Darf ich auf einem Behindertenparkplatz parken?
Moin, ich habe seit gut 6 Jahren meinen Schwerbehindertenausweis (GdB 50), geistig.
Ich hab vor 4 Monaten meinen Führerschein bestanden, und mein Ausweiss ist unbefristet und hat kein Merkzeichen hinten auf der Karte. Darf ich auf dem Behindertenparkplatz parken oder nicht?
LG!
9 Antworten
Eher nicht. Zum parken auf dem Behindertenparkplatz muss ein AG vermerkt sein. Eigentlich ganz einfach: wenn du beim zuständigen Amt den Parkausweis beantragst, wird dir geholfen. Allgemein würde ich aber sagen, dass bei einer geistigen Behinderung nichts dagegen spricht, sich zu bewegen.
Wenn du von deiner Stadt einen Berechtigungsausweis zum Parken hast, darfst du dort parken.
Den mußt du beantragen.
Einfach so, darfst du es nicht.
Doch: die Frage war, ob er/sie einfach auf dem Behindertenparkplatz parken darf. Und eben ohne einen Berechtigkeitenausweis darf er/sie eben nicht.
Siehe Antwort von Hamburger02.
Du darfst ohne dieses "G" dort nicht parken.
Nein, darfst du ohne blauen Berechtigungsausweis nicht. Und für diesen benötigt man als Voraussetzung u.a. das Merkzeichen ("Buchstaben") aG.
Nein.
Dazu musst du schon entsprechende Merkzeichen haben für eine außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG) haben und den dazugehörigen Parkausweis.
nein, der Behindertenparkplatz darf nur mit Parkausweis benutzt werden. Dafür sind aG oder Bl notwendig oder eine bestimmte Form von Fehlbildungen. (beidseitige Amelie oder Phokomelie bzw vergleichbaren erworbenen Behinderungen)
Der Vollständigkeithalber sei gesagt, dass es in Berlin und Brandenburg auch mit dem oragenen Parkausweis möglich ist. (siehe z.B. hier https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderung-versorgungsamt/nachteilsausgleiche/parken). Auch für den liegen die Voraussetzungen mit GdB 50 ohne Merkzeichen aber def. nicht vor.
Das ist nicht seine Frage.