibt.

Es kann auch kein Mindestalter geben, da die freie Entfaltung der Persönlichkeit (inkl. Sexualität) ein Grundrecht ist (Art. 2 GG).

Meine Anmerkung der von mir ja als "hilfreich" gewerteten Antwort bezog sich auf den letzten Satz:

Der Partner muss mindestens 14 Jahre alt sein, damit man selbst nicht verboten handelt.

Und dabei sollte einem bewusst sein, dass "DAS natürlich nur Ü14 betrifft, nicht U14"!

Sprich:

  • Für einen Ü14 muss der Partner mindestens 14 sein, damit der Ü14 nicht verboten handelt.
  • Ein U14 hingegen handelt NICHT verboten, wenn sein Partner ebenfalls U14 ist.

Weil auch U14 Sex nicht verboten ist (und nicht verboten sein darf), und das Verbot des § 176 StGB, nicht mit U14 Sex haben zu dürfen, NICHT für U14 gilt, sondern eben NUR für "Jugendliche und Erwachsene". (Laubenthal)

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Natürlich. Ab 14 ist alles legal 😉

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es kommt drauf mit wem unter welchen Umständen.

+ auf die sexuelle Reife eines Individuums

Libertinaerer  29.12.2023, 16:51
auf die sexuelle Reife eines Individuums

Nein.

Das Alter, Ü14 dürfen nicht mit U14, ist da das grundlegende Kriterium.

Zumindest in Deutschland. In österreuch und der Schweiz sieht man es entspannter/realistischer/lebensnäher.

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